Rechtsprechung
LG Krefeld, 13.03.2014 - 3 O 311/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- autokaufrecht.info
Obliegenheit zur Mängelrüge beim Handelskauf
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der Gewährleistungsrechte bei Kauf eines PKW unter Kaufleuten im Falle einer unterlassenen unverzüglichen Rüge der Mängel
- rabüro.de
Zur Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf
- autorechtonline.de
Fahrzeugkaufvertrag - Gewährleistungsausschluss unter Kaufleuten/Unternehmern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines PKW unter Kaufleuten und Verstoß gegen die Rügepflicht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines PKW unter Kaufleuten und Verstoß gegen die Rügepflicht
- vogel.de (Kurzinformation)
Adressat der Mängelrüge beim Handelskauf - Mangel muss dem Verkäufer angezeigt werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 12.04.2012 - 2 U 177/11
Rügeobliegenheit des Käufers eines fabrikneuen Fahrzeugs
Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2014 - 3 O 311/13
Ziffer VI. 2. a) der Verkaufsbedingungen enthält keine Erweiterung der Empfangszuständigkeit für die Mängelrüge auf die für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betriebe (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2012 - 2 U 177/11, zitiert bei juris, Rn. 39).Zugleich soll aber gewährleistet sein, dass der Verkäufer von einem gescheiterten ersten Nachbesserungsversuch eines anderen anerkannten Betriebs Kenntnis erlangt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2012 - 2 U 177/11, zitiert bei juris, Rn. 35).
- BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97
Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit …
Auszug aus LG Krefeld, 13.03.2014 - 3 O 311/13
Es sind keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Käufer von einem Verzicht auf den Verspätungseinwand ausgehen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 259/97, zitiert bei juris, Rn. 17 f.).