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   OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97   

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OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97 (https://dejure.org/1999,17660)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.1999 - 3 L 5258/97 (https://dejure.org/1999,17660)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 1999 - 3 L 5258/97 (https://dejure.org/1999,17660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind von der Klägerin auch nicht hinsichtlich der Auffassung des Verwaltungsgerichts dargelegt worden, ein Durchgriff auf das Deutsche Reich als alleinigen Gesellschafter der Montan GmbH sei gesellschafts - und damit auch polizeirechtlich entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig, der in früheren sogenannte "Kriegsgesellschaften" wie die Verwertchemie GmbH betreffenden Entscheidungen, z. B. dem Urteil vom 17. März 1955 - II ZR 332/52 - BGHZ 17, 19, 26 ff - einen derartigen Durchgriff befürwortet habe.

    Die Besonderheit dieses und anderer derartiger von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle (vgl. BGHZ 17, 19, 22 f m.w. Nachw.), die das Verwaltungsgericht verkannt hat, liegt gerade in dem auch von der Klägerin nicht bedachten Umstand begründet, dass es um die Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen die Forderung einer sogenannten Kriegsgesellschaft im Sinne von § 14 Nr. 5 des Umstellungsgesetzes mit einer gegen das Deutsche Reich selbst gerichteten Forderung, d.h. die Aufrechnung gegenüber der Forderung einer GmbH mit einer Forderung gegen ihren alleinigen Gesellschafter und damit letztlich um eine Haftung der GmbH für Forderungen des Gesellschafters gegangen ist (vgl. BGHZ 26, 31, 34 ff m.w. Nachw.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung über die Berufung erheblich sein wird, und die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung dieser Frage bestehen soll (vgl. BVerwG Beschl. v, 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26).

    Es muss außerdem dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die fraglichen Ermittlungen auch ohne solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O; Beschl. v. 6.3.1995 - BVerwG 6 B 81.94 - a.a.O. § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Ernstliche Zweifel sind demgemäß von der Klägerin auch nicht hinsichtlich der Auffassung des Verwaltungsgerichts dargetan worden, es sei in diesem Falle gemäß der heute herrschenden Meinung ein derartiger Durchgriff nicht zulässig (vgl. hierzu BGHZ 78, 318, 333), zumal die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit zwischen der juristischen Person und der hinter ihr stehenden Person keinen Rechtsmißbrauch bedeute.
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Die Besonderheit dieses und anderer derartiger von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle (vgl. BGHZ 17, 19, 22 f m.w. Nachw.), die das Verwaltungsgericht verkannt hat, liegt gerade in dem auch von der Klägerin nicht bedachten Umstand begründet, dass es um die Zulässigkeit einer Aufrechnung gegen die Forderung einer sogenannten Kriegsgesellschaft im Sinne von § 14 Nr. 5 des Umstellungsgesetzes mit einer gegen das Deutsche Reich selbst gerichteten Forderung, d.h. die Aufrechnung gegenüber der Forderung einer GmbH mit einer Forderung gegen ihren alleinigen Gesellschafter und damit letztlich um eine Haftung der GmbH für Forderungen des Gesellschafters gegangen ist (vgl. BGHZ 26, 31, 34 ff m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Es muss außerdem dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die fraglichen Ermittlungen auch ohne solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O; Beschl. v. 6.3.1995 - BVerwG 6 B 81.94 - a.a.O. § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 22 CS 90.400

    Sportschießanlage - Polizeipflichtigkeit des Verpächters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Eine - nach Annahme der Klägerin zumindest für Niedersachsen bisher nicht geklärte - polizeirechtliche Haftung als Handlungsstörer auf Grund einer Garantenstellung gegenüber der Allgemeinheit, von der das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist, erscheint rechtlich als durchaus vertretbar (vgl. VGH München, Beschl. v. 26.7.1991 - 22 CS 90.400 - NVwZ 1992, 905; vgl. a. OVG Münster, Urt. v. 29.3.1984 - 12 A 2194/82 - UPR 1984, 279).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hat die Klägerin aber auch nicht insoweit dargelegt, als das Verwaltungsgericht eine ordnungsrechtliche Haftung für die hier fragliche Gefährdung des Grundwassers abweichend von einem Urteil des OVG Münster vom 30.5.1996 - 20 A 2640/94 - (NWVBl 1997, 175) zu der Haftung für Rüstungsaltlasten aus dem Ersten Weltkrieg bejaht und einen Ermessensfehler des Beklagten bei der Auswahl des Störers verneint hat, obwohl er eine Haftung des Deutschen Reiches in seine Ermessenserwägungen nicht einbezogen und eine Haftung der Hüls/Troisdorf AG als Rechtsnachfolgerin der DAG nicht bedacht hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1984 - 12 A 2194/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.1999 - 3 L 5258/97
    Eine - nach Annahme der Klägerin zumindest für Niedersachsen bisher nicht geklärte - polizeirechtliche Haftung als Handlungsstörer auf Grund einer Garantenstellung gegenüber der Allgemeinheit, von der das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist, erscheint rechtlich als durchaus vertretbar (vgl. VGH München, Beschl. v. 26.7.1991 - 22 CS 90.400 - NVwZ 1992, 905; vgl. a. OVG Münster, Urt. v. 29.3.1984 - 12 A 2194/82 - UPR 1984, 279).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. August 1999 - 3 L 5258/97 -.

    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. August 1999 - 3 L 5258/97 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

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