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LG Erfurt, 17.11.2010 - 3 O 1157/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 823 Abs 1 BGB, Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 15 AGG
Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche wegen Mobbings - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mobbing
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
Auszug aus LG Erfurt, 17.11.2010 - 3 O 1157/10
Nach zwischenzeitlich allgemeiner Meinung ist ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen des sozialen Phänomens das auf neudeutsch "Mobbing" genannt wird unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) grundsätzlich anerkannt (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2187, BGH NJW 1996, 984). - BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer …
Auszug aus LG Erfurt, 17.11.2010 - 3 O 1157/10
Nach zwischenzeitlich allgemeiner Meinung ist ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen des sozialen Phänomens das auf neudeutsch "Mobbing" genannt wird unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) grundsätzlich anerkannt (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2187, BGH NJW 1996, 984). - LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01
Schadensersatzansprüche bei Mobbing
Auszug aus LG Erfurt, 17.11.2010 - 3 O 1157/10
Erforderlich für die Begrifflichkeit des Mobbing ist quasi ein Fortsetzungszusammenhang (z.B. Urteil des LAG Erfurt vom 10.06.2004, Az.: 1 SA 148/01, Versicherungsrecht 2004, Seite 1468).