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   LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03   

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https://dejure.org/2003,62211
LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03 (https://dejure.org/2003,62211)
LG Erfurt, Entscheidung vom 04.12.2003 - 3 O 660/03 (https://dejure.org/2003,62211)
LG Erfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 3 O 660/03 (https://dejure.org/2003,62211)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03
    Um den Anspruch auf den Rückkaufswert zu erhalten, brauchte der Kläger das Versicherungsvertragsverhältnis nicht noch ausdrücklich zu kündigen (vgl. u.a. BGH NJW 93, 1994 oder OLG Hamm VersR 96, 878).

    Der Beklagten ist darin zuzustimmen, dass die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe des Rückkaufswertes fällig gewordenen, allerdings verpfändeten Ansprüche aus der Lebensversicherung vom Insolvenzverwalter dann nicht zur Masse eingezogen werden dürfen, wenn der Pfandgläubiger zur Einziehung gemäß § 1282 Abs. 1 BGB berechtigt ist (vgl. OLG Hamm VersR 96, 878).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 203/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen des

    Auszug aus LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03
    Wenngleich der BGH zwischenzeitlich mit Urteil vom 27.05.2003, veröffentlicht in ZIP 2003, 1419 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02] entschieden hat, dass § 19 a ZPO eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Insolvenzgerichts nur für Klagen gegen einen Insolvenzverwalter bestimmt, damit einhergehend das erkennende Gericht vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seine an Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Auflage, Rdnr. 2-4 zu § 19 a angelehnte Auffassung aufgibt, wonach § 19 a ZPO die örtliche Zuständigkeit auch für Aktivprozesse des Insolvenzverwalters begründet, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen, hat die Beklagte vorliegend zur Hauptsache mündlich verhandelt, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, so dass die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts Erfurt gemäß § 39 ZPO begründet wurde.
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03
    Diese Verpfändung der Todesfallleistung durch die Gemeinschuldnerin an ... kann nicht wie eine im Lebensversicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer vereinbarte unwiderrufliche Bezugsberechtigung für die Todesfallleistung angesehen werden mit der Folge, dass der Anspruch auf den Rückkaufswert anders als in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 17.02.1966 (NJW 1966, 1071 f. [BGH 17.02.1966 - II ZR 286/63] ) nicht der Ehefrau von ... bis zum Eintritt des Erlebensfalles zusteht.
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03
    Um den Anspruch auf den Rückkaufswert zu erhalten, brauchte der Kläger das Versicherungsvertragsverhältnis nicht noch ausdrücklich zu kündigen (vgl. u.a. BGH NJW 93, 1994 oder OLG Hamm VersR 96, 878).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03
    An diesem Grundsatz hat die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des BGH (ZIP 2002, 1093 [BGH 25.04.2002 - IX ZR 313/99] ) nichts geändert.
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