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   VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07   

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VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07 (https://dejure.org/2008,36186)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 L 460/07 (https://dejure.org/2008,36186)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 L 460/07 (https://dejure.org/2008,36186)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 10 B 10750/06

    Verringerung des Punktestandes vor Erlass des Widerspruchsbescheides

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    Eine Tilgung vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens führt gleichwohl nicht dazu, dass die Entziehung rechtswidrig wird (a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, Juris).

    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 16 B 1269/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rückwirkende Korrektur des

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93

    Fehlende ausdrückliche Formulierung der Rechtsfrage, die höchstrichtlerlich

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in einem Verfahren, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, regelmäßig also diejenige bei Erlass des Widerspruchsbescheides maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 25.04-, NZV 2005, 603; zu Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15 b StVZO a.F.: Beschluss vom 10. November 1993 -11 B 128.93-, zitiert nach Juris; Urteil vom 18. März 1982 -7 C 69.81-, BVerwGE 65, 157).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in einem Verfahren, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, regelmäßig also diejenige bei Erlass des Widerspruchsbescheides maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 25.04-, NZV 2005, 603; zu Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15 b StVZO a.F.: Beschluss vom 10. November 1993 -11 B 128.93-, zitiert nach Juris; Urteil vom 18. März 1982 -7 C 69.81-, BVerwGE 65, 157).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in einem Verfahren, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, regelmäßig also diejenige bei Erlass des Widerspruchsbescheides maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 25.04-, NZV 2005, 603; zu Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15 b StVZO a.F.: Beschluss vom 10. November 1993 -11 B 128.93-, zitiert nach Juris; Urteil vom 18. März 1982 -7 C 69.81-, BVerwGE 65, 157).
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem // Maßgebliche

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 16 B 1093/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2006 - 1 M 140/06

    Zeitpunkt des Erlasses einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis als

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07
    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).
  • VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06

    Klage gegen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach dem

    28 Ob als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 3 StVG, abweichend von der sonstigen Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bereits der Zeitpunkt der behördlichen Erstentscheidung anzusehen ist, wird in der Judikatur überwiegend angenommen, ist jedoch nicht unumstritten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, DAR 2008, 540 m.w.N. auch zur mit beachtlichen Gründen vertretenen Gegenauffassung; siehe auch VG Cottbus, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 L 460/07 -, juris, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15b StVZO a.F.).
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