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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08 (https://dejure.org/2010,31927)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2010 - 3 L 475/08 (https://dejure.org/2010,31927)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 (https://dejure.org/2010,31927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Bestimmung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung einer materiellrechtlichen Ausschlussfrist für Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten auf satzungsrechtlicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bestimmung einer Antragsfrist für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung einer materiellrechtlichen Ausschlussfrist für Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten auf satzungsrechtlicher Grundlage

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2001 - 2 L 283/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08
    Die besondere konfessionelle Ausrichtung ist indes eine nach der "Weltanschauung", während das Gesetz nicht an die Weltanschauung, sondern an Besonderheiten in der Pädagogik anknüpft (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.04.2001 - 2 L 283/00 -).

    Selbst wenn man annehmen wollte, der Gesetzgeber sei im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, konfessionell gebundene Ersatzschulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung gleich zu behandeln, könnte der Kläger hieraus einen Anspruch auf Erstattung nicht herleiten, weil es dem Gesetzgeber frei stünde, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz in der Weise zu vermeiden, dass er auch für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung eine Kostenerstattung nicht mehr vorsähe (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.04.2001 - 2 L 283/00 -).

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08
    Denn aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip folgt, dass Rechtssätze, die materiellrechtliche, den Bürger belastende Regelungen enthalten, im gewaltengliedrigen Rechtsstaat unmittelbar von der Legislative erlassen werden oder auf einer von ihr erteilten Ermächtigung beruhen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Rdnr. 15 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1993 - 13 A 12409/92

    Richterliche Frist; Unbestimmter Rechtsbegriff; Zeitmaße;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08
    Dem genügt eine Regelung nicht, wonach eine Verfahrenshandlung umgehend (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.03.1993 - 13 A 12409/92 - Rdnr. 16 ) oder unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) vorzunehmen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09

    Umfang des Anspruchs auf Schülerbeförderung zu privaten Ersatzschulen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08
    Von besonderer pädagogischer Bedeutung ist eine Ersatzschule nur, wenn sie nach ihrem betätigten Schulkonzept Aufgaben wahrnimmt, die öffentliche Schulen im Regelfall nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können, oder wenn sie sich in organisatorischer oder in methodischer und didaktischer Hinsicht signifikant von öffentlichen Schulen unterscheiden (OVG LSA, Beschl. v. 11.02.2010 - 3 M 313/09 -).
  • VG Schwerin, 29.04.2022 - 6 A 1588/19

    Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung

    Selbst wenn eine satzungsrechtliche Regelung der Antragsfrist in der Form einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, in der Satzung niedergelegt wäre, könnte diese den in Rede stehenden Anspruch wegen des Fehlens einer landesrechtlichen Grundlage nicht ausschließen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn.16, OVG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 26, VG Magdeburg, Urteil vom 25. März 2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn. 19).

    Nur soweit § 113 SchulG M-V die Träger der Schülerbeförderung ermächtigt, die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde oder der Höhe nach näher auszugestalten (vgl. § 113 Abs. 3 SchulG M-V zu den Mindestentfernungen), kommen satzungsrechtliche Regelungen überhaupt in Betracht (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 23. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 25).

  • VG Stade, 23.01.2018 - 4 A 982/16

    Antragsfrist; Ausschlussfrist; Schülerbeförderung

    (3) Ob es - wie bspw. in § 23 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Sächsischen Schulgesetzes oder § 45 Abs. 5 des Schulordnungsgesetzes des Saarlandes - einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung für die Regelung einer Ausschlussfrist bedarf und mit Blick auf die fehlende Ermächtigung in § 114 Nds. Schulgesetz (NSchG) ein Verstoß gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsgebot vorliegt (so etwa BVerwG, Urt. 22.10.1993 - 6 C 10/92 -, juris Rn. 15; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.06.2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 25 bzgl. einer Ausschlussfrist in einer Richtlinie; VG Magdeburg, Urt. v. 25.03.2013 - 7 A 63/11 -, juris Rn.20) oder die Ausschlussfrist keine wesentliche Entscheidung darstellt, die dem förmlichen Gesetzgeber vorbehalten bleibt, und dem Träger der Schülerbeförderung die Satzungs- und Regelungshoheit mit Blick auf Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 57 Abs. 2 Nds. Verfassung i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG zusteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.01.2010 - 2 LA 257/09; VG Oldenburg, Urt. v. 02.11.2016 - 5 A 602/16; VG Göttingen, Urt. v. 18.06.2013 - 6 A 81/11), kann dahinstehen.

    des nachfolgenden Kalenderjahres beim Beklagten eingegangen sein müssen (in die Richtung auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.06.2010 - 3 L 475/08 -, juris Rn. 29; VG Ansbach, Urt. v. 04.07.2006 - AN 2 K 05.00392 -, juris Rn. 13).

  • VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11

    Erstattung der Schülerbeförderungskosten; Versäumung der Antragsfrist

    Insoweit verweisen die Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.6.2010 - 3 L 475/08 -.

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt führt mit Urteil vom 23.6.2010 - 3 L 475/08 - hierzu Folgendes aus:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 58/10

    Zuschuss zu den Aufwendungen für die Schülerbeförderung

    Zwar handelt es sich bei der Richtlinie nicht um eine Rechtsnorm, die unmittelbare Außenwirkung entfaltet (vgl. dazu im Einzelnen: OVG LSA, Urt. v. 23.06.2010 - 3 L 475/08 -), sondern um eine nur verwaltungsintern wirkende Handlungsanweisung an die eigenen Bediensteten ohne Außenwirkung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - 3 L 58/10

    Anspruch eines Schülers auf freie Wahl des die Beförderungsdienstleistung

    Zwar handelt es sich bei der Richtlinie nicht um eine Rechtsnorm, die unmittelbare Außenwirkung entfaltet (vgl. dazu im Einzelnen: OVG LSA, Urt. v. 23.06.2010 - 3 L 475/08 -), sondern um eine nur verwaltungsintern wirkende Handlungsanweisung an die eigenen Bediensteten ohne Außenwirkung.
  • VG Halle, 28.04.2021 - 6 A 116/19
    Allerdings hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf derartige Fristbestimmungen in kommunalen Schülerbeförderungssatzungen mit Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 - (abgedruckt bei: juris, RdNr. 24f.) klargestellt, dass ihre Nichteinhaltung mangels einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Fristsetzung nicht zum Erlöschen des gesetzlich bestehenden Erstattungsanspruchs nach § 71 SchulG LSA führen könne.
  • VG Magdeburg, 18.04.2012 - 7 A 478/10

    Schülerbeförderungskosten; wirtschaftlich günstigstes Abonnement

    Der Kläger hat für das Schuljahr 2009/2010, d. h. für die Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Juli 2010, einen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Schülerbeförderungskosten in Höhe von 565, 10 Euro, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung (100,00 Euro) und abzüglich des bereits empfangenen Betrages von 407, 40 Euro, also einen Anspruch auf Erstattung von weiteren 57, 70 Euro, weil das Jahresabonnement, das er nutzt, das - auch für den Träger der Schülerbeförderung - wirtschaftlich günstigste Angebot ist, um die Strecke von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Juni 2010 - 3 L 475/08 -) zu bewältigen.
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 13.05.2008 - 3 L 475/08   

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https://dejure.org/2008,57991
VG Neustadt, 13.05.2008 - 3 L 475/08 (https://dejure.org/2008,57991)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.05.2008 - 3 L 475/08 (https://dejure.org/2008,57991)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 3 L 475/08 (https://dejure.org/2008,57991)
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