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LG Wiesbaden, 14.07.2011 - 3 O 273/09 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 15.11.2011 - 5 O 344/10
Zulässigkeit der Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokaten; Bezeichnung …
In einem weiteren Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen 3 O 273/09, in der der Beklagte erneut dieselbe Patientin, der Kläger eine Zahnärztin und Rechtsanwalt Dr. T einen weiteren Zahnarzt vertrat, monierte der Beklagte u.a. in einem Schriftsatz vom 10.11.2010 (K 12, Bl. 76 ff. AH) einen widersprüchlichen Außenauftritt des Klägers sowie der Rechtsanwälte Dr. T und R und kam zu dem Schluss einer sog. "Schein-Sozietät".Zwischenzeitlich legte der Beklagte das Mandat im Verfahren 3 O 273/09 nieder.
Es habe auch ein sachlicher Bezug zum Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Köln, Az. 3 O 273/09, bestanden.
Dem Beklagten stand es zwar im Rahmen des Verfahrens vor dem Landgericht Köln, 3 O 273/09, frei, den Außenauftritt der vertretenen Zahnärzte mit dem des Klägers und der Rechtsanwälte Dr. T und R zu vergleichen.
Das bei der Rechtsanwaltskammer initiierte Verfahren stand auch in keinem Zusammenhang zu dem Verfahren 3 O 273/09 und hatte auf dieses keinen Einfluss.