Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7130
OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02 (https://dejure.org/2002,7130)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.2002 - 3 M 44/02 (https://dejure.org/2002,7130)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 2002 - 3 M 44/02 (https://dejure.org/2002,7130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung einer Stelle als Vizepräsident des Landgerichts; Anforderungen an die Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; LRiG § 10 Abs. 1; ; LRiG § 21 Abs. 1; ; LRiG § 21 Abs. 2; ; LRiG § 21 Abs. 3; ; LRiG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 321
  • DÖV 2003, 298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Beschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis sowie der gerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten bei der Überprüfung der Entscheidungen des Richterwahlausschusses (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHAnz 1996, 75 ff.).

    Gelangen der Richterwahlausschuss und der Antragsgegner danach rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung, mehrere Bewerberinnen oder Bewerber seien für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet, dürfen weitere sachbezogene - vorrangig eignungsbezogene - Auswahlkriterien herangezogen werden (vgl. im einzelnen OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob der Richterwahlausschuss und/oder der Antragsgegner den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen können, verkannt haben oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen haben (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 , aaO.).

    Es ist jedoch grundsätzlich gleichfalls rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die für die Personalentscheidung zuständigen Stellen ihre Auswahlentscheidungen in derartigen Fällen auf Unterschiede in den textlichen Fassungen der Stellungnahmen nach Abschnitt V 2 BRL stützen, soweit diese Unterschiede unter Eignungsgesichtspunkten hinreichend fassbar und aussagekräftig sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, aaO, u. 17.08.2001, aaO), und dabei ergänzend die das jeweils bekleidete Statusamt betreffenden Leistungs- und Befähigungsbeurteilungen berücksichtigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    S. 153 f. - erteilten Eignungsprognosen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, SchlHAnz 2001, 263 ff.).

    Gelangen der Richterwahlausschuss und der Antragsgegner danach rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung, mehrere Bewerberinnen oder Bewerber seien für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet, dürfen weitere sachbezogene - vorrangig eignungsbezogene - Auswahlkriterien herangezogen werden (vgl. im einzelnen OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.).

    Es ist jedoch grundsätzlich gleichfalls rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die für die Personalentscheidung zuständigen Stellen ihre Auswahlentscheidungen in derartigen Fällen auf Unterschiede in den textlichen Fassungen der Stellungnahmen nach Abschnitt V 2 BRL stützen, soweit diese Unterschiede unter Eignungsgesichtspunkten hinreichend fassbar und aussagekräftig sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, aaO, u. 17.08.2001, aaO), und dabei ergänzend die das jeweils bekleidete Statusamt betreffenden Leistungs- und Befähigungsbeurteilungen berücksichtigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Beachtlichkeit etwaiger Verfahrensfehler im Zusammenhang mit den Auswahlentscheidungen des Richterwahlausschusses und des Justizministeriums (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259 ff.).

    Verfahrensfehler sind beachtlich, wenn sie sich auf die Auswahlentscheidung der für die Personalentscheidung zuständigen Stelle ausgewirkt haben können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259, 261, mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 275).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Der in einem höheren Statusamt erteilten dienstlichen Beurteilung kommt wegen der damit verbundenen Anforderungen regelmäßig zwar ein höheres Gewicht zu als der in einem niedrigeren Statusamt erteilten Beurteilung (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, SchlHAnz 1997, 218 f.).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95

    Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Darüber hinaus - hierauf sei klarstellend hingewiesen - ergibt sich aus einem höheren Statusamt nicht "automatisch" ein Eignungsvorsprung gegenüber Konkurrentinnen und Konkurrenten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.04.1995 - 2 M 924/95 -, ZBR 1996, 278 f.).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Denn selbst wenn das Fehlen eines derartigen Protokolls als Verfahrensfehler anzusehen wäre (vgl. insoweit jedoch BVerwG, Beschl. v. 31.03.1994 - 6 B 65.93 -, DVBl. 1994, 641 ff.), wäre dieser Fehler im Hinblick auf die vom Antragsgegner getroffene Auswahlentscheidung unbeachtlich.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Verfahrensfehler sind beachtlich, wenn sie sich auf die Auswahlentscheidung der für die Personalentscheidung zuständigen Stelle ausgewirkt haben können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259, 261, mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 275).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 89/96

    Konkurrentenverfahren; Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlgespräch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Als weiteres eignungsbezogenes Auswahlkriterium kommt das Ergebnis einer nach § 21 Abs. 2 Satz 1 LRiG durchgeführten Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, SchlHAnz 1997, 187, und 13.05.1998 - 3 M 15/98 -, SchlHAnz 1998, 189; VGH Ba.-Wü., Beschl. v. 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134 ff.; Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 1 T 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 ff.).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Als weiteres eignungsbezogenes Auswahlkriterium kommt das Ergebnis einer nach § 21 Abs. 2 Satz 1 LRiG durchgeführten Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, SchlHAnz 1997, 187, und 13.05.1998 - 3 M 15/98 -, SchlHAnz 1998, 189; VGH Ba.-Wü., Beschl. v. 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134 ff.; Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 1 T 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
    Als weiteres eignungsbezogenes Auswahlkriterium kommt das Ergebnis einer nach § 21 Abs. 2 Satz 1 LRiG durchgeführten Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, SchlHAnz 1997, 187, und 13.05.1998 - 3 M 15/98 -, SchlHAnz 1998, 189; VGH Ba.-Wü., Beschl. v. 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134 ff.; Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1993 - 1 T 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 3 M 15/98

    Vorstellungsgespräch; Hausbewerber

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1993 - 3 M 59/93

    Richterwahlausschuß; Leistungsgrundsatz; Prinzip der Bestauslese

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07

    Präsidentenstelle: Unterlegener Mitbewerber legt Beschwerde ein

    Da auch der Richterwahlausschuss dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet ist - wie dies im Übrigen in § 22 Abs. 2 Satz 2 LRiG ausdrücklich normiert ist -, ist dabei - unter Berücksichtigung seiner originären und von den Gerichten nicht ersetzbaren Entscheidungskompetenz lediglich - verwaltungsgerichtlich zu überprüfen, ob der anzuwendende Rechtsbegriff verkannt, von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen, allgemeingültige Wertmaßstäbe außer Acht gelassen, sachwidrige Erwägungen angestellt und ob die Verfahrensvorschriften beachtet wurden (vgl. z.B. die oben bereits angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 19. Juni 1997, des OVG Schleswig-Holstein vom 15. Januar 1999 und des HessVGH vom 20. Dezember 1989; ferner z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2002, NVwZ-RR 2003, 321).

    Damit ist eine Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses zugunsten eines bestimmten Bewerbers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren materiell-rechtlich nur dann zu beanstanden, wenn es aus sonstigen Gründen ausgeschlossen erscheint, dass sie in dieser Hinsicht fehlerfrei ergangen ist (vgl. zum Vorstehenden insbesondere OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. November 2002, a.a.O.; des Weiteren z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.; ferner Urteil vom 15. November 1984, BVerwGE 70, 270).

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3328/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Offen bleiben kann dabei, ob die gerichtliche Überprüfung lediglich auf beachtliche Verfahrensfehler beschränkt ist (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 25.11.2002, 3 M 44/02 zur Begrenzung auf beachtliche Verfahrensfehler, dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1984, 2 C 29/83, juris Rn. 54; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.12.2015, 5 ME 199/15, juris Rn. 17), oder ob jeder Verfahrensfehler beachtlich ist, weil jeder Verfahrensfehler den Ausgang des Wahlverfahrens beeinflussen kann (vgl. Gärditz, ZBR 2011, S. 109 (117)).

    Daher kann, selbst wenn in der Sitzung oder davor nicht sachgemäße Aspekte diskutiert worden sein sollten, wie etwa der Inhalt der Rechtsprechung des Beigeladenen, nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder des Richterwahlausschusses dennoch allein aufgrund von sachlich zutreffenden Kriterien der fachlichen Eignung abgestimmt haben (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.11.2002, 3 M 44/02, juris Rn. 16).

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3444/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Offen bleiben kann dabei, ob die gerichtliche Überprüfung lediglich auf beachtliche Verfahrensfehler beschränkt ist (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 25.11.2002, 3 M 44/02 zur Begrenzung auf beachtliche Verfahrensfehler, dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1984, 2 C 29/83, juris Rn. 54; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.12.2015, 5 ME 199/15, juris Rn. 17), oder ob jeder Verfahrensfehler beachtlich ist, weil jeder Verfahrensfehler den Ausgang des Wahlverfahrens beeinflussen kann (vgl. Gärditz, ZBR 2011, S. 109 (117)).

    Daher kann, selbst wenn in der Sitzung oder davor nicht sachgemäße Aspekte diskutiert worden sein sollten, wie etwa der Inhalt der Rechtsprechung des Beigeladenen, nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder des Richterwahlausschusses dennoch allein aufgrund von sachlich zutreffenden Kriterien der fachlichen Eignung abgestimmt haben (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.11.2002, 3 M 44/02, juris Rn. 16).

  • OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Als Ausnahme von diesem Grundsatz kommt allerdings eine Vakanz auf unabsehbare Zeit im Falle einer Konkurrentenklage in Betracht, wenn nämlich der Justizverwaltung die Ernennung des ausgewählten Bewerbers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt worden ist ( VGH Mannheim NJW 96, 2525; OVG Saarlouis, NVwZ-RR 03, 47; OVG Schleswig, NVwZ-RR 03, 321).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2004 - 3 MB 28/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richter durch einen Richterwahlausschuss bei

    Denn selbst wenn es als verfahrensfehlerhaft anzusehen wäre, dass der Präsident des Landesarbeitsgerichts die dienstliche Beurteilung der Antragstellerin vor der Erörterung mit ihr weitergeleitet hat, wäre dieser Verfahrensfehler nur beachtlich, sofern er sich auf die Auswahlentscheidungen des Richterwahlausschusses und des Antragsgegners ausgewirkt haben kann (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.11.2002 - 3 M 44/02 -, NVwZ-RR 2003, 321, 323).
  • VG Schleswig, 28.10.2005 - 11 B 20/05
    Hierzu gehört, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner nicht zum Nachteil des Richters von dem Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abweicht und die zur Sicherung dieses Grundsatzes dienenden Verfahrensvorschriften einhält (ständige Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.; vom 17.08.2001 3 M 22/01 -, SchlHA 2001, 263 ff.; vom 25.11.2002 3 M 44/02 -, SchlHA 2002, 289 ff.; im Übrigen auch B. v. 28.10.1996 3 M 89/96 -, IÖD 1997, 138 ff.; BVerwG U. v. 27.02.2003 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 202 ff., m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht