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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13   

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https://dejure.org/2013,24312
OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13 (https://dejure.org/2013,24312)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2013 - 3 M 268/13 (https://dejure.org/2013,24312)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 (https://dejure.org/2013,24312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrangige Aufnahme sogenannter Geschwisterkinder an eine weiterführende Schule ohne Schuleinzugsbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Geschwisterkinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufnahme an ein Gymnasium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorrangige Aufnahme sogenannter Geschwisterkinder an eine weiterführende Schule ohne Schuleinzugsbereich

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Grundschule

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorrangige Aufnahme von Geschwisterkindern an weiterführender Schule rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 998
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2010 - 3 M 307/10

    Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen bei fehlender Festlegung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Bei der Vergabe der freien Plätze hat sich der Schulträger nicht zwingend an den Kriterien zu orientieren, welche bei einer Aufnahmeentscheidung nach § 41 Abs. 2 Satz 2 SchulG LSA von Bedeutung sein können (vgl. Beschl. d. Senates v. 10.05.2010 - 3 M 307/10 -, juris).

    Eventuell auftretende Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bewältigung des täglichen Schulweges auftreten können, sind ggf. bei der konkreten Ausgestaltung des Beförderungsanspruches nach § 71 Abs. 2 SchulG LSA zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Senates v. 10.05.2010 - 3 M 307/10 -, juris unter Hinweis auf die als zumutbar bestimmte Beförderungszeit (einfache Wegstrecke) für die Sekundarstufen I und II von 60 Minuten; vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 03.11.2005 - 2 BS 247/05 -, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.02.2002 - 13 L 3502/00 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2001 - 2 R 197/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Nimmt - wie hier - der Schulträger Aufgaben im Bereich der Erfüllung der Schulpflicht wahr, wie diese ihm in § 4 Abs. 1 Satz 1 der Aufnahmeverordnung übertragen sind, handelt der Schulträger im Bereich des übertragenen Wirkungskreises (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 R 197/01 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 9 S 1950/09

    Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Anspruch auf ermessensfehlerfreie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Die Erleichterung der Kontakte der Erziehungsberechtigten zur Schule bietet einen hinreichenden sachlichen Grund, der die unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.09.2009 - 9 S 1950/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Die Erleichterung der Kontakte der Erziehungsberechtigten zur Schule bietet einen hinreichenden sachlichen Grund, der die unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 10.09.2009 - 9 S 1950/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05

    Schulschließung, Mitwirkungswiderruf, zumutbare Schulwegentfernung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Eventuell auftretende Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bewältigung des täglichen Schulweges auftreten können, sind ggf. bei der konkreten Ausgestaltung des Beförderungsanspruches nach § 71 Abs. 2 SchulG LSA zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Senates v. 10.05.2010 - 3 M 307/10 -, juris unter Hinweis auf die als zumutbar bestimmte Beförderungszeit (einfache Wegstrecke) für die Sekundarstufen I und II von 60 Minuten; vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 03.11.2005 - 2 BS 247/05 -, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.02.2002 - 13 L 3502/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3502/00

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Erstattung der Kosten für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Eventuell auftretende Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bewältigung des täglichen Schulweges auftreten können, sind ggf. bei der konkreten Ausgestaltung des Beförderungsanspruches nach § 71 Abs. 2 SchulG LSA zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Senates v. 10.05.2010 - 3 M 307/10 -, juris unter Hinweis auf die als zumutbar bestimmte Beförderungszeit (einfache Wegstrecke) für die Sekundarstufen I und II von 60 Minuten; vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 03.11.2005 - 2 BS 247/05 -, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.02.2002 - 13 L 3502/00 -, juris).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
    Vor dem Hintergrund, dass die Zuweisung zu einer bestimmten Schule im Gegensatz zur Aufnahme in eine bestimmte Schulart oder einen bestimmten Bildungsgang für die verfassungsrechtlich garantierte Verwirklichung des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u. a. -, juris) von geringerer Bedeutung ist, ist es ausreichend, wenn sich die Differenzierung sachlich rechtfertigen lässt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15

    Aufnahme in die Grundschule; deckungsgleiche Schulbezirke; Wunschschule;

    Der Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. August 2013 (- 3 M 268/13 -, juris) verhilft der Beschwerde bereits deshalb nicht zum Erfolg, weil diese Entscheidung in Anwendung anderer landesrechtlicher Regelungen ergangen ist.

    Die in den zitierten Ausführungen des Beschlusses erörterte Frage, ob das Merkmal "Geschwisterkind" den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG genügt (OVG LSA, Beschluss vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 -, juris Rn. 9), stellt sich vorliegend nicht, weil das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG das Auswahlkriterium "Geschwisterkind" als solches nicht vorsieht.

  • VG Magdeburg, 05.08.2015 - 7 B 253/15

    Eilverfahren auf vorläufige Aufnahme in die weiterführende Schule

    Insoweit wird auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.8.2013 - 3 M 268/13 - verwiesen.

    Die Antragsgegnerin hat auch nicht dargelegt, dass die Aufnahme der Antragstellerin zu 1.an einer Kapazitätserschöpfung scheitern könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. vom 23.8.2013- 3 M 268/13, juris ).

    Der Streitwert war auf den Wert des Hauptsacheverfahrens festzusetzen, da durch die Antragsteller faktisch die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23.8.2013 - 3 M 268/13 -).

  • VG Halle, 03.07.2017 - 6 B 429/17

    (Kein) Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule

    In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt geklärt, dass das elterliche Wahlrecht auf die zur Verfügung stehenden Schulformen und Bildungsgänge beschränkt ist und sich folglich weder auf die Wahl einer bestimmten Schule noch - soweit es die Gesamtschulen betrifft - auf die Wahl zwischen einer Gesamtschule in integrativer Form und einer Gesamtschule in kooperativer Form oder auf die Wahl zwischen dem Sekundarschulzweig und dem Gymnasialzweig an der Gesamtschule in kooperativer Form erstreckt (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Juni 2001 - 2 M 337/00 - juris Rn. 20, vom 20. August 2003 - 2 M 386/03 - juris Rn. 8, vom 19. August 2013 a.a.O. BA S. 4 und vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 - juris Rn. 5).

    Ein Mangel des Auswahlverfahrens wird auch nicht dadurch begründet, dass die Antragsgegnerin unabhängig von der Verlosung im Wege der Vorabvergabe Geschwisterkinder bei der Aufnahme vorrangig berücksichtigt hat; denn das Auswahlkriterium "Geschwisterkind" genügt im Hinblick auf die mit ihm bezweckte Erleichterung der Kontakte der Erziehungsberechtigten zur Schule den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG an das Vorliegen eines hinreichenden sachlichen Differenzierungsgrunds (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. August 2013 a.a.O. Rn. 9 m.w.N).

    Aus diesem Regelungsauftrag lässt sich jedoch nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt keine Ermächtigung der Schulträger zur Satzungsaufstellung herleiten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. August 2013 a.a.O. Rn. 8).

  • VG Magdeburg, 07.08.2014 - 7 B 165/14

    Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Bildungsanstalten

    Zwar ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 - dem Hinweis der Antragsgegnerin beigetreten, dass hinsichtlich des Auswahlverfahrens und der Kapazitätsfestsetzung keine Befugnis der Antragsgegnerin zum Satzungserlass besteht, es hat jedoch offen gelassen, ob insofern eine Änderung des Schulgesetzes verfassungsrechtlich geboten sei.

    Insofern hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 - ausgeführt, dass für den Fall, dass sich ein Schulträger darauf beruft, dass die Aufnahmekapazität an einer bestimmten Schule erschöpft sei, er anhand der in der Aufnahmeverordnung aufgeführten Kriterien darzulegen habe, dass die von ihm bestimmte Aufnahmekapazität - zahlenmäßig ableitbar - den Vorgaben der Aufnahmeverordnung entspricht.

    Der Streitwert war auf den Wert des Hauptsacheverfahrens festzusetzen, da durch den Antragsteller faktisch die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23.8.2013 - 3 M 268/13 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18

    Eine die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigende Zahl von Anmeldungen;

    Vielmehr schließen sie grundsätzlich das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Kapazität die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2016 - 19 B 1066/16 -, m.w.N., juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2016 - 2 B 190/16 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.08.2013 - 3 M 268/13 -, juris; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018 Rn. 771 f.; Füssel, in: Avenarius, Schulrecht, 10. Aufl. 2010, S. 387 Nr. 18.221).
  • VG Magdeburg, 29.07.2014 - 7 B 110/14

    Anspruch auf Zugang zu einer Grundschule

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt führt in seinem Beschluss vom 23.08.2013, Az.: 3 M 268/13, in: ) hierzu Folgendes aus:.

    Der Streitwert war auf den Wert des Hauptsacheverfahrens festzusetzen, da durch den Antragsteller faktisch die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23.8.2013 - 3 M 268/13 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

    Eine Erschöpfung der Aufnahmekapazität hat der Antragsgegner weiterhin nicht dargelegt (zu der entsprechenden Verpflichtung vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.08.2013 - 3 M 268/13 -, NVwZ-RR 2013, 998).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17

    Zuweisung zu einer bestimmten Förderschule; Berücksichtigung des Elternwunsches;

    Beruft sich der Antragsgegner - wie hier - hinsichtlich der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Schule auf eine Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten, muss er die ggf. festgesetzten Kapazitätsgrenzen und eine Kapazitätserschöpfung plausibel machen, um so eine gerichtliche Überprüfung der vollständigen Kapazitätsausschöpfung möglich zu machen (hierzu bereits OVG LSA, Beschluss vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2014 - 3 M 434/14

    Anspruch auf Aufnahme an eine Integrierte Gesamtschule in Sachsen-Anhalt

    Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von der von der Antragstellerin zitierten Fallgestaltung im Beschluss des Senates vom 23. August 2013 (3 M 268/13, juris).
  • VG Berlin, 28.07.2021 - 35 L 94.21
    Das Differenzierungsmerkmal "Geschwisterkind" genügt insbesondere den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 -, juris Rn. 9; VG Berlin, Beschluss vom 7. August 2020 - VG 35 L 288/20 -, juris Rn. 41).
  • VG Stuttgart, 08.07.2014 - 12 K 2397/14

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule

  • VG Halle, 25.07.2017 - 6 B 431/17

    Einschulung; Elternwahlrecht hinsichtlich einer bestimmten Schule

  • VG Magdeburg, 12.08.2015 - 7 B 236/15

    Ausnahmeregelung zur Beschulung im Schulbezirk (hier: nein)

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