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   LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16   

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LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16 (https://dejure.org/2019,18458)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21.06.2019 - 3 O 357/16 (https://dejure.org/2019,18458)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 3 O 357/16 (https://dejure.org/2019,18458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    20 % Mitverschulden bei 11-jährigem Kind, wenn es sich zu nahe an der Fahrbahn aufhält

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.06.1965 - VI ZR 53/64

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch geringfügig überragende

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Damit muss die Beklagte zu 1.) aber zwingend mit dem Kraftfahrzeug zu dicht an dem Bordstein und damit an dem dort befindlichen Kind vorbeigefahren sein und hat dabei nicht die gebotene Sorgfalt beachtet (zum gleichen zwingenden Schluss: BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - VI ZR 53/64 - NJW 1965, S. 1708).

    aa) Ein Mitverschulden des Klägers ergibt sich daraus, dass der Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu nah an der Fahrbahn gestanden haben muss und damit zur Bordsteinkante keinen genügenden Abstand gehalten haben muss (BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - VI ZR 53/64 - NJW 1965, S. 1708; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 25 Rn. 2).

    (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - VI ZR 53/64 - NJW 1965, S. 1708 vgl. zu Haftungsquoten: vgl. Grüneberg, in: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Auflage 2017, Unfälle zwischen Kfz und Fußgänger, der sich an der Bordsteinkante befindet, Rn. 465).

    Das hier allein in Frage stehende mitwirkende Verschulden setzt nicht die Verletzung einer Rechtspflicht voraus, sondern ist vielmehr schon dann gegeben, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Umständen zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - VI ZR 53/64 - NJW 1965, S. 1708).

    In diesem Fall wird von ihm mit Blick auf § 9 StVG, § 254 BGB erwartet, dass er entweder nach vorbeischauenden Fahrzeugen Ausschau hält oder nur so nah an die Fahrbahn herantritt, dass die bezeichnete Gefahr vermieden wir (BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - VI ZR 53/64 - NJW 1965, S. 1708).

    cc) In einem ähnlich gelagerten Fall hat der Bundesgerichtshof einen Mitverschuldensanteil des Klägers um 3/5 angenommen (BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - VI ZR 53/64 - NJW 1965, S. 1708).

  • OLG Saarbrücken, 01.07.2008 - 4 U 392/07

    Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung mit Fesselungsmalen an den

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Daneben trägt die Anerkennung eines Schmerzensgeldes dem Gedanken Rechnung, dass der Schädiger dem Geschädigten jedenfalls bei vorsätzlich begangenen Straftaten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. Juli 2008 - 4 U 392/07 - NJOZ 2009, S. 579, 583).

    Als objektivierbare Umstände besitzen vor allem die Art der Verletzungen, Art und Dauer der Behandlungen sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. Juli 2008 - 4 U 392/07 - NJOZ 2009, S. 579, 583; Slizyk, in: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, S. 7, 10) ein besonderes Gewicht.

    Wegen der Genugtuungsfunktion sind ferner das Maß des Verschuldens des Schädigers, die Höhe eines Mitverschuldens des Verletzten sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Seiten heranzuziehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. Juli 2008 - 4 U 392/07 - NJOZ 2009, S. 579, 583).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. Juli 2008 - 4 U 392/07 - NJOZ 2009, S. 579, 583).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem 10-jährigen, die Fahrbahn

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Kind bereits verkehrswidrig verhält oder wenn seine Aufmerksamkeit erkennbar anderweitig in Anspruch genommen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039, Rn. 87; Urteil vom 30.08.2013 - 1 U 68/12 - BeckRS 2013, 18736).

    Die erhöhte Sorgfaltspflicht der Beklagten zu 1.) könnte im Übrigen auch verletzt sein, wenn sicher feststehen würde, dass der Kläger auf die Fahrbahn getreten wäre (vgl. Kollision eines Pkws mit einem die Fahrbahn bei Rot querenden Kind: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039).

    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - NJW 2005, S. 354; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039, 1040 Rn. 71).

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Dagegen ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass es ausnahmsweise bei der Unfallbeteiligung eines Minderjährigen dann zu einem völligen Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter das Verschulden kommen kann, wenn ein "altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbarer" Sorgfaltsverstoß des Kindes bzw. Jugendlichen vorliegt, ihm objektiv und subjektiv ein so erhebliches Verschulden zur Last fällt, dass die Betriebsgefahr des Kfz als völlig untergeordnet erscheint (BGH, Urteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - NJW 1990, S. 1483).

    So weist der BGH in seiner Entscheidung vom 13. Februar 1990 (BGH, Urteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - NJW 1990, S. 1483) darauf hin:.

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Auch wenn der Kläger vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB gerade überschritten hatte, ist zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2012 - 13 U 42/12 - NZV 2012, S. 596, 597; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. April 2012 - 4 U 131/11 - BeckRS 2012, 09603).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13

    Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Dabei dürfen angesichts des zugesprochenen Schmerzensgeldes jedoch nur solche immateriellen Schäden berücksichtigt werden, die von dem einheitlich zuzusprechenden Schmerzensgeld noch nicht umfasst sind (LG Hagen Urteil vom 18. Juni 2013 - 4 O 267/10, BeckRS 2014, 7925, beck-online; OLG Hamm Urteil vom 12. Juli 2013 - 9 U 17/13, BeckRS 2013, 19337, beck-online).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Es genügt insoweit, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden besteht (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - NJW 2001, 3414).
  • LG Hagen, 18.06.2013 - 4 O 267/10

    Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug bei einem

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Dabei dürfen angesichts des zugesprochenen Schmerzensgeldes jedoch nur solche immateriellen Schäden berücksichtigt werden, die von dem einheitlich zuzusprechenden Schmerzensgeld noch nicht umfasst sind (LG Hagen Urteil vom 18. Juni 2013 - 4 O 267/10, BeckRS 2014, 7925, beck-online; OLG Hamm Urteil vom 12. Juli 2013 - 9 U 17/13, BeckRS 2013, 19337, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Auch wenn der Kläger vorliegend die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 BGB gerade überschritten hatte, ist zu berücksichtigen, dass die kindlichen Eigenheiten, die ein Kind an der hinreichenden Einschätzung der Gefahren des Straßenverkehrs hindern, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2012 - 13 U 42/12 - NZV 2012, S. 596, 597; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. April 2012 - 4 U 131/11 - BeckRS 2012, 09603).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Kind bereits verkehrswidrig verhält oder wenn seine Aufmerksamkeit erkennbar anderweitig in Anspruch genommen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039, Rn. 87; Urteil vom 30.08.2013 - 1 U 68/12 - BeckRS 2013, 18736).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 191/17

    Bestimmen eines Richters zum beauftragten Richter bei einem überbesetzten

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 1 Kart 7/12

    Festsetzung einer Geldbuße im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die

  • OLG Schleswig, 15.07.1987 - 9 U 108/86
  • OLG Zweibrücken, 26.04.2021 - 1 U 141/19

    Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind

    3 O 357/16 LG Kaiserslautern.

    Aktenzeichen: 1 U 141/19 3 O 357/16 LG Kaiserslautern.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 21.06.2019, Az. 3 O 357/16, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zweitbeklagte Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erst ab dem 02.07.2016 schuldet.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 21.06.2019, Az. 3 O 357/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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