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   LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08   

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https://dejure.org/2008,23198
LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08 (https://dejure.org/2008,23198)
LG Ulm, Entscheidung vom 01.08.2008 - 3 O 41/08 (https://dejure.org/2008,23198)
LG Ulm, Entscheidung vom 01. August 2008 - 3 O 41/08 (https://dejure.org/2008,23198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beraterhaftung.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Securenta-Vermittler

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum Schadensersatz?

Sonstiges

  • presseanzeiger.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Urteil gegen Vermittler der Securenta AG rechtskräftig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Einem Anleger muss für seine Entscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH NJW 1993, 2433, WM 2005, 833 und NJW 2005, 1784).

    Vor diesem Hintergrund wäre dem Verlustrisiko aber eine zentrale Bedeutung zugekommen (BGH WM 2005, 833 und NJW 2005, 1784).

    Nach alledem bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der Beklagte dem Kläger -rechtzeitig (BGH WM 2005, 833, NJW 2005, 1784 und OLG Karlsruhe a.a.O.) - vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung einen Emissionsprospekt übergeben hat.

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Einem Anleger muss für seine Entscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH NJW 1993, 2433, WM 2005, 833 und NJW 2005, 1784).

    Vor diesem Hintergrund wäre dem Verlustrisiko aber eine zentrale Bedeutung zugekommen (BGH WM 2005, 833 und NJW 2005, 1784).

    Nach alledem bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der Beklagte dem Kläger -rechtzeitig (BGH WM 2005, 833, NJW 2005, 1784 und OLG Karlsruhe a.a.O.) - vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung einen Emissionsprospekt übergeben hat.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Tritt ein Anlageinteressent mit einem Anlageberater in Kontakt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so kommt - unabhängig davon, von wem die Initiative ausging - mit der Aufnahme des Beratungsgesprächs stillschweigend ein Beratungsvertrag zustande (OLG Stuttgart vom 30.12.2003, 14 U 49/02 und BGHZ 123, 126).

    Einem Anleger muss für seine Entscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH NJW 1993, 2433, WM 2005, 833 und NJW 2005, 1784).

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Das gegenteilige Vorbringen im Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 17.07.2008 geht zu Unrecht davon aus, dass es sich bei dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2007 (BGH NJW-RR 2008, 258) um eine auf die Mangelarglist beschränkte Einzelfallentscheidung handelt (vgl. dazu nur BGH NJW 2007, 1584 zu einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Selbst wenn daher die dem Kläger überlassenen Unterlagen die Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht hätten, würden diese Hinweise hinter der davon abweichenden Darstellung des Beklagten im Beratungsgespräch zurücktreten (BGH NJW-RR 2007, 1690 und OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Das gegenteilige Vorbringen im Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 17.07.2008 geht zu Unrecht davon aus, dass es sich bei dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2007 (BGH NJW-RR 2008, 258) um eine auf die Mangelarglist beschränkte Einzelfallentscheidung handelt (vgl. dazu nur BGH NJW 2007, 1584 zu einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05

    Schadenersatzklage nach Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08
    Selbst wenn daher die dem Kläger überlassenen Unterlagen die Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht hätten, würden diese Hinweise hinter der davon abweichenden Darstellung des Beklagten im Beratungsgespräch zurücktreten (BGH NJW-RR 2007, 1690 und OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).
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