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   BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12 (EP) zu KOF 82/15   

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BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12 (EP) zu KOF 82/15 (https://dejure.org/2017,39958)
BPatG, Entscheidung vom 23.08.2017 - 3 Ni 6/12 (EP) zu KOF 82/15 (https://dejure.org/2017,39958)
BPatG, Entscheidung vom 23. August 2017 - 3 Ni 6/12 (EP) zu KOF 82/15 (https://dejure.org/2017,39958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit von Doppelvertretungskosten und Kosten von Privatgutachten i.R.e. Kostenfestsetzungsverfahrens; Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Sie verweist auf die Entscheidung BGH GRUR 2013, 427 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, wonach eine Doppelvertretung selbst im Fall eines gleichzeitig anhängigen Verletzungsrechtsstreits nicht schlechthin als notwendig angesehen werden dürfe.

    bb) Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Doppelvertretung ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (vgl. BGH GRUR 2013, 427, Rn 23 f. - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2013, 430, Rn 23 f. - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 84 Rn. 66; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 80 Rn. 40; Busse, PatG, 8. Aufl., § 84 Rn. 93).

    Darin vertritt der 5. Senat die Auffassung, dass es nach den auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil v. 8. (richtig muss es heißen: 18.) Dezember 2012 - Az. X ZB 11/12 (GRUR a.a.O., Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren) nicht auszuschließen sei, dass eine Erstattungsfähigkeit im Grundsatz auch in Betracht kommen könne, wenn kein Verletzungsverfahren anhängig sei.

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Zudem würde die Erstattbarkeit solcher Kosten auf eine uferlose Beschaffung von möglichst vielen Gutachten möglichst renommierter Experten und damit auf eine mit dem Grundsatz der sparsamen Prozessführung (vgl. BGH MDR 2010, 1286; NJW 2012, 2734; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl.) nicht mehr zu vereinbarende Kostenexplosion in den regelmäßig ohnehin schon mit hohen Kosten verbundenen Nichtigkeitsverfahren hinauslaufen.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Ausnahmsweise erstattungsfähig sind Kosten für Privatgutachten allerdings dann, wenn die Partei mangels eigener Sachkunde nur mit Hilfe des Privatgutachters ihrer Darlegungspflicht oder Beweisführungslast genügen kann oder wenn die Sachkunde aus sonstigen Gründen nicht gewährleistet ist (vgl. dazu Schulte, Patentgesetz, 10. Aufl., § 80 Rn. 78; BGH NJW 2012, 1370, 1372; Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 91 Rn. 79, 81; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., § 91 Rn. 49).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Zudem würde die Erstattbarkeit solcher Kosten auf eine uferlose Beschaffung von möglichst vielen Gutachten möglichst renommierter Experten und damit auf eine mit dem Grundsatz der sparsamen Prozessführung (vgl. BGH MDR 2010, 1286; NJW 2012, 2734; Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl.) nicht mehr zu vereinbarende Kostenexplosion in den regelmäßig ohnehin schon mit hohen Kosten verbundenen Nichtigkeitsverfahren hinauslaufen.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Diese umgangssprachlich mit "Klotzen statt Kleckern" umschreibbare Verursachung von Kosten entspricht weder dem Maßstab, wonach eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2003, 1398; 2006, 2415) noch den strengen Grundsätzen, die hierbei an die ausnahmsweise Erstattung der Kosten für Privatgutachten entwickelt worden sind (s.o.).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Diese umgangssprachlich mit "Klotzen statt Kleckern" umschreibbare Verursachung von Kosten entspricht weder dem Maßstab, wonach eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei im Zeitpunkt ihrer Veranlassung die die Kosten auslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2003, 1398; 2006, 2415) noch den strengen Grundsätzen, die hierbei an die ausnahmsweise Erstattung der Kosten für Privatgutachten entwickelt worden sind (s.o.).
  • BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte -

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Dazu zitiert die Klägerin in ihrer Erinnerungsbegründung vom 14. September 2016, Seite 2, Ziff. I.2., die Entscheidung des 5. Senats vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14 = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 6/12

    Kosten des Patentnichtigkeitsverfahrens: Erstattungsfähigkeit von Rechts- und

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    bb) Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Doppelvertretung ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (vgl. BGH GRUR 2013, 427, Rn 23 f. - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren; BGH GRUR 2013, 430, Rn 23 f. - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 84 Rn. 66; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 80 Rn. 40; Busse, PatG, 8. Aufl., § 84 Rn. 93).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall Streit darüber besteht, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2011, 754, Rn. 27 - Kosten des Patentanwalts II; BGH, a.a.O, 429, Rn. 24 - Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    Auszug aus BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12
    ihrer Veranlassung - also bei objektiver Betrachtung ex ante - als sachdienlich ansehen durfte, wobei die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf und lediglich gehalten ist, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH GRUR 2005, 271-Unterbevollmächtigte III- m. w. N.).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

  • BPatG, 25.01.2012 - 3 ZA (pat) 39/09
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

  • BPatG, 24.10.2013 - 4 ZA (pat) 35/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung - zum

  • BPatG, 05.04.2011 - 2 ZA (pat) 68/09
  • BPatG, 18.12.2018 - 3 ZA (pat) 41/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Experimentelles

    Ein Bemühen, den jeweiligen Gegner unter Inkaufnahme einer Kostenspirale zu übertrumpfen, etwa durch besonders zahlreiche Versuchsreihen oder durch Beauftragung gleich mehrerer Institute zur gleichen Frage, dürfte damit nicht zu vereinbaren sein (zur letztgenannten Fallgestaltung vgl. a. Senatsentscheidung v. 23. August 2017 (KOF 82/15 zu 3 Ni 6/12 (EP)).
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Rechtsprechung
   BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12 (EP)   

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https://dejure.org/2013,22510
BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12 (EP) (https://dejure.org/2013,22510)
BPatG, Entscheidung vom 28.05.2013 - 3 Ni 6/12 (EP) (https://dejure.org/2013,22510)
BPatG, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 3 Ni 6/12 (EP) (https://dejure.org/2013,22510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12
    Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren isolierten Prüfung, weil die Beklagte den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862-865 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1977, 120-122 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46-50 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12
    Nachdem dem Fachmann - wie vorstehend dargelegt - bekannt war, dass die Verwendung solchermaßen beschichteter Papiere als Übertragungspapiere für das Bedrucken von Textilien im Transferdruckverfahren mit Vorteilen verbunden ist, hatte er somit eine hinreichende Veranlassung, ein Papier mit der in der K7 beschriebenen Beschichtung, d. h. ein Papier, das mit Carboxymethylcellulose beschichtet und somit mit einer Löse- oder Sperrschicht versehen ist, als Ausgangspunkt für die Suche nach einer Lösung des der Streitpatentschrift zugrunde liegenden Problems in Betracht zu ziehen (BGH GRUR 2009, 746 Ls. - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 1039 Ls. 2 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12
    Nachdem dem Fachmann - wie vorstehend dargelegt - bekannt war, dass die Verwendung solchermaßen beschichteter Papiere als Übertragungspapiere für das Bedrucken von Textilien im Transferdruckverfahren mit Vorteilen verbunden ist, hatte er somit eine hinreichende Veranlassung, ein Papier mit der in der K7 beschriebenen Beschichtung, d. h. ein Papier, das mit Carboxymethylcellulose beschichtet und somit mit einer Löse- oder Sperrschicht versehen ist, als Ausgangspunkt für die Suche nach einer Lösung des der Streitpatentschrift zugrunde liegenden Problems in Betracht zu ziehen (BGH GRUR 2009, 746 Ls. - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2009, 1039 Ls. 2 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12
    Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren isolierten Prüfung, weil die Beklagte den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862-865 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1977, 120-122 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46-50 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 6/12
    Zweckangaben haben zwar regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahingehend zu definieren, dass er nicht nur die im Patentanspruch genannten räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (vgl. BGH GRUR 2009, 837 bis 840, Ls. - Bauschalungsstütze).
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