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   LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05   

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https://dejure.org/2007,21844
LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05 (https://dejure.org/2007,21844)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2007 - 3 O 471/05 (https://dejure.org/2007,21844)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 3 O 471/05 (https://dejure.org/2007,21844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers an ampelgeregelter Kreuzung trotz Einfahrt bei frühem Rotlicht und Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wartepflicht eines Linksabbiegers gegenüber dem bei Gelb oder sogar bei frühem Rot einfahrenden Gegenverkehr; Anforderungen an die Haftungsverteilung im Straßenverkehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Wartepflicht eines Linksabbiegers gegenüber dem bei Gelb oder sogar bei frühem Rot einfahrenden Gegenverkehr; Anforderungen an die Haftungsverteilung im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 1553/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Von Bedeutung sind hierbei neben der Fahrweise des Wartepflichtigen alle Umstände, die sich auf dessen Fahrweise auswirken können, also auch die Fahrweise des Bevorrechtigten selbst (BGH, NJW 2003, 1929, 1930; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393).

    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (OLG Hamm, NZV 2001, 520; NZV 1989, 191; OLG Nürnberg, VM 1986, 53, 54; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393; KG Berlin, VM 1987, NR 41).

    Im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Abbiegens und der Überquerung der Gegenfahrbahn und die hieraus resultierenden besonderen Verpflichtungen des Linksabbiegers ist von einem derart groben Verschulden des wartepflichtigen Klägers auszugehen, dass die allenfalls leicht erhöhte Betriebsgefahr auf Seiten des Beklagten Ziff. 1 vollständig zurücktreten lässt (vgl. OLG Nürnberg, VM 1986, 53, 64; KG, VM 1987, Nr. 41; einschränkend: OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393).

  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00

    Linksabbiegen bei beampelter Kreuzung; Kollision mit dem Geradeausverkehr

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Reicht der Bremsweg bei mittlerem Bremsen bis zum Kreuzungsbereich nicht aus, darf der Kraftfahrzeugführer zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs durchfahren (Jagusch/Hentschel, 37. Aufl., § 37 StVO Rn. 48, 48 a; OLG Hamm, NZV 2001, 520).

    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (OLG Hamm, NZV 2001, 520; NZV 1989, 191; OLG Nürnberg, VM 1986, 53, 54; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393; KG Berlin, VM 1987, NR 41).

    Der Kläger musste mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen (OLG Hamm, NZV 1989, 191; NZV 2001, 520; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Celle, VRS 102, 325 ff.; OLG Rostock 2000, 65, 66; Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 40 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 02.01.1989 - 13 U 7/88
    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (OLG Hamm, NZV 2001, 520; NZV 1989, 191; OLG Nürnberg, VM 1986, 53, 54; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393; KG Berlin, VM 1987, NR 41).

    Der Kläger musste mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen (OLG Hamm, NZV 1989, 191; NZV 2001, 520; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Celle, VRS 102, 325 ff.; OLG Rostock 2000, 65, 66; Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 40 m. w. N.).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Der Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung, dass auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallfahrzeuge einen geringeren Preis erzielen als unfallfreie, weil verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind und das Risiko höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur besteht, trifft trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik nach wie vor zu, zumal die technische Entwicklung im Fahrzeugbau insoweit auch höhere Anforderungen stellt (BGH, NJW 2005, 277, 279; kritisch: Palandt/Heinrichs, a. a. O.).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Soweit der Antrag den Zeitraum eines Rabattverlustes bis zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft, könnte der Beklagte Ziff. 1 den Schaden zwar beziffern, doch ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, weil sich der Schaden noch in Fortentwicklung befindet (BGH, NJW 2006, 2397).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    a) Ein vom Schädiger zu ersetzender Rabattverlust durch Rückstufung der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung kann für die Zukunft - regelmäßig wie auch hier - nicht mit der Leistungs-, sondern nur mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden, weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen des Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (BGH, NJW 1992, 1035, 1036).
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 247/05

    Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung bei anteiliger Haftung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    b) Der Feststellungsantrag ist begründet, der aus der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung folgende Rabattverlust des Geschädigten beruht auf dem Unfallereignis und ist deshalb als adäquate Folge der Beschädigung des Fahrzeugs vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen (BGH, a. a. O.; NJW 2007, 66).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Frage, ob der Aufschlag auf einen günstigeren "Normaltarif" wegen konkreter unfallbedingter Mehrleistung des Vermieters objektiv zur Wiederherstellung erforderlich war im Sinne des § 249 BGB, trägt dabei nach allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts der Geschädigte, da es sich um Voraussetzungen für die Höhe seines Schadensersatzanspruches handelt (BGH, Urteil vom 14.02.2006, Az.: VI ZR 126/05).
  • OLG Celle, 15.03.2001 - 14 U 87/00

    Schadensersatz; Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Haftungsverteilung; Verschulden;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Der Kläger musste mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen (OLG Hamm, NZV 1989, 191; NZV 2001, 520; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Celle, VRS 102, 325 ff.; OLG Rostock 2000, 65, 66; Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 40 m. w. N.).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05
    Von Bedeutung sind hierbei neben der Fahrweise des Wartepflichtigen alle Umstände, die sich auf dessen Fahrweise auswirken können, also auch die Fahrweise des Bevorrechtigten selbst (BGH, NJW 2003, 1929, 1930; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393).
  • OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94

    Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs;

    Die Methode Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593 f.) ist eine anerkannte Methode der Schadensermittlung, die von der Rechtsprechung angewendet wird und nach verbreiteter Ansicht zu brauchbaren Ergebnissen führt (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1979 VI ZR 16/79 , VersR 1980, 46, insbes. juris-Rdnr. 13 m. w. N.. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2006 - 1 U 110/06, insbes. juris-Rdnr. 33. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. Januar 2007 - 3 O 471/05, insbes. juris-Rdnr. 52. Amtsgericht Erkelenz, Urteil 30. September 2008 - 6 C 215/08, VRR 2009, 65, juris-Rdnr. 32. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 2009, § 251, Rdnr. 15 m. w. N.).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    "Die Methode Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593 f.) ist eine anerkannte Methode der Schadensermittlung, die von der Rechtsprechung angewendet wird und nach verbreiteter Ansicht zu brauchbaren Ergebnissen führt (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1979 - VI ZR 16/79 - VersR 1980, 46, insbes. juris-Rdnr. 13 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2006 - 1 U 110/06, insbes. juris-Rdnr. 33; Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. Januar 2007 - 3 O 471/05, insbes.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 25.07.2006 - 3 O 471/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,69070
LG Bonn, 25.07.2006 - 3 O 471/05 (https://dejure.org/2006,69070)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.07.2006 - 3 O 471/05 (https://dejure.org/2006,69070)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 3 O 471/05 (https://dejure.org/2006,69070)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 14.02.2007 - 13 U 135/06

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.07.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 471/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das am 25.07.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 471/05 - abzuändern und.

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