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   OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94   

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https://dejure.org/1997,7528
OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94 (https://dejure.org/1997,7528)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.1997 - 3 L 4621/94 (https://dejure.org/1997,7528)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 1997 - 3 L 4621/94 (https://dejure.org/1997,7528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 10 Abs. 1 NatSchG ND; § 13 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG ND; § 63 S. 1 NatSchG ND
    Torfabbau; Naturschutz; Ausgleichsmaßnahme; Fehlende Genehmigung; Ermächtigungsgrundlage; Entschließungsermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Torfabbau; Naturschutz; Ausgleichsmaßnahme; Fehlende Genehmigung; Ermächtigungsgrundlage; Entschließungsermessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Wird nämlich - wie im vorliegenden Fall - geltend gemacht, den einer Genehmigung beigefügten Auflagen fehle eine gesetzliche Grundlage, kann dies mit der Klage auf Aufhebung dieser Auflagen geltend gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185, 186; Beschl. v. 17.7.1995 BVerwG 1 B 23.95 -, NVwZ-RR 1996 S. 20, m.w.N.).

    Ob eine Auflage isoliert aufgehoben werden, die Genehmigung also ohne die Auflage bestehen bleiben kann, ist nämlich sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Begehrens (BVerwG, Urt. v. 19.1.1989, aaO; Beschl. v. 17.7.1995, aaO).

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Wird nämlich - wie im vorliegenden Fall - geltend gemacht, den einer Genehmigung beigefügten Auflagen fehle eine gesetzliche Grundlage, kann dies mit der Klage auf Aufhebung dieser Auflagen geltend gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185, 186; Beschl. v. 17.7.1995 BVerwG 1 B 23.95 -, NVwZ-RR 1996 S. 20, m.w.N.).

    Ob eine Auflage isoliert aufgehoben werden, die Genehmigung also ohne die Auflage bestehen bleiben kann, ist nämlich sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Begehrens (BVerwG, Urt. v. 19.1.1989, aaO; Beschl. v. 17.7.1995, aaO).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Diese der Naturschutzbehörde vorbehaltene Abwägung unterliegt nur eingeschränkt gerichtlicher Kontrolle; das Gericht hat nicht selbst abzuwägen, sondern lediglich nachzuprüfen, ob sich die behördliche Abwägung in dem im Einzelfall maßgebenden rechtlichen Rahmen vollzogen hat (BVerwG, Urt. v. 27.9.1990, aaO; Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 - NuR 1993 S. 125, 129).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Vielmehr erfordert § 11 NNatSchG ebenso wie § 8 Abs. 3 BNatSchG eine "echte" Abwägung durch die zuständige Behörde, bei der diese die im Einzelfall betroffenen, oft gegensätzlichen Belange einander gegenüberzustellen und sachgerecht zu gewichten sowie eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Entscheidung über die Bevorzugung eines Belangs und damit notwendigerweise die Zurückstellung anderer Belange zu treffen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9 1990 - 4 C 44.87 - DVBl 1991 S. 209, 213).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Zwar kann auch eine Nutzung Bestandsschutz genießen, wenn sie mit dem maßgeblichen materiellen Recht im Einklang gestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.1973 - IV C 40.71 - DVBl 1973 S. 637, 639) und jedenfalls im wesentlichen verwirklicht worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.1975 - IV C 2.74 - BVerwGE 49, 365, 369, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 2.74

    Zulassung eines Betriebsplanes - Abbau von Lavagestein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Zwar kann auch eine Nutzung Bestandsschutz genießen, wenn sie mit dem maßgeblichen materiellen Recht im Einklang gestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.1973 - IV C 40.71 - DVBl 1973 S. 637, 639) und jedenfalls im wesentlichen verwirklicht worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.1975 - IV C 2.74 - BVerwGE 49, 365, 369, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.1997 - 3 L 4621/94
    Dies gilt auch für sogenannte modifizierende Auflagen, deren Aufhebung voraussetzt, daß die Genehmigung ohne sie sinnvoller - und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. dazu BVerwG, Urt. 17.2.1984 - 4 C 70.80 - NVwZ 1984 S. 366).
  • VG Hannover, 25.10.2010 - 4 A 3001/09

    Bodenabbau; Einbauklasse; Verfüllung

    Ob eine Auflage isoliert aufgehoben werden, die Genehmigung also ohne die Auflage bestehen bleiben, kann, ist - sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet - keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Begehrens (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989, a. a. O. ; Beschluss vom 17.07.1995, a. a. O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.1997 - 3 L 4621/94 -, NdsVBl 1998, 88).

    Das Ziel wird nur mit einer Verpflichtungsklage erreichbar sein (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.1997, a. a. O.), da die Klägerin abgesehen von der Genehmigung vom 22.04.2008 gar keine Erlaubnis besitzt, ihre Abbaustelle zu verfüllen.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 8 LB 46/01

    Ausgleichsmaßnahme; Beeinträchtigung; Biotop; Bodenabbaugenehmigung; Eingriff;

    Diese Abwägung, die lediglich daraufhin zu überprüfen ist, ob sie sich in dem im Einzelfall maßgebenden rechtlichen Rahmen vollzogen hat (Nds. OVG, Urt. v. 28.7.1997 - 3 L 4621/94 - vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 - NuR 1993 S. 125, 129; Urt. v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 - DVBl. 1991 S. 209, 213), begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • OVG Thüringen, 08.06.2011 - 1 KO 704/07

    Erbringung einer Sicherheitsleistung für einen Kiessandtagebau durch eine auf 51

    Die solchermaßen im Sinne von § 36 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes - ThürVwVfG - gesetzlich zugelassene Nebenbestimmung ist eine Bedingung i. S. d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 ThürVwVfG (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 17.03.2003 - 4 EO 269/02 -; NiedersächsOVG, Urteile vom 28.07.1997 -3 L 4621/94 - und vom 16.11.2009 - 12 LB 344/07 - VG Gießen, Urteil vom 14.07.2003 - 1 E 1236/03 -).
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