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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2013,36417)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.10.2013 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2013,36417)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2013,36417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Löschung eines Eintrages aus einer Internet-Datenbank

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Löschung von Einträgen in der "Lost Art"-Datenbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Löschung eines Eintrages in der Lost Art Datenbank

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung der Eintragung einer Suchmeldung in die "Lost Art Datenbank" bei Zweckerfüllung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung der Eintragung einer Suchmeldung in die "Lost Art Datenbank" bei Zweckerfüllung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Bereits der Eingriffscharakter und nicht erst die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer staatlichen Informationsmaßnahme hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon ab, ob die staatliche Informationstätigkeit in Erfüllung einer zugewiesenen staatlichen Aufgabe erfolgt, die Zuständigkeitsordnung eingehalten worden ist und die weitergegebenen Informationen richtig und sachlich sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 -, juris und - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris).

    Mit der Feststellung der Beeinträchtigung des Schutzbereichs steht in solchen Fällen auch die Rechtswidrigkeit fest, da eine Rechtfertigung der Weiterverbreitung der als unrichtig erkannten Information ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Art. 2 Abs. 1 GG enthält das Grundrecht des Bürgers, nur auf Grund solcher Vorschriften bzw. solcher staatlicher Handlungen mit einem Nachteil belastet zu werden, die formal und materiell verfassungsgemäß sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.07.2010 - 6 B 20.10 -, juris).

    Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit enthält die Gewährleistung, nur auf Grund solcher Vorschriften mit einem Nachteil belastet zu werden, die formal und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 19.07.2010 - 6 B 20.10 -, juris).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Teil dieser umfassenden Garantie, die jede menschliche Betätigung einschließt, welche nicht den Schutz eines speziellen Grundrechts genießt, ist auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.04.1997 - 1 BvR 48/94 -, juris).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Hoheitlich bewirkte Minderungen des Tausch- oder Marktwertes eines Eigentumsgutes berühren daher in der Regel nicht das Eigentumsgrundrecht (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08 -, juris; Beschl. v. 05.02.2002 - 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93 -, juris, jeweils m. w. N.) Insoweit wäre mit der von der Klägerin vorgetragenen Beeinflussung der Verkehrsfähigkeit des Gemäldes durch die Aufrechterhaltung der Suchmeldung in der Lost Art Datenbank selbst dann kein Eingriff in ein nach Art. 14 GG geschütztes Recht verbunden, wenn man die eigentumsrechtliche Stellung der Klägerin an dem Gemälde bejahen würde.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Hoheitlich bewirkte Minderungen des Tausch- oder Marktwertes eines Eigentumsgutes berühren daher in der Regel nicht das Eigentumsgrundrecht (vgl. BVerfG, Urt. v. 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08 -, juris; Beschl. v. 05.02.2002 - 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93 -, juris, jeweils m. w. N.) Insoweit wäre mit der von der Klägerin vorgetragenen Beeinflussung der Verkehrsfähigkeit des Gemäldes durch die Aufrechterhaltung der Suchmeldung in der Lost Art Datenbank selbst dann kein Eingriff in ein nach Art. 14 GG geschütztes Recht verbunden, wenn man die eigentumsrechtliche Stellung der Klägerin an dem Gemälde bejahen würde.
  • VG Berlin, 27.09.2012 - 29 K 269.10

    Entschädigungsrecht: Verwertbarkeit eines Einheitswertes bei Sitz außerhalb des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Hierfür sind hinsichtlich des streitgegenständlichen Gemäldes keine Anhaltspunkte ersichtlich (zum Entschädigungsverfahren hinsichtlich des Bankhauses Jacquier & Securius: VG Berlin, Urt. v. 27.09.2012 - 29 K 269.10 -, juris).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit wird durch Maßnahmen betroffen, die auf Beschränkung wirtschaftlicher Entfaltung sowie Gestaltung, Ordnung oder auch Lenkung des Wirtschaftslebens angelegt sind oder sich in diesem Sinne auswirken (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Soweit die Klägerin davon ausgeht, dass sie das Eigentum an dem Gemälde nicht verloren habe, wäre ungeachtet der Frage, ob nach dem Ablauf der Ausschlussfristen nach dem Rückerstattungsrecht noch zivilrechtliche Herausgabeansprüche geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 279/10 -, juris "Plakatsammlung Sachs"), bei einer zivilrechtlichen Betrachtungsweise.
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Zudem ist nicht ersichtlich, dass sich bei der Prioritätsregel in § 3 Abs. 2 VermG um einen allgemeinen Grundsatz des Rückerstattungsrechts handelt (vgl. zum Gesetzeszweck: BVerwG, Beschl. v. 29.12.2010 - 8 B 31.10 -, juris).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12
    Diese wirtschaftliche Handlungsfreiheit ist nur in den durch das Grundgesetz bestimmten Schranken garantiert, vor allem denen der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2001 - 12 LB 955/01

    Investitionsfolgekosten; Pflegevergütung; Verweisung

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 2541/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

  • OVG Berlin, 26.03.2001 - 2 S 2.01
  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03

    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2007 - 5 ME 131/07

    Verpflichtung zur Folgeleistung einer Dienstantrittsaufforderung der

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerwG, 28.05.2014 - 10 B 8.14

    Anspruch auf Löschung einer Suchmeldung in der von der Koordinierungsstelle

    MD OVG Magdeburg - 23.10.2013 - AZ: OVG 3 L 84/12.
  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 81/15

    Einsicht in die Unterlagen der Beratenden Kommission für die Rückgabe

    Bei der Koordinierungsstelle handelt es sich um eine unselbständige Arbeitsgruppe des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 -, juris, Rn. 29), dem die Handlungen der Koordinierungsstelle damit zuzurechnen sind.

    Rechtlich gleichermaßen unverbindlich sind die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom 9. Dezember 1999 (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 7 C 12/10 -, juris, Rn. 43; vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 -, juris, Rn. 39).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

    Der Antrag gegen den Antragsgegner zu 2. war und ist in der Hauptsache auf ein Verwaltungshandeln gerichtet, das keinen Verwaltungsakt darstellt (Unterlassen bzw. Unterstützung), so dass das Behördenprinzip nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 AG VwGO LSA nicht eingreift (vgl. hierzu OVG LSA, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 - juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2017 - 3 L 115/15

    Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der

    Die Klage war auch nicht unmittelbar gegen die Koordinierungsstelle C-Stadt zu richten, weil diese weder eine juristische Person öffentlichen Rechts noch selbst Behörde ist (vgl. schon OVG LSA, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 -, juris) .
  • VG Magdeburg, 24.02.2015 - 4 A 94/13

    Anfechtung der Genehmigung eines Regionalen Entwicklungsplanes durch mittelbar

    Diese unmittelbar für eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage geltende Zulässigkeitsvoraussetzung ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch für die allgemeine Leistungsklage zu fordern (BVerwG, Urt. v. 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, BVerwGE 101, 157; Urt. v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144, 150; Urt. v. 28.10.1970 - VI C 48.68 -, BVerwGE 36, 192, 199; OVG, Urt. v. 23.10.2013 - 3 L 84/12 - sowie Urt. v. 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, beide: juris).

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Kläger eine rechtsschutzintensivere Rechtsschutzform wählen konnte (OVG, Urt. v. 23.10.2013 - 3 L 84/12 -, juris; Ehlers, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Vorbemerkung § 40 Rn. 81).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2023 - 2 L 45/20

    Gefahrenabwehrrecht im Altbergbau; Erforschung einer latenten Gefahr;

    Denn der Klageantrag ist in der Hauptsache auf ein tatsächliches Verwaltungshandeln gerichtet, das keinen Verwaltungsakt darstellt (Gefahrenabwehrmaßnahmen bzw. Gefahrerforschungsmaßnahmen), so dass das Behördenprinzip nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 8 AG VwGO LSA nicht eingreift (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 3. Juni 2020 - 2 M 35/20 -, juris Rn. 13; OVG LSA, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 3 L 84/12 - juris Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12   

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https://dejure.org/2012,31805
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2012,31805)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.08.2012 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2012,31805)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. August 2012 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2012,31805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 3 L 80/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Der Senat kann auch in diesem Verfahren offenlassen, ob für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz oder der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (vgl. OEufach0000000005, Urteil vom 29.03.2006 - 3 L 80/02 - NordÖR 2006, 474, Leitsatz, zitiert nach juris).

    Die Vergleichbarkeit der Fälle könnte allenfalls dann vorliegen, wenn es um Gebäude geht, die der Einmessungspflicht unterliegen; dies ist erst der Fall, wenn sie nach Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Vermessungs- und Katastergesetzes im Jahre 1992 errichtet worden sind (vgl. OEufach0000000005, Urteil vom 29.03.2006 - a.a.O.).

    Die Methode muss jedenfalls gewährleisten, dass die Gebäudeeinmessung Grundlage der vollständigen und aktuellen und zuverlässigen Geobasisinformation sein kann (vgl. Landtag-Drs. 5/3476 S. 72 zu § 28 Abs. 1 und Abs. 2; vgl. OEufach0000000005, Urteil vom 29.03.2006 - a.a.O.).

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG 3. Kammer 1. Senat, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Dabei hat das Zulassungsverfahren nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).
  • BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99

    Wertgleichheit der Landabfindung; Zuweisung des Altbesitzes; strittiger

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bodenordnungsverfahrens, vorhandene Grenzen festzustellen (BVerwG, B. v. 09.07.1999 - 11 B 12.99 - RdL 1999, 237).
  • OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1107/98
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Vielmehr bedeutet der Überbau, dass der Kläger selbst eine Vermessung der betreffenden Gebäudeteile vornehmen muss, um den Vorwurf eines grob fahrlässigen Überbaus mit der Folge einer Beseitigungspflicht abzuwenden, weil nur so der Nachbareigentümer gem. § 912 BGB zur Duldung des Überbaus verpflichtet sein könnte (vgl. OLG Koblenz vom 07.05.1999 - 8 U 1107/98 - OLGR Koblenz 1999, 507 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07

    Bauordnungsrecht - Hinweistafeln außerhalb im Zusammengang bebauter Ortsteile

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht außerdem nur, wenn derartige rechtlich vergleichbare Vorhaben in der näheren Umgebung des Grundstücks des Klägers gelegen sind, weil im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein flächendeckendes Einschreiten des Beklagten in seinem ganzen Zuständigkeitsgebiet nicht verlangt werden kann (vgl. OEufach0000000005, B. v. 13.08.2007 - 3 M 48/07 - NordÖR 2007, 456).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2010 - 1 LA 32/09

    Voraussetzungen für die für eine Aktualisierung des Liegenschaftskatasters nach §

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Gegen die Angemessenheit der Frist als solche erhebt der Kläger keine Einwendungen (vgl. dazu OVG Lüneburg, B. v.- 10.02.2010 - 1 LA 32/09 - DVBl 2010, 460 (Leitsatz), juris Rdn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1985 - 7 A 456/83
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Im Rahmen der Einmessung des Gebäudes hat vielmehr der Vermesser zu entscheiden, ob hinreichende Bezugspunkte oder Grenzen zu ermitteln sind, um die Einmessung vorzunehmen (vgl. aus fachlicher Sicht Fortführungsvermessungserlass Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2000 - III C 4 - 8110 Ziff. 7.54; siehe auch OVG Münster, U. v. 06.02.1985 - 7 A 456/83 - DÖV 1985, 1026 (Leitsatz 1)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1998 - 9 C 11369/97
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bodenordnungsverfahrens, vorhandene Grenzen festzustellen (BVerwG, B. v. 09.07.1999 - 11 B 12.99 - RdL 1999, 237).
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