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   OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05   

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OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05 (https://dejure.org/2005,11768)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2005 - 3 Nc 6/05 (https://dejure.org/2005,11768)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 3 Nc 6/05 (https://dejure.org/2005,11768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung zum Medizinstudium in Hamburg; Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durch eigene Beamte oder Angestellte ; Berechnung der personalbezogenen Studienkapazität; Ermittlung unbesetzter Studienplätze außerhalb der Zulassungszahl ...

  • Judicialis

    VwGO § 67; ; KapVO § 7; ; KapVO § 8; ; KapVO § 9; ; Gesetz zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf"; ; (v. 12.9.2001, HmbGVBl. S. 375) - UKEG -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Die Antragsgegnerin rügt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Beschl. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, Medizin WS 2003/2004, Juris) zu Recht, dass das Verwaltungsgericht bei 15, 5 von 17, 5 Stellen BAT IIa/Ia Zahnarzt ein Lehrdeputat von jeweils 8 SWS in Ansatz bringt.

    In den Streitverfahren betreffend die vorläufige Zulassung zum Studium prüft das Beschwerdegericht danach von Amts wegen auch das Bestehen eines Anordnungsgrundes, selbst wenn die beschwerdeführende Hochschule die Entscheidung des Verwaltungsgerichts allein wegen der - für den Anordnungsanspruch maßgeblichen - Ermittlung unbesetzter Studienplätze außerhalb der Zulassungszahl (mit Erfolg) angegriffen hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, Medizin WS 2003/2004, Juris).

    Das Lehrangebot aus Stellen der Lehreinheit Klinisch-praktische Medizin ist bisher schon ohne die Stellen der ZMKG-Chirurgie größer gewesen, als es für die Ausbildung der bei der Antragsgegnerin im Studiengang Medizin zugelassenen Studienanfänger im klinischen Abschnitt des Studiums benötigt wird (vgl. zu den Verhältnissen im Wintersemester 2003/2004 OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04 u.a. -, BA S. 32, Juris).

    Die Antragsgegnerin hat diese Stelleninhaberin daher auf Grund des Analogiegebots in Nr. 2.1.9.2 der (hier zum Berechnungsstichtag 1. Juni 2004 noch heranzuziehenden) KMK-Vereinbarung vom 12. Juni 2003 hinsichtlich der Lehrtätigkeit so zu behandeln wie einen beamteten wissenschaftlichen Mitarbeiter (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 - Medizin WS 2003/2004, Juris).

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Dies gilt auch für die Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter (Abgrenzung zur älteren Rechtsprechung des Beschwerdesenats, wie sie Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1990 [DVBl. 1990 S. 940] war).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1990 (DVBl. 1990 S. 940) zwingt zu keiner abweichenden Beurteilung.

  • OVG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Nc 34/98

    Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Medizin außerhalb der festgesetzten

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Die Antragsgegnerin hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht hinreichend darzulegen vermocht, dass die Ausgliederung der ZMKG-Chirurgie das Ergebnis einer umfassenden planerischen Abwägung gewesen ist, die die grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Universitätsklinik, Lehrpersonen, Studierenden und Studienplatzbewerbern sachgerecht zum Augleich bringt (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 23.7.1987, Buchholz 421.21 Nr. 34; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.3.1999, NVwZ-RR 2000 S. 219 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.08.2005 - 3 So 76/05

    Zum Streitwert in Verfahren nach § 123 VwGO betreffend die vorläufige Zulassung

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Die Bedeutung der Sache ist für den einzelnen Studienbewerber nicht deshalb geringer, weil die Erfolgsaussicht seines Begehrens durch die Konkurrenz anderer Studienbewerber geschmälert ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 11.8.2005 - 3 So 76/05 -).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1990 - 7 C 90/88 - (Buchholz 421.21 Nr. 49 = NVwZ-RR 1991 S. 78) ist ein solcher Grundsatz trotz seines weit formulierten Leitsatzes 2 nicht zu entnehmen.
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör,

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Lehrdeputate können deshalb für sie nach geltendem Kapazitätsrecht nicht in Ansatz gebracht werden (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 14.5.1984, KMK-HSchR 1985 S. 214, 230; VGH München, Urt. v. 19.11.1984, KMK-HSchR 1985 S. 539, 542; Beschl. v. 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 u.a. -, Juris; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2004 -13 C 20/04 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05
    Lehrdeputate können deshalb für sie nach geltendem Kapazitätsrecht nicht in Ansatz gebracht werden (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 14.5.1984, KMK-HSchR 1985 S. 214, 230; VGH München, Urt. v. 19.11.1984, KMK-HSchR 1985 S. 539, 542; Beschl. v. 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 u.a. -, Juris; OVG Münster, Beschl. v. 28.4.2004 -13 C 20/04 -, Juris).
  • OVG Hamburg, 15.10.2007 - 3 Nc 45/06

    Zulassung zum Studium

    Dem steht nicht entgegen, dass das Beschwerdegericht in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2005 (3 Nc 6/05, juris, Rn. 80) die Deputatsermäßigung noch in voller Höhe von 3 SWS berücksichtigt hat.

    Solange die betreffenden Stellen dennoch im Verwaltungsgliederungsplan weitergeführt wurden, führte dies wegen des im Kapazitätsrecht geltenden Stellenprinzips (§ 8 KapVO) dazu, dass die ihnen zugeordneten Deputate dem Lehrangebot hinzugerechnet werden mussten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris).

    Wegen der Stelle BAT I b (B..........) wird auf den o. g. Beschluss des Beschwerdegerichts vom 24. Oktober 2005 (3 Nc 6/05, juris) verwiesen.

    Das Beschwerdegericht lässt es mangels Entscheidungserheblichkeit offen, ob das Lehrangebot der Lehreinheit Zahnmedizin, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, in entsprechender Anwendung von § 10 KapVO um 1 SWS Titellehre (durch Prof. R...) zu erhöhen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris).

    Die Frage einer Verminderung dieses Berechnungsergebnisses wegen eines ausstattungsbezogenen Engpasses (§§ 14 Abs. 2 Nr. 5, 19 KapVO) stellt sich hier nicht mehr, da dieses Ergebnis unter dem vom Verwaltungsgericht errechneten Ergebnis von 102 Studienplätzen liegt und bereits mehr als 100 Studienplätze kapazitätswirksam vergeben worden sind (zum Thema des ausstattungsbezogenen Engpasses in der Lehreinheit Zahnmedizin vgl. ansonsten OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris).

  • OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der

    Das Fach Chirurgie umfasst nach allgemeinem Verständnis, an das der Verordnungsgeber angeknüpft hat, aber nicht die MKG-Chirurgie (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris Rn. 31).

    Dies hat das Beschwerdegericht bereits im Beschluss vom 24. Oktober 2005 (3 Nc 6/05, juris Rn. 31) bezüglich der Zuordnung von Stellen der "Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (ZMKG-Chirurgie)" entschieden.

  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für

    Lehrdeputate können deshalb für sie nach geltendem Kapazitätsrecht nicht in Ansatz gebracht werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - Rn. 21; zu Zahnmedizin: VG Leipzig, Beschl. v. 18.11.2008 - NC 2 L 253/08 - [...]).

    Ob eine tatsächliche Erbringung von Lehrleistungen durch Drittmittelbedienstete bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen wäre (dagegen OVG Saarlouis, Beschl. v. 17.7.2006 - 3 X 3/06 - [...] Rn. 77; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - [...]; zu Zahnmedizin: VG Leipzig, Beschl. v. 18.11.2008 - NC 2 L 253/08 - [...]; VG München, Beschl. v. 17.1.2007 - 9 NC 240/06 - [...] Rn. 45; offengelassen bei SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2009 - NC 2 B 32/09 - [...]; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 24.8.2012 - 5 NC 118/12 - [...] Rn. 21; NdsOVG, Beschl. v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 - [...] Rn. 24), mag hier dahinstehen.

  • OVG Hamburg, 27.08.2008 - 3 Nc 141/07

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg zum

    Für eine Verminderung dieses Berechnungsergebnisses wegen eines ausstattungsbezogenen Engpasses (§§ 14 Abs. 2 Nr. 5, 19 KapVO) gibt es keine Anhaltspunkte (zu diesem Thema vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris).
  • OVG Hamburg, 16.03.2006 - 3 Nc 1/06

    Zulassung zum Studium

    Das Beschwerdegericht sieht es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht als geboten an, das Stellenprinzip der Kapazitätsberechnung auch auf die Stellengruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter strikt anzuwenden (Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Nc 6/05 u.a. - Zahnmedizin WS 2004/2005; Beschl. v. 26.10.2005 - 3 Nc 75/05 u.a. - Medizin WS 2004/2005, Juris).

    a) Der Beschwerdesenat hat in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2005 (3 Nc 6/05 - Zahnmedizin WS 2004/2005 -) ausgeführt (BA S. 19 f.): .

  • OVG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Nc 158/12

    Zulassung zum Masterstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität

    So ist das Beschwerdegericht bereits in Fällen vorgegangen, in denen zwar ein Curricularnormwert durch Rechtsverordnung festgesetzt war, dieser sich aber im Rahmen der kapazitätsrechtlichen Überprüfung als fehlerhaft erwies, was rechtlich zur Nichtigkeit des festgesetzten Werts (rechtlich fehlerhafte Rechtsnormen sind, sofern es keine einschlägigen gesetzlichen Heilungsvorschriften gibt, nichtig, vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2006, 3 Bf 294/03, juris Rn. 90) und damit zu einer vergleichbaren Konsequenz wie im Fall eines von vornherein fehlenden Curricularnormwerts führt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2004, 3 Nc 59/04, juris, Rn. 74 ff.; Beschl. v. 24.10.2005, 3 Nc 6/05, juris Rn. 26, 114).
  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.
  • VG Köln, 18.12.2006 - 6 Nc 246/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin bzw. auf Teilnahme an einem

    Vgl. zu alldem OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 Nc 6/05 -, Juris-Dokument Nr. MWRE 060000200, in dem eine entsprechende Strukturmaßnahme an dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf für (in kapazitätsrechtlicher Hinsicht) rechtswidrig gehalten wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 13 C 67/08

    Kriterien für die Berechnung einer patientenbezogenen Ausbildungskapazität;

    vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 24. Oktober 2005 - 3 Nc 6/05 - und vom 15. Oktober 2007 - 3 Nc 45/06 -, jeweils juris; Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, 2003, Kapazitätsverordnung § 17 Rdnr. 9, mit weiteren Nachweisen.
  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

    Drittmittelbedienstete, die nicht im Haushaltsplan verankert sind und nicht aus Haushaltsmitteln bezahlt werden, gehören nicht dazu (vgl. etwa OVG LSA, Beschl. v. 03. Mai 2004 - 2 N 826/03 - OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Oktober 2005 - 3 NC 6/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 13 C 63/08

    Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität; Notwendigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 13 C 70/08

    Zulassung zum Studium der Medizin im ersten klinischen Fachsemester im

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