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   LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14   

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https://dejure.org/2015,323
LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14 (https://dejure.org/2015,323)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21.01.2015 - 3 O 1430/14 (https://dejure.org/2015,323)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 3 O 1430/14 (https://dejure.org/2015,323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs einer Pilzmischung unter der Bezeichnung "Bayer. Pilze & Waldfrüchte" bei Herkunft der Pilze aus China; Anforderungen an eine Irreführung der Verbraucher durch unauffällige Angabe der korrekten Herkunft auf der Verpackung des Produkts

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Irreführende Werbung für Pilzmischung

  • rewis.io

    Bayerische Pilze, Haftungsangabe, Herkunftsangabe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Pilzmischung "Bayer. Pilze & Waldfrüchte", wenn die Pilze aus China und Chile stammen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Händler: Vorsicht bei regionaler Werbung (bayrische Pilze)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pilze aus China und Chile dürfen nicht den Eindruck regionaler Herkunft erwecken - Aufmachung der Verpackung für Pilzmischung irreführend

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 10521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Zwar ist streitig, ob zur Verwirklichung des § 127 Abs. 1 MarkenG eine relevante Irreführungsgefahr zur Tatbestandsverwirklichung von Nöten ist (ablehnend BGH GRUR 2001, 420 - SPA; bejahend Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 127 Rz. 5; offen gelassen nun BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III und BGH GRUR 2002, 1044, 1076 - Original Oettinger).

    An solche Zusätze sind indes strenge Anforderung zu stellen, da geografischen Herkunftsangaben ein möglichst wirksamer Schutz gegen unrichtige Verwendung gewährt werden soll und im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige Angaben über die Herkunft zu verwenden (BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Dabei wird die Verkehrsauffassung wesentlich durch das jeweilige Erzeugnis und dadurch geprägt, was für typische Eigenschaften mit den Waren oder Dienstleistungen verbunden sind, die mit der geografischen Herkunftsangabe bezeichnet werden (BGH GRUR 1995, 65, 66 - Produktionsstätte; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2014, 251, 254 - Mark Brandenburg - m. w. N.).

    Denn für den Verkehr ist die Herkunft der in einer getrockneten Pilzmischung enthaltenen Grunderzeugnisse (d. h. der Pilze) von Bedeutung, selbst wenn er mit ihr nicht (überragende) Qualitätsvorstellungen verbindet; so kann die Frage der Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Länge der Transportwege für ihn ebenso bedeutsam sein wie eine bloße landsmannschaftliche Verbundenheit (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2014, 251, 254 - Mark Brandenburg).

  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    An solche Zusätze sind indes strenge Anforderung zu stellen, da geografischen Herkunftsangaben ein möglichst wirksamer Schutz gegen unrichtige Verwendung gewährt werden soll und im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige Angaben über die Herkunft zu verwenden (BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Zwar ist streitig, ob zur Verwirklichung des § 127 Abs. 1 MarkenG eine relevante Irreführungsgefahr zur Tatbestandsverwirklichung von Nöten ist (ablehnend BGH GRUR 2001, 420 - SPA; bejahend Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 127 Rz. 5; offen gelassen nun BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III und BGH GRUR 2002, 1044, 1076 - Original Oettinger).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Zwar ist § 127 Abs. 1 MarkenG nach der Rechtsprechung nicht anwendbar, wenn die geografische Herkunftsangabe nicht zur Bezeichnung von Waren, sondern in einer Firma Verwendung findet und sich das Verbot gegen eine Benutzung des Firmenbestandteils schlechthin richtet (BGH GRUR 2001, 73, 76 - Stich den Buben).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 96/92

    Produktionsstätte - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Dabei wird die Verkehrsauffassung wesentlich durch das jeweilige Erzeugnis und dadurch geprägt, was für typische Eigenschaften mit den Waren oder Dienstleistungen verbunden sind, die mit der geografischen Herkunftsangabe bezeichnet werden (BGH GRUR 1995, 65, 66 - Produktionsstätte; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2014, 251, 254 - Mark Brandenburg - m. w. N.).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Hiervon ist aber der Fall zu unterscheiden, dass sich der Kläger gegen die Verwendung der Firmenbezeichnung im Zusammenhang mit einer konkreten Ware wendet und auch kein Schlechthinverbot der in Rede stehenden Bezeichnung für einen Geschäftsbetrieb erstrebt (BGH GRUR 2007, 884, 886 - The Cambridge Institute).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Diese Relevanz wird bei der Gefahr der Irreführung vermutet (BGH GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen).
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.01.2015 - 3 O 1430/14
    Ausgangspunkt dieser Abwägung ist, dass im Allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige geografische Herkunftsangaben zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan).
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