Rechtsprechung
VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anfechtung eines Feststellungsbescheides durch ein Krankenhaus; Anforderungen an die Darlegung der Befürchtung irreversibler Rechtsverluste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan
Auszug aus VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05
Dass diese in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen derart gravierend wären, dass sie einer Berufszulassungsbeschränkung nahe kommen könnten - vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -, NVwZ 2004, 53 -, ist nicht erkennbar. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 13 B 1626/05
Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten eines Krankenhauses gegen eine …
Auszug aus VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05
Dieses hat dabei - in dem wegen der Eilbedürftigkeit nur summarischen Verfahren - nicht unmittelbar die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Feststellungsbescheides zu überprüfen, sondern eine Abwägung zwischen dem Interesse des Konkurrenten an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und dem öffentlichen Interesse sowie dem Interesse des Begünstigten an der sofortigen Ausnutzung des erteilten Feststellungsbescheides vorzunehmen - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2005 - 13 B 1626/05 - - .
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06
Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden
Die 3. Kammer des erkennenden Gerichts lehnte den vorläufigen Rechtsschutzantrag der Klägerin durch Beschluss vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - auf Grund einer Interessenabwägung ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
Deshalb merkt die Kammer hierzu lediglich an, dass die Aufnahme allein des Beigeladenen mit unfallchirurgischen Betten (die zudem inzwischen tatsächlich - wie der Beigeladene im Verfahren 3 L 469/05 vorgetragen hat - nicht etwa in H. selbst, sondern in seiner "neuen" Betriebsstätte S. vorgehalten werden) in den Krankenhausplan zum Beispiel dann in der Sache rechtswidrig wäre, wenn das nicht berücksichtigte Krankenhaus der Klägerin im Abwägungsergebnis besser geeignet sein sollte oder - bei gleicher Eignung - mangels sachlich gerechtfertigter Unterschiede und mangels anderer Gesichtspunkte, die im Verhältnis zum Beigeladenen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten, zumindest anteilmäßig auch mit unfallchirurgischen Planbetten in den Krankenhausplan hätte aufgenommen werden müssen.
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06 Die 3. Kammer lehnte den vorläufigen Rechtsschutzantrag durch Beschluss vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - auf Grund einer Interessenabwägung ab.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren 6 K 782/06 ergangenen Urteils, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2162/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06 Zu einem jener Verfahren ist auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren anhängig gewesen (Beschlüsse des VG Minden vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - und nachfolgend des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 455/05, 3 L 469/05, 6 K 782/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2162/06 Zu einem jener Verfahren ist auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren anhängig gewesen (Beschlüsse des VG Minden vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - und nachfolgend des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 455/05, 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.