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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - 3 L 470/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - 3 L 470/00 (https://dejure.org/2002,22346)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.02.2002 - 3 L 470/00 (https://dejure.org/2002,22346)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 3 L 470/00 (https://dejure.org/2002,22346)
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Wird zitiert von ... (18)

  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Vor allem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2003(Vorlagebeschluss vom 21.8.2003 - 2 C 48/02 -, juris, Rn. 9) - in Auseinandersetzung mit der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und ohne dabei die vom Beklagten zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6.2.2002(- 3 L 470/00 -, juris) auch nur zu erwähnen - festgestellt, Zahlungsansprüche bestünden nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG "wegen des Vorbehalts, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ohnehin nur, wenn eine dem Beförderungsamt, dessen höherwertige Funktionen der Beamte wahrnimmt, zugeordnete freie Planstelle vorhanden ist." Diesen Ansatz hat es mit seinen Urteilen vom 7.4.2005(- 2 C 8/04 -, juris, Rn. 9) und 28.4.2005(- 2 C 29/04 -, juris, Rn. 13 ff., 18) bestätigt und in letztgenannter Entscheidung vertieft begründet, insbesondere eine "kongruente Vakanz von Dienstposten und Planstelle" gefordert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Soweit sich der Beklagte im Übrigen auf den Beschluss des beschließenden Gerichtes vom 6. Februar 2002 in dem Verfahren 3 L 470/00 beruft, bezeichnet er bereits nicht konkret sich widersprechende Rechtssätze des verwaltungsgerichtlichen Urteiles einerseits und der Entscheidung des 3. Senates andererseits.

    Ungeachtet dessen hat das beschließende Gericht bereits in der vom Beklagten zuvor angeführten Entscheidung vom 6. Februar 2002 in dem Verfahren 3 L 470/00 geklärt, dass ein auf § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG gestütztes Begehren nicht daran scheitert, dass ein Stellenplan nicht "ausfinanziert" ist und die Finanzmittel, soweit sie zur Verfügung standen, vollständig abgeflossen sind (vgl. Seite 8 der Beschlussabschrift).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".

    Überdies verkennt die Beklagte, dass der beschließende Senat darin unter Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Rechtsauffassung des 3. Senates in dem Urteil vom 6. Februar 2002 (Az.: 3 L 470/00) insoweit aufgegeben hat, als dort noch die Stellenbewirtschaftung im Sinne einer bloßen "Topfwirtschaft" als ausreichend für die Annahme einer vakanten Planstelle angesehen wurde.

    Soweit die Beklagte auch in diesem Zusammenhang auf das Urteil des beschließenden Gerichtes vom 6. Februar 2002 in dem Verfahren 3 L 470/00 rekurriert, ist eine Divergenz schon deshalb nicht dargelegt, weil sich das Verwaltungsgericht - wie bereits ausgeführt - auf diese Entscheidung nicht stützt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Insoweit verweist der Kläger auf das Urteil des beschließenden Gerichtes vom 6. Februar 2002 in dem Verfahren 3 L 470/00 zur Einrichtung eines Stellenpools ("Topfwirtschaft").

    Demgegenüber reicht das Vorhandensein bloß irgendeiner besetzbaren Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe in diesem Zusammenhang nicht aus ( OVG LSA, a.a.O., unter Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - ).

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 6. Februar 2002 - 3 L 470/00 -, juris (Rdnr. 18), und vom 20. April 2005 - 3 L 142/02 -, juris (Rdnr. 25).

    Die früher vor allem vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt vertretene Auffassung, nach der es bei Topfwirtschaft ausreichend sei, dass "irgendeine" Planstelle aus dem Topf der betreffenden Besoldungsgruppe zum maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der 18-monatigen Wartefrist verfügbar ist, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Februar 2002 - 3 L 470/00 -, a.a.O. (Rdnrn. 24 ff.), ist von diesem Gericht im Anschluss an das vorzitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 ausdrücklich wieder aufgegeben worden, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 -, juris (Rdnr. 14), vom 18. Juni 2008 - 1 L 208/06 -, juris (Rdnr. 50), und vom 10. Dezember 2008 - 1 L 116/08 -, juris (Rdnr. 13); vgl. in diesem Zusammenhang auch Buchwald, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 46 Rdnr. 10 a.E.: "Damit widersprach das BVerwG der (...) Auffassung, wonach bei der sog. Topfwirtschaft nur ´irgendeine´ Stelle verfügbar sein müsse"; vgl. demgegenüber etwa VG Halle, Urteil vom 26. September 2007 - 5 A 222/05 -, juris (Rdnr. 27), und Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, Stand: Juni 2007, § 46 BBesG Rdnr. 16, die noch immer das Vorhandensein "irgendeiner" Stelle in einem Stellentopf für ausreichend erachten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10

    Haushaltsrechtliche Voraussetzung der Zuordnung einer Planstelle zu einem

    Demgegenüber reicht das Vorhandensein bloß irgendeiner besetzbaren Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe in diesem Zusammenhang nicht aus ( OVG LSA, a. a. O., und Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, veröffentlicht bei juris, mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - ).

    Im Gegenteil: Nach dem Urteil des 3. Senates des beschließenden Gerichtes vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - hätte der Beklagten ihre Stellenbewirtschaftungspraxis seinerzeit gerade keine "Vorteile" bereitet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

    vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 - (unter Aufgabe vorheriger Rechtsprechung im Urteil vom 6. Februar 2002 - 3 L 470/00), Rn. 14, 8.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - 1 L 116/08

    Zu den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für

    Demgegenüber reicht das Vorhandensein bloß irgendeiner besetzbaren Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe in diesem Zusammenhang nicht aus (OVG LSA, a. a. O., unter Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 -).

    Der beschließende Senat hat hiernach wiederholt (etwa zuletzt mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - und vom 18. Juni 2008, jeweils a. a. O. [m. w. N.]) unter insoweitiger Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - entschieden, dass nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG das Vorhandensein bloß irgendeiner besetzbaren Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe in diesem Zusammenhang nicht ausreicht, sondern eine dem konkreten Amt zugeordnete und vakante Planstelle vorhanden sein muss.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 -).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - [jeweils m. w. N.]) ist weiterhin geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

    vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 - (unter Aufgabe vorheriger Rechtsprechung im Urteil vom 6. Februar 2002 - 3 L 470/00), Rn. 14, 8.
  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

  • OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast -

  • VG Saarlouis, 29.08.2017 - 2 K 1045/15

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Verwendungszulage nach § 46 des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2012 - 1 L 19/12

    Stellenbewirtschaftung durch Stellenpool ("Topfwirtschaft")

  • VG Koblenz, 20.03.2008 - 2 K 1419/07

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs 1 BBesG

  • VG Arnsberg, 16.01.2013 - 2 K 2477/11

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Rechtliche Ausgestaltung des Merkmals der

  • VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
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