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   OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96   

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https://dejure.org/1996,3367
OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96 (https://dejure.org/1996,3367)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 (https://dejure.org/1996,3367)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. April 1996 - 3 M 22/96 (https://dejure.org/1996,3367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Professorenstelle; Vorschlagsliste; Dreiervorschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 660
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95

    Professorenstelle; Konkurrenzverhältnis; Mitbewerber; Hochschule; Berufung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96
    Nach § 96 Abs. 1 bis 4 HSG sind das Vorschlagsrecht der Hochschule und das staatliche Berufungsrecht bei der Besetzung von Lehrstühlen dergestalt miteinander verbunden, daß die Antragsgegnerin regelmäßig gehindert ist, eine Stellenbewerberin oder einen Stellenbewerber zu berufen, die oder der sich nicht auf der von der Hochschule erstellten Vorschlagsliste befindet (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.12.1995 - 3 M 91/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.1994 - 3 L 194/93

    Schwerbehinderter; Schwerbehindertenvertretung; Soldat auf Zeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96
    Da der Beschwerde des Antragstellers bereits aus den dargelegten Gründen stattzugeben war, kommt es nicht mehr darauf an, ob die vor der Erstellung der Vorschlagsliste unterbliebene, aber nach § 25 Abs. 2 Satz 1 SchwbG erforderliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch die "nachträgliche" Zustimmung des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten an der MHS vom 11. Dezember 1995 wirksam nachgeholt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 04.02.1994 - 3 L 194/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96
    Denn eine Ernennung des Beigeladenen zum C 4-Professor für Posaune an der MHS und dessen Einweisung in die entsprechende Planstelle wäre im Falle eines Erfolges des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.06.1966 - II C 89.64 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.1995 - 3 M 38/95 - u. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -).
  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 89.64

    Einspruch auf Neuentscheidung über die Besetzung einer Rektorstelle -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96
    Denn eine Ernennung des Beigeladenen zum C 4-Professor für Posaune an der MHS und dessen Einweisung in die entsprechende Planstelle wäre im Falle eines Erfolges des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.06.1966 - II C 89.64 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.1995 - 3 M 38/95 - u. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Auch Einwendungen gegen den Ablauf des hochschulinternen Vorauswahlverfahrens bei der Besetzung von Professuren können demgemäß im gerichtlichen Verfahren erst erhoben werden, wenn ein anderer Bewerber endgültig ausgewählt worden ist (vgl. BayVGH vom 12.5.2004 Az. 7 CE 04.423; vom 10.12.1999 Az. 7 ZE 99.3149; vom 6.2.1998 Az. 7 CE 97.3209; OVG NW vom 7.7.2006 Az. 6 B 848/06; OVG Hamburg vom 8.7.2005 NVwZ-RR 2006, 473; OVG SH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1996, 660; VGH Kassel vom 31.1.1977 WissR 1977, 264; a. A. Detmer, WissR 1995, 1/21 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 18 U 75/03

    Vergabe einer ausgeschriebenen Stelle an einer Musikhochschule; Rechtsschutz

    Hinsichtlich der Aufnahme in die Berufungsliste hat jeder Bewerber einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. Reich, Hochschulrahmengesetz, 8. Aufl., 2002, § 45 RdN 3, 0VG Schleswig, ZBR 2000, 101, 102).

    Dies begründet unabhängig von der Frage, ob die Aufnahme in die Berufungsliste einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Reich, aaO, § 45 RdN 3 m.w.N.) ein entsprechendes subjektives Recht des Bewerbers, das im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch durchgesetzt werden kann (vgl. OVG Schleswig, ZBR 2000, 101).

    Führt dieser Leistungsvergleich zu einer im wesentlichen gleichen Eignung der Bewerber für das zu besetzende Amt, kann der Dienstherr die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BGH, NJW 1995, 2344, 2345 m.w.N., OVG Schleswig, ZBR 2000, 101, 102, OLG Köln, Urteil vom 20.03.1997, VersR 1997, 971).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 6 A 1966/08

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens nach Zurückziehung

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. April 1996 - 3 M 22/96 -, ZBR 2000, 101.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02

    Stellenhebung, Stellenbesetzung, Professur

    Auch hat derjenige, der sich um eine Professorenstelle bewirbt, Anspruch darauf, daß über seine Aufnahme in die (Berufungs-)Vorschlagsliste rechts- und ermessensfehlerfrei entschieden wird (OVG Schleswig, Beschluß vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 -, NVwZ-RR 1996, 660).

    Insofern kann dem Antragsteller der geltend gemachte Anordnungsanspruch nur zustehen, wenn die Beigeladene zu 4. - deren Entscheidungen sind dem Antragsgegner im Rahmen des vorliegenden Rechtsschutzverfahrens zuzurechnen (OVG Schleswig, Beschluß vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 -, NVwZ-RR 1996, 660) - verpflichtet gewesen wäre, die Professur des Antragstellers zu heben oder sich die Nichthebung als beurteilungsfehlerhaft erweist.

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.662

    Verfahren zur Besetzung einer Professur; Rechtsbehelfe gegen behördliche

    Auch Einwendungen gegen den Ablauf des hochschulinternen Vorauswahlverfahrens bei der Besetzung von Professuren können demgemäß im gerichtlichen Verfahren erst erhoben werden, wenn ein anderer Bewerber endgültig ausgewählt worden ist (vgl. BayVGH vom 12.5.2004 Az. 7 CE 04.423; vom 10.12.1999 Az. 7 ZE 99.3149; vom 6.2.1998 Az. 7 CE 97.3209; OVG NW vom 7.7.2006 Az. 6 B 848/06; OVG Hamburg vom 8.7.2005 NVwZ-RR 2006, 473; OVG SH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1996, 660; VGH Kassel vom 31.1.1977 WissR 1977, 264; a. A. Detmer, WissR 1995, 1/21 f.).
  • VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrentenklage und Vorwegnahme der Hauptsache

    In beamtenrechtlichen (Konkurrenten-)Streitigkeiten leitet die ständige Rechtsprechung die besondere Eilbedürftigkeit daraus ab, dass eine Ernennung des Mitbewerbers und dessen Einweisung in die entsprechende Planstelle im Falle eines Erfolges der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 18.04.1996 - 3 M 22/96 -, NVwZ-RR 1996, 660 m. w. N.).
  • VG Köln, 21.01.2008 - 6 L 1709/07
    a.A.: die vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Bayerischen VGH sowie des VG München, nämlich BayVGH, Beschluss vom 06.02.1998 - 7 CE 97.3209 - sowie Beschluss vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 - betreffend die Ausgangsentscheidung des VG München, Beschluss vom 08.07.2002 - M 3 E 02.1027 - in diesem Sinne wohl auch Bay VGH, Urteil vom 23.11.1994 - 7 B 93.1868 - DVBl. 1995, 436, wonach die negative Entscheidung des Senats dem Habilitierten durch den Leiter der Hochschule unter Darlegung der für die Kollegialorgane maßgeblichen Gründe mitzuteilen sei; im gleichen Sinne wohl OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 - NVwZ-RR 1996, 266 sowie vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 - NVwZ-RR 1996, 660; ebenso in diesem Sinne Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 44 a Rdnr. 9 unter Bezugnahme (Fn. 38) auf den BayVGH, Beschluss vom 16.12.1998; ferner Detmer, WissR 1995, 1, 21 unter Hinweis auf eine Zweiteilung des hochschulrechtlichen Besetzungsverfahrens.
  • VG Düsseldorf, 16.09.2004 - 15 L 2359/04
    Soweit sich der Antragsteller auf einen sog. Bewerberverfahrensanspruch bezieht, wonach für den Hochschulbereich das subjektive Recht des Bewerbers besteht, dass über seine Bewerbung um eine ausgeschriebene C 4 - Professur sowie seine Aufnahme in die Berufungsvorschlagsliste rechts- und ermessensfehlerfrei entschieden wird, betrifft dies ausschließlich die Frage des Anordnungsanspruchs im Falle eines fortgeführten - und gerade nicht wie hier schon vor Einreichung eines solchen Berufungsvorschlags an das zuständige Ministerium abgebrochenen - Auswahl- und Besetzungsverfahrens, so auch die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des OVG Schleswig, Beschluss vom 18. April 1996 - 3 M 22/96 -, ZBR 2000, 101 f.
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