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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17 (https://dejure.org/2018,27415)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 (https://dejure.org/2018,27415)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 (https://dejure.org/2018,27415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bulgarien; Flüchtling, anerkannter; Zu anerkannten Flüchtlingen in Bulgarien

  • rechtsportal.de

    Lebensbedingungen für Personen mit internationalem Schutzstatus in Bulgarien als unverändert sehr schwierig; Schutzbedürftigkeit eines mittellosen Schutzberechtigten ohne private oder familiäre Netzwerke in dem Land bei seiner Rückkehr nach Bulgarien i.R.d. Hilfe durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lebensbedingungen für Personen mit internationalem Schutzstatus in Bulgarien als unverändert sehr schwierig; Schutzbedürftigkeit eines mittellosen Schutzberechtigten ohne private oder familiäre Netzwerke in dem Land bei seiner Rückkehr nach Bulgarien i.R.d. Hilfe durch ...

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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 95/16

    Asylverfahren; Drittstaatenbescheid; richtige Klageart; Reichweite der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Der Kläger hält diese Fragen im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung für grundsätzlich klärungsbedürftig und beruft sich zur Begründung auf die Rechtsprechung zweier Obergerichte (OVG Saarl., Urteil vom 25. Oktober 2016 - 2 A 95/16 - Urteil vom 16. November 2016 - 2 A 89/16 - Hess. VGH, Urteil vom 4. November 2016 - 3 A 1322/16.A -, alle juris), die von der durch das Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 6. September 2016 - 3 L 119/16 -, juris) abweichen soll.

    Indem der Kläger lediglich aus den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes (Urteil vom 25. Oktober 2016, a. a. O., Rn. 29) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (a. a. O., Rn. 45) - in Auszügen - zitiert, wird er dem Darlegungserfordernis nicht gerecht.

    Soweit der Kläger daneben auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 25. Oktober 2016 (- 2 A 95/16 -, juris) verweist, wonach auch im Falle entsprechend unzulässiger Asylanträge das Bundesamt nach § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG gehalten sei, vor Erlass einer Abschiebungsanordnung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu befinden, steht dies schon nicht im Widerspruch zu der angefochtenen Entscheidung.

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Dies folgt aus § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG i. V. m. §§ 34a, 35 AsylG (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2017 - 1 C 10.17 -, juris Rn. 9).

    Eine objektive Rechtswidrigkeit einer bloßen Abschiebungsandrohung verletzt einen Kläger jedoch nicht in seinen Rechten, sondern verpflichtet die Gerichte nach § 86 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 113 Abs. 1 VwGO, die Sache spruchreif zu machen, d. h. zu überprüfen, ob und inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt und deshalb aufzuheben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2017, a. a. O., Rn. 17 f.).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Auch ist unter Berücksichtigung der aktuellen Auskunftslage - auf die sich der Kläger vorliegend nicht beruft und die Gegenstand weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Nds., Urteil vom 29. Januar 2018 - 10 LB 82/17 - OVG Saarl., Urteil vom 19. April 2018 - 2 A 737/17 - OVG SH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 LB 17/17 -, alle juris) - ist derzeit keine Verletzung von Art. 3 EMRK festzustellen.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in diesem Zusammenhang darauf abstellt, dass Nichtregierungsorganisationen nur in Einzelfällen bei der Wohnungssuche helfen würden, mithin Obdachlosigkeit drohe (vgl. Urteil vom 29. Januar 2018, a. a. O.), kann dies der in Bezug genommenen Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 18. Juli 2017 (a. a. O.) nicht explizit entnommen werden.

  • VG Berlin, 12.07.2017 - 23 L 503.17

    Asylrecht von in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen; Eilantrag gegen Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Bekannt ist, dass Bulgarien in der Regel nur als "Transitland" genutzt wird, um in wohlhabendere Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiter zu wandern, so dass sich die Arbeit von in Bulgarien ansässigen Nichtregierungsorganisationen - jedenfalls vorerst - auf eine vergleichsweise kleine Gruppe beschränkt (vgl. hierzu im Einzelnen: VG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 -23 L 503.17 A -, juris [m. w. N.]).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    In der Regel indiziert die Abweichung eines Verwaltungsgerichtes von der Rechtsprechung eines anderen als des im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 -, juris Rn. 15; Gemeinschaftskommentar zum Asylgesetz [GK-AsylG], 110. Ergänzungslieferung, November 2016, § 78 Rn. 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1987 - A 12 S 348/87

    Berufungszulassung im Asylrechtsstreit wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Aus diesem Grund weist eine abweichende Tatsachenfeststellung oder -würdigung durch ein anderes Berufungsgericht für sich allein nicht auf weiteren Klärungsbedarf hin (vgl. VGH BW, Beschluss vom 7. Mai 1987 - A 12 S 348/87 -, InfAuslR 1987, 259; GK-AsylG, a. a. O., § 78 Rn. 148).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Den Berufungsgerichten fällt in asylrechtlichen Streitigkeiten deshalb in erster Linie die Aufgabe zu, innerhalb ihres Gerichtsbezirkes auf eine einheitliche Beurteilung gleicher oder ähnlicher Sachverhalte hinzuwirken und zu einer einheitlichen Beurteilung des Vorhandenseins sowie des Erkenntniswertes bestimmter, die Herkunftsländer allgemein betreffender Erkenntnisquellen beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24-28, Rn. 18).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht - auch nicht von Verfassungs wegen - geboten, jeden Fall der Abweichung eines Verwaltungsgerichtes von der Rechtsprechung eines Oberverwaltungsgerichtes eines anderen Bundeslandes als Fall einer grundsätzlichen Bedeutung anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 8 LA 146/15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 A 2103/15.A -, juris).
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

  • OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 89/16

    Flüchtlingsanerkennung im sicheren Drittstaat (hier: Bulgarien)

  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 10.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der Verfolgung im Falle

  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 17/17

    Abschiebungsschutz nach Gewährung subsidiären Schutzes in Bulgarien

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18

    Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte

    In Art. 53 Nr. 4, 56 Abs. 1 des bulgarischen Asylgesetzes ist geregelt, dass das Bulgarische Rote Kreuz auch bei der Integration der anerkannten Schutzberechtigten mitwirkt und sowohl soziale, medizinische und psychologische Begleitung als auch Hilfe bei der Suche nach einer Beschäftigung anbietet (zum Vorstehenden: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris, Rn. 20).
  • VG Schleswig, 07.05.2019 - 10 A 628/18

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien; Lebensbedingungen für anerkannt

    Dafür, dass das Bulgarische Rote Kreuz seinem gesetzgeberischen Auftrag nicht gerecht würde, besteht vorliegend kein hinreichender Anhalt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 - juris, Rn. 20).

    Es ist nach der derzeitigen Erkenntnislage auch nicht beachtlich wahrscheinlich, dass die Hindernisse, auf die Schutzberechtigte bei der gemeindlichen Adressregistrierung stoßen, die Voraussetzung für die Meldung als arbeitssuchend und den Bezug von Sozialhilfe ist (vgl. Dr. Ilareva vom 7. April 2017, S. 7 unter Bezugnahme auf ihren Bericht vom 27. August 2015), nicht durch Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, die - wie ausgeführt - insbesondere rechtliche und soziale Hilfen leisten, überwunden werden können (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 - juris, Rn. 22).

    Rückkehrern ist es damit ohne weiteres möglich, den notwendigen Kontakt selbstständig herzustellen (ebenso OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 19; VG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 23 L 699.18 A - juris, Rn 12).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger keine Unterstützung erfahren wird, weil Nichtregierungsorganisationen bereits jetzt überfordert wären, liegen jedenfalls nicht vor (so auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 - juris, Rn. 21).

    Die Kammer teilt daher im Ergebnis nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, die auch bei nicht vulnerablen anerkannten Schutzberechtigten (grundsätzlich) ein Abschiebungsverbot im Sinn des § 60 Abs. 5 AufenthG betreffend Bulgarien annimmt (so etwa OVG Schleswig, Urteil vom 24. Mai 2018 - LB 17/17 - juris, Rn. 57 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 19. April 2018 - 2 A 737/17 - juris, Rn. 18 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. Januar 2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 26 ff.; die Lage von anerkannt Schutzberechtigten wie hier einschätzend: OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 - juris, Rn. 14 ff. und vom 11. Juni 2018 - 3 L 75/17 - juris, Rn. 11 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 10. März 2017 - VG 5 L 673/16.A - juris, Rn. 9 ff.; VG D-Stadt, Urteil vom 9. Januar 2017 - 16 A 5546/14 - juris Rn. 44 ff. - jeweils m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 23 L 699.18 A - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2018 - A 13 K 3922 /18 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 18. Juni 2018 - 3 A 3589/17 As SN - juris und Urteil vom 2. April 2019 - 3 A 3644/17 As SNne - juris; offenlassend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2018 - OVG 3 S 87.18 - juris Rn. 3).

  • OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17

    Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien,

    Dem Kläger als einem gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mann, der in Bulgarien Flüchtlingsschutz erhalten hat, droht bei Rückkehr nach Bulgarien nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4, 52 Abs. 3 GRCh; dem Kläger droht insbesondere nicht beachtlich wahrscheinlich eine menschenunwürdige Verelendung aufgrund der dortigen Lebensverhältnisse (ein Abschiebungsverbot lehnen für nicht vulnerable Personen ebenfalls ab: OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.8.2018, 3 L 50/17, juris Rn. 14 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 22.10.2019, A 4 S 2476/19, juris und v. 27.5.2019, A 4 S 1329/19, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 22.10.2019, A 4 S 2476/19; a.A.: VGH Kassel, Urt. v. 4.11.2016, 3 A 1292/16.A, NVwZ 2017, 570; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.1.2018, 10 LB 82/17, DVBl. 2018, 392; OVG Saarlouis, Urt. v. 19.4.2018, 2 A 737/17, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 24.5.2018, 4 LB 17/17, juris).

    In Art. 53 Nr. 4, 56 Abs. 1 BGAuFG ist geregelt, dass das BRK auch bei der Integration der anerkannten Schutzberechtigten mitwirkt und sowohl soziale, medizinische und psychologische Begleitung als auch Hilfe bei der Suche nach einer Beschäftigung anbietet (zum Vorstehenden: OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.8.2018, 3 L 50/17, juris, Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2019 - 3 B 8.17

    Bulgarien; Asylantrag; Unzulässigkeit; anerkannter Schutzberechtigter;

    Das ernsthafte Risiko, dass es in Bulgarien anerkannten Schutzberechtigten, die gesund und arbeitsfähig sind sowie keine besondere Verletzlichkeit aufweisen, unabhängig von ihrem Arbeitswillen und persönlichen Entscheidungen nicht gelingen kann, ein ausreichendes Erwerbseinkommen zu erzielen, eine Unterkunft zu finden und dadurch zumindest eine extreme materielle Not abzuwenden, kann nicht festgestellt werden (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - A 4 S 2476/19 - juris Rn. 16 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Juli 2019 - 4 LB 12/17 - juris Rn. 68 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 - juris Rn. 13 ff.; nunmehr auch OVG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 Bf 132/17.A - juris Rn. 37 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 11 A 228/15.A - juris Rn. 51 ff. sowie OVG Weimar, Urteil vom 13. November 2019 - 4 A 947/17.A - juris Rn. 40 ff.; a.A. VGH Kassel, Beschluss vom 13. September 2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 14 f. unter Verweis auf VGH Kassel, Urteil vom 4. November 2016 - 3 A 1292/16.A - juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 19. April 2018 - 2 A 737/17 - juris Rn. 19 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Januar 2018 - 10 LB 87/17 - juris Rn. 39 ff.).

    Entscheidend ist allein, ob eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, und nicht, ob gerade staatliche Stellen eine drohende Gefahr abgewendet haben (so auch zutreffend OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 - juris Rn. 17; Thym, in: NVwZ 2018, 609, 613).

  • VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 3922/18

    Abschiebungverbote für in Bulgarien anerkannte international Schutzberechtigte;

    Nach diesen Maßstäben bestehen in Bulgarien zur Überzeugung des erkennenden Gerichts (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) gegenwärtig keine derart grundlegenden Defizite im Hinblick auf die Lebensbedingungen anerkannter Schutzberechtigter, die in ihrer Gesamtheit die Annahme rechtfertigen, dass den Klägern bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK droht (wie hier und jeweils m.w.N. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).

    Etwas Anderes gilt, wenn in der Person des Betroffenen neben die Stellung als anerkannter Schutzberechtigter weitere Umstände hinzutreten, die für seine besondere Vulnerabilität sprechen, etwa durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder die Sorge für unterstützungsbedürftige Familienangehörige (so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 24.05.2018 - 23 L 317.18 A -, juris, Rn. 4).

    Das Gericht teilt daher im Ergebnis nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wohl noch mehrheitlich vertretene Auffassung, die auch bei nicht vulnerablen anerkannten Schutzberechtigten ein Abschiebungsverbot i.S.d. § 60 Abs. 5 AufenthG betreffend Bulgarien annimmt - so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.2018 - LB 17/17 - juris, Rn. 57 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 - juris, Rn. 18 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 26 ff.; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 13 ff.

  • VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 22 L 340/19

    Asylrecht (Vorläufiger Rechtsschutz - Dublin - Bulgarien;hier: Abänderungsantrag)

    So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 14.

    So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 18 ff.

    Dass die Hindernisse, auf die Schutzberechtigte bei der gemeindlichen Adressregistrierung stoßen, die Voraussetzung für die Meldung als arbeitssuchend und den Bezug von Sozialhilfe ist (vgl. Dr. Ilareva, Bericht vom 7. April 2017, S. 7 unter Bezugnahme auf ihren Bericht vom 27. August 2015), nicht durch Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, die insbesondere rechtliche und soziale Hilfen leisten (s. o.), überwunden werden können, lässt sich der derzeitigen Auskunftslage ebenfalls nicht entnehmen." vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 17 ff.

  • VG Düsseldorf, 01.02.2019 - 22 L 340/19
    So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 14.

    So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 18 ff.

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 17 ff.

  • VG Chemnitz, 10.02.2020 - 3 L 58/20
    Das Gericht schließt sich in seiner Einschätzung vielmehr den Ausführungen des OVG Sachen-Anhalt, Urteil vom 22.08.2018, 3 L 50/17, an, das sich ebenfalls mit dem Bericht von auseinandersetzt und feststellt, dass auch für anerkannte Schutzberechtigte die Situation in Bulgarien zwar sehr schwierig ist, allerdings nicht derart eklatante Missstände herrschen, dass von einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auszugehen ist (vgl. OVG Sachsen - Anhalt, Urt. v. 22.08.2018, 3 L 50/17, juris).

    Insbesondere das Bulgarische Rote Kreuz, welches im bulgarischen Asyl- und Flüchtlingsrecht eine herausgehobene Stellung als im Auftrag des Staates handelnde Flüchtlingsbehörde innehat, führt Integrationsmaßnahmen durch und bietet Sachleistungen an (vgl. OVG Sachsen - Anhalt, Urt. v. 22.08.2018, a. a. O., m. w. N.).

    Da es keine verlässlichen Zahlen über die Anzahl obdachloser anerkannter Schutzberechtigter gibt, allerdings bekannt ist, dass Bulgarien nur als "Transitland" genutzt wird und sich die Arbeit von Flüchtlingsorganisationen auf kleinere Gruppen beschränkt, spricht Vieles dafür, dass die schwierigen Verhältnisse überwunden werden können (vgl. OVG Sachsen - Anhalt, Urt. v. 22.08.2018, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 24.07.2019 - 22 L 396/19

    Asylfolgeantrag Unzulässigkeit Schutzgewährung Bulgarien

    So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 14.

    So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 18 ff.

    vgl. Auswärtiges Amt, Auskunft an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, Stand: 18. Juli 2017, Frage 3; so wie hier: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 L 50/17 -, juris Rn. 17 ff.

  • VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18

    Keine Rückführung subsidiär schutzberechtigter Familien mit Kleinkindern nach

    27 Nach diesen Maßstäben bestehen in Bulgarien zur Überzeugung des erkennenden Gerichts (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) gegenwärtig zwar keine derart grundlegenden Defizite im Hinblick auf die Lebensbedingungen anerkannter Schutzberechtigter, die in ihrer Gesamtheit die Annahme rechtfertigen, dass allen anerkannten Schutzberechtigten bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK droht (wie hier und jeweils m.w.N. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).

    41 Etwas Anderes gilt nach Auffassung des Gerichts, wenn in der Person des Betroffenen neben die Stellung als anerkannter Schutzberechtigter weitere Umstände hinzutreten, die für seine besondere Vulnerabilität sprechen, etwa durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder die Sorge für unterstützungsbedürftige Familienangehörige (so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 24.05.2018 - 23 L 317.18 A -, juris, Rn. 4).

    44 Das Gericht teilt daher im Ergebnis zwar nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wohl noch mehrheitlich vertretene Auffassung, die auch bei nicht vulnerablen anerkannten Schutzberechtigten ein Abschiebungsverbot i.S.d. § 60 Abs. 5 AufenthG betreffend Bulgarien annimmt - so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.2018 - LB 17/17 - juris, Rn. 57 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 - juris, Rn. 18 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 26 ff.; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 13 ff.

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - A 5 K 1829/16

    Abschiebung nach Bulgarien

  • VG Hamburg, 19.09.2019 - 16 A 6012/18

    Rückführung von Flüchtlingen nach Bulgarien

  • VG Lüneburg, 12.12.2019 - 8 B 180/19

    Bulgarien; Dublin; Systemische Mängel

  • VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 44/19

    Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach

  • VG Lüneburg, 10.07.2019 - 8 A 6/18

    Arbeitsmarkt; Sozialhilfe; Wohnraum

  • VG Berlin, 03.12.2018 - 23 L 699.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Lüneburg, 22.03.2019 - 8 A 123/18

    Arbeitsmarkt; Obdach; Sozialhilfe; Sozialwohnungen

  • VG Münster, 27.08.2020 - 8 K 2237/15
  • VG Aachen, 21.10.2020 - 8 K 5736/17

    Bulgarien; Drittstaat; Rückkehrprognose; Familienverband; Anerkannte

  • VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 13 K 6939/18

    Rechtmäßigkeit der asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung - Abschiebung nach

  • VG Schwerin, 02.04.2019 - 3 A 3644/17

    Asylrecht: Abschiebung nach Bulgarien; Maßstab bei der Rückführung eines

  • VG Bayreuth, 10.02.2021 - B 7 K 20.31318

    Situation anerkannter Flüchtlinge in Bulgarien

  • VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16

    Asylrecht; Unzulässigkeitsentscheidung; Gefahr einer unmenschlichen oder

  • VG Stuttgart, 25.02.2021 - A 4 K 213/20

    Asyl; Drittstaatenbescheid Bulgarien; junger, arbeitsfähiger Mann

  • VG Berlin, 08.09.2022 - 23 K 184.20
  • VG Bayreuth, 10.02.2021 - B 7 K 20.30929

    Rückkehr für in Bulgarien anerkannte schutzberechtigte Personen

  • VGH Bayern, 25.03.2020 - 21 ZB 19.32508

    Abschiebung international Schutzberechtigter nach Bulgarien

  • VG Stuttgart, 25.02.2021 - A 4 K 1044/20

    Rücküberstellung nach Italien

  • VG Münster, 03.12.2020 - 8 K 1145/16
  • VG Schwerin, 07.05.2021 - 5 A 4137/17
  • VG Schwerin, 25.02.2021 - 5 A 442/19
  • VG Schwerin, 18.02.2020 - 5 A 3753/17

    Klagabweisung (Syrien/Griechenland)

  • VG Magdeburg, 06.02.2019 - 8 A 42/19

    Abschiebungsverbot für in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte.

  • VG Regensburg, 16.07.2020 - RO 11 K 19.31091

    Keine systemischen Mängel in den Aufnahmebedingungen für Ausländer mit

  • VG Würzburg, 14.05.2019 - W 2 K 18.32496

    Aufnahmebedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Bulgarien

  • VG Schleswig, 02.01.2019 - 13 A 960/18
  • VG Würzburg, 19.07.2023 - W 1 K 23.30277

    Griechenland, anerkannt Schutzberechtigter, Einzelfall einer Bestätigung der

  • VG Schleswig, 14.03.2023 - 13 A 238/20

    Rückkehr von Personen mit internationalem Schutzstatus nach Griechenland

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.2019 - 12 K 1069/18

    Das Sicherungssystem für international Schutzberechtigte in Bulgarien weist keine

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