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   VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14   

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https://dejure.org/2014,17814
VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14 (https://dejure.org/2014,17814)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.07.2014 - 3 L 76/14 (https://dejure.org/2014,17814)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 3 L 76/14 (https://dejure.org/2014,17814)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 17.03.2009 - 7 L 104/08

    Illegalität der Weiternutzung im Wald gelegener ehem. DDR -Wochenendhäuser

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Damit hat der Antragsgegner in der Rechtsprechung anerkannte Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Nutzungsuntersagung aufgegriffen (vgl. ausführlich Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 17. März 2009 - 7 L 104/08 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 6).

    Folgerichtig beanspruchen diejenigen Grundsätze, die zur Wirksamkeit von Baugenehmigungen entwickelt wurden, auch für vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erteilte baurechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen etwa nach § 3 der Bevölkerungsbauwerke-Verordnung Geltung (vgl. so bereits Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 17. März 2009 - 7 L 104/08 -, a. a. O., dort Rdn. 10).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung in Fällen der vorliegenden Art nicht nur in der Gefahr der negativen Vorbildwirkung liegt, die von der Nutzung illegaler Bauten ausgeht, sondern auch darin zu verhindern, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage errichtet oder nutzt, aus diesem Verhalten zeitliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (vgl. Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 17. März 2009 - 7 L 104/08 -, a. a. O., dort Rdn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Das kann der Fall sein, wenn die genehmigte Nutzung tatsächlich dauerhaft und endgültig aufgegeben wurde, wobei ein entsprechender Verzichtswille zwar auch durch schlüssiges Verhalten betätigt werden kann, aber jedenfalls unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen muss (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2009 - 3 S 1467/07 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 33 f; Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 19. November 2012 - 7 L 1204/12.DA -, zitiert nach juris, dort Rdn. 22 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Hiervon kann etwa ausgegangen werden, wenn die bisherige Nutzung in ihrer genehmigten Bandbreite auf Dauer durch eine - insbesondere funktional andere - Nutzung ersetzt wird (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2009 - 3 S 1467/07 -, a. a. O., dort Rdn. 34; Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 19. November 2012 - 7 L 1204/12.DA -, a. a. O., dort Rdn. 25).

  • VG Darmstadt, 19.11.2012 - 7 L 1204/12

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung nach Nutzungsunterbrechung

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Das kann der Fall sein, wenn die genehmigte Nutzung tatsächlich dauerhaft und endgültig aufgegeben wurde, wobei ein entsprechender Verzichtswille zwar auch durch schlüssiges Verhalten betätigt werden kann, aber jedenfalls unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen muss (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2009 - 3 S 1467/07 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 33 f; Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 19. November 2012 - 7 L 1204/12.DA -, zitiert nach juris, dort Rdn. 22 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Hiervon kann etwa ausgegangen werden, wenn die bisherige Nutzung in ihrer genehmigten Bandbreite auf Dauer durch eine - insbesondere funktional andere - Nutzung ersetzt wird (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2009 - 3 S 1467/07 -, a. a. O., dort Rdn. 34; Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 19. November 2012 - 7 L 1204/12.DA -, a. a. O., dort Rdn. 25).

  • VG München, 08.04.2008 - M 8 S 08.568

    Kfz-Verkaufs- und Lagerplatz im Außenbereich; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Ermessensfehlerhaft wäre eine Nutzungsuntersagung in solchen Fällen nur, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2010 - OVG 2 S 15.10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 4 f; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 8. April 2008 - M 8 S 08.568 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10

    (Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Ermessensfehlerhaft wäre eine Nutzungsuntersagung in solchen Fällen nur, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz steht oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2010 - OVG 2 S 15.10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 4 f; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 8. April 2008 - M 8 S 08.568 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 38).
  • VG Ansbach, 22.01.2014 - AN 9 K 13.01327

    Baurecht; Nutzungsänderung von Einfamilienhaus zu "Boardinghaus mit drei

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Die allgemeine Wohnnutzung und die Wochenend- oder Ferienwohnnutzung werden demnach als eigenständige Nutzungsarten mit unterschiedlichen Anforderungen aufgeführt (vgl. ausführlich Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 22. Januar 2014 - AN 9 K 13.01327 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 41 f m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Zwar ist der hierdurch vermittelte Schutz nicht nur auf Beseitigungsverfügungen, sondern gleichermaßen auch auf Nutzungsuntersagungen anzuwenden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 9).
  • BVerwG, 09.03.2001 - 3 B 12.01

    Verfahrenseinstellung nach Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14
    Im Übrigen ist die einmal erteilte Baugenehmigung bei einer qualifizierten Nutzungsänderung verbraucht mit der Folge, dass eine neue Nutzung auch dann einer (neuen) Genehmigung bedarf, wenn sie mit der ursprünglich einmal genehmigten Nutzung identisch sein sollte (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 3 B 12/01.Z -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    (2) Die durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Rechtsposition schützt nicht nur vor Beseitigungsverfügungen, sondern auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung (grundlegend auch hierzu ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 51 f. und Beschluss vom 24. Oktober 2000, a.a.O., Rn. 36; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris LS 1 und Rn. 9; in der Tendenz bereits bejahend OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 13 und vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 sowie vom 22. Mai 2007 - OVG 2 S 39.07 -, BA S. 4 und vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, BA S. 2; VG Cottbus, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 22. August 2012 - 7 K 575/09 -, juris Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18

    Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz

    ... [Rn. 41] Die durch § 11 Abs. 3 VO über Bevölkerungsbauwerke vermittelte Rechtsposition schützt nicht nur vor Beseitigungsverfügungen, sondern auch vor dem Erlass einer Nutzungsuntersagung (grundlegend auch hierzu ThürOVG, Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 51 f. und Beschluss vom 24. Oktober 2000, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris LS 1 und Rn. 9; in der Tendenz bereits bejahend OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - OVG 10 S 15.05 -, juris Rn. 13 und vom 24. November 2006 - OVG 10 S 23.06 -, BA S. 3 sowie vom 22. Mai 2007 - OVG 2 S 39.07 -, BA S. 4 und vom 7. Juni 2007 - OVG 2 S 40.07 -, BA S. 2; VG Cottbus, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 22. August 2012 - 7 K 575/09 -, juris Rn. 38).
  • VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15

    Nutzungsuntersagung bezüglich einer Kraftfahrzeugstellplatzanlage;

    Der hierdurch vermittelte Schutz ist nicht nur auf Beseitigungsverfügungen, sondern gleichermaßen auch auf Nutzungsuntersagungen anzuwenden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris, Rn. 9; VG Cottbus, Beschluss vom 09. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, Rn. 17, juris).
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