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   OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2000 - 3 N 28/00   

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https://dejure.org/2000,17085
OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2000 - 3 N 28/00 (https://dejure.org/2000,17085)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 (https://dejure.org/2000,17085)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 (https://dejure.org/2000,17085)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.12.1989 - 7 B 82.89

    Kapazitätserschöpfungsgebot bei der Studienplatzvergabe - Ermittlung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2000 - 3 N 28/00
    Bereits im Vorjahr ist ausführlich dargelegt worden, dass der diese Rechtsansicht maßgeblich begründende Umstand ist, dass das Kapazitätserschöpfungsgebot (Art. 12 Abs. 1 GG) einer das ganze Studienjahr erfassenden Berechnung der Aufnahmekapazität nicht entgegensteht (so auch ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 7 B 82/89 -, NVwZ-RR 1990, 349).

    Bedenken könnten sich insoweit - dann allerdings nicht unter dem Gesichtspunkt des Kapazitäterschöpfungsgebotes aus Art. 12 Abs. 1 GG, sondern allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftsfreiheit der Universität (Art. 5 Abs. 3 GG) - nur dann ergeben, wenn eine unterschiedliche Kapazitätsausnutzung der beiden Semester eine ordnungsgemäße Abwicklung des Lehrbetriebes nicht mehr erlauben würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01

    Zahnmedizin, Wintersemester 2001/2002, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,

    Es besteht keine Rechtspflicht der Antragsgegnerin, solche zusätzlich festgestellten Studienplätze bereits zum Wintersemester zu besetzen (std. Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • VG Schleswig, 15.11.2001 - 9 C 44/01

    Internationales Management, Wintersemester 2001/2002, Universität Flensburg,

    Es besteht keine Rechtspflicht der Antragsgegnerin, solche zusätzlich festgestellten Studienplätze bereits zum Wintersemester zu besetzen (std. Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Internationales Management, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • VG Schleswig, 27.11.2006 - 9 C 71/06
    Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse der Kammer vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 - desgleichen Beschluss der Kammer vom 07.11.2001 - 9 C 54/01 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2002 - 3 N 1/01).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein Numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf, wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Sozialwesen, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • VG Schleswig, 05.11.2002 - 9 C 16/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Studiengang Medieninformatik, Wintersemester

    Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse der Kammer vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 - sowie Beschluss der Kammer vom 07.11.2001 - 9 C 54/01 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2002 - 3 N 1/01 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Medieninformatik, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • VG Schleswig, 11.10.2002 - 9 C 46/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Studiengang Sozialwesen, Wintersemester 2002/2003,

    Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse der Kammer vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 - sowie Beschluss der Kammer vom 07.11.2001 - 9 C 54/01 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2002 - 3 N 1/01 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Sozialwesen, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 15/01

    Sozialwesen, Wintersemsester 2001/2002, Fachhochschule Kiel,

    Es besteht keine Rechtspflicht der Antragsgegnerin, solche zusätzlich festgestellten Studienplätze bereits zum Wintersemester zu besetzen (std. Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. - ferner Beschlüsse vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 -, der ein numerus-clausus-Verfahren zum Studienfach Pharmazie mit derselben Konstellation der Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität auf das Wintersemester und das anschließende Sommersemester betraf wie hier bei der begehrten Zulassung zum Studiengang Sozialwesen, (nochmals) ausdrücklich bestätigt.

  • VG Schleswig, 01.11.2001 - 9 C 34/01

    Pharmazie, Wintersemester 2001/2002, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,

    Es besteht keine Rechtspflicht der Antragsgegnerin, solche zusätzlich festgestellten Studienplätze bereits zum Wintersemester zu besetzen (std. Rspr. der Kammer, so bereits Beschluss vom 20.10.1994 - 9 C 49/94 u.a. -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 12.12.1994 - 3 N 55/94 u.a. -, ferner Beschlüsse vom 16.10.1998 - 9 C 81/98 -, 04.10.1999 - 9 C 46/99 -, 23.10.2000 - 9 C 74/00 - sowie vom 30.10.2000 - 9 C 195/00 -, letzterer bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2000 - 3 N 28/00 -).

    Den zuletzt genannten rechtlichen Ansatz hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 08. Dezember 2000 - 3 N 28/00 - ausdrücklich bestätigt.

  • VG Schleswig, 17.11.2016 - 7 C 49/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 6. Fachsemester

    Es ist ausreichend, wenn sie jeweils zum Sommersemester eine Auffüllung bis zur Gesamtjahreskapazität vornimmt (vgl. z.B. Schl.-H. OVG, Beschl. v. 08.12.2000 - 3 N 28/00 -, in juris; Schl.-H. VG, Beschl. v. 27.11.2006 - 9 C 71/06 -, in juris).
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