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   OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20   

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OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 (https://dejure.org/2021,4979)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 (https://dejure.org/2021,4979)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 (https://dejure.org/2021,4979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Corona, Begriff der Ansammlung, verfassungskonforme Auslegung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 2 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 GG, § 2 Nr 3 IfSG, § 28 Abs 1 IfSG, § 32 IfSG
    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Verbot von Ansammlungen von mehr als zwei in einem Haushalt lebenden Personen während der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz

  • RA Kotz

    Wann liegt eine Ansammlung im Sinne der 4. CoBeVo Rheinland-Pfalz vor?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Ansammlungsverbot wegen Corona in Rheinland-Pfalz; Begriff der Ansammlung im Sinne der 4. CoBeVO Rheinland-Pfalz; Zufällige Begegnung keine Ansammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ein kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zum Austausch von Begrüßungen oder Ähnlichem stellt keine verbotene Ansammlung dar

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Unantastbare Rechte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur verbotenen Ansammlung nach Corona-VO: Kein Bußgeld für rein zufällige Treffen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen ist keine verbotene "Ansammlung" - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Covid-19 : Kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zwecks Begrüßung stellt keine verbotene "Ansammlung" dar - Kein generelles Verbot jeglicher Personenansammlung ohne Differenzierung

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 446/20

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Der Senat schließt sich der in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach die Verordnungsermächtigung der §§ 32, 28 Abs. 1 IfSG nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (OLG Hamm, Beschl. 4 Rbs 446/20 v. 28.01.2021; OVG Münster, Beschl. 13 B 398/20 NE.20 v. 06.04.2020 - Rn. 36 ff. n. juris; Bayerischer VGH, Beschl. 20 CS 20.632 v. 30.03.2020; Hessischer VGH, Beschl. 8 B 892/20.N v. 07.04.2020; OVG Bremen, Beschl. 1 B 97/20 v. 09.04.2020, alle zitiert n. juris).

    Eine Ansammlung im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie erfordert deshalb ein gezieltes Zusammensein von Menschen an einem Ort, um der kollektiven Ansammlung willen, was nicht schon bei jeder bloß zufällig gegebenen gleichzeitigen Anwesenheit von mehreren Menschen erfüllt ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. 13 MN 192/20 v. 11.06.2020 - juris; OLG Hamm, Beschl. 4 RBs 446/20 v. 28.01.2021, Leitsatz 3 n. juris).

    Denn im Falle der verlässlichen Wahrung eines die Übertragung der Krankheit ausschließenden Sicherheitsabstands ist das Verbot einer Ansammlung als zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbaren Krankheit nicht mehr als erforderlich anzusehen (OLG Hamm, Beschl. 4 RBs 446/20 v. 28.01.2021, Rn. 35 n. juris mwN.).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 MN 192/20

    Ansammlungsverbot; Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Eine Ansammlung im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie erfordert deshalb ein gezieltes Zusammensein von Menschen an einem Ort, um der kollektiven Ansammlung willen, was nicht schon bei jeder bloß zufällig gegebenen gleichzeitigen Anwesenheit von mehreren Menschen erfüllt ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. 13 MN 192/20 v. 11.06.2020 - juris; OLG Hamm, Beschl. 4 RBs 446/20 v. 28.01.2021, Leitsatz 3 n. juris).
  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Der Senat schließt sich der in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach die Verordnungsermächtigung der §§ 32, 28 Abs. 1 IfSG nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (OLG Hamm, Beschl. 4 Rbs 446/20 v. 28.01.2021; OVG Münster, Beschl. 13 B 398/20 NE.20 v. 06.04.2020 - Rn. 36 ff. n. juris; Bayerischer VGH, Beschl. 20 CS 20.632 v. 30.03.2020; Hessischer VGH, Beschl. 8 B 892/20.N v. 07.04.2020; OVG Bremen, Beschl. 1 B 97/20 v. 09.04.2020, alle zitiert n. juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 11 S 104.20

    SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Vor diesem Hintergrund ist es dem Gesetzgeber angesichts der Anforderungen und der zeitlichen Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens nicht immer möglich, die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorauszusehen und diese in der nötigen Geschwindigkeit auf die konkrete Situation angepasst in ein Gesetz zu fassen (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. 11 S 104/20 v. 18.11.2020 - BeckRS 2020, 31502).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Dies kann es rechtfertigen, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. OVG Münster, aaO.; s. auch BVerfG, Beschl. 2 BvF 2/01 v. 18.07.2005 u. 2 BvL 1/15 v. 21.09.2016, jeweils n. juris).
  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Dies zugrunde gelegt, ist mit § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG, bei dem es sich um eine Konkretisierung der in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG normierten Generalklausel handelt (OLG Hamm, aaO.; OVG Bautzen, Beschl. 3 B 357/20 v. 11.11.2020 - BeckRS 2020, 30493; OVG Berlin-Brandenburg, aaO.; Bay. VGH, Beschl. 20 CS 20-61 v. 30.03.2020 - NJW 2020, 1240; Kießling, InfektionsschutzG, 1. Aufl. 2020, § 28 Rn. 3; Merz, aaO.) eine hinreichend bestimmte Ermächtigung dafür vorhanden, gewisse, dem Infektionsgeschehen Vorschub leistende Ansammlungen im öffentlichen Raum zu verbieten, um das hohe Risiko der Weiterverbreitung des Coronavirus zu verringern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Der Senat schließt sich der in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach die Verordnungsermächtigung der §§ 32, 28 Abs. 1 IfSG nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (OLG Hamm, Beschl. 4 Rbs 446/20 v. 28.01.2021; OVG Münster, Beschl. 13 B 398/20 NE.20 v. 06.04.2020 - Rn. 36 ff. n. juris; Bayerischer VGH, Beschl. 20 CS 20.632 v. 30.03.2020; Hessischer VGH, Beschl. 8 B 892/20.N v. 07.04.2020; OVG Bremen, Beschl. 1 B 97/20 v. 09.04.2020, alle zitiert n. juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Dies zugrunde gelegt, ist mit § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG, bei dem es sich um eine Konkretisierung der in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG normierten Generalklausel handelt (OLG Hamm, aaO.; OVG Bautzen, Beschl. 3 B 357/20 v. 11.11.2020 - BeckRS 2020, 30493; OVG Berlin-Brandenburg, aaO.; Bay. VGH, Beschl. 20 CS 20-61 v. 30.03.2020 - NJW 2020, 1240; Kießling, InfektionsschutzG, 1. Aufl. 2020, § 28 Rn. 3; Merz, aaO.) eine hinreichend bestimmte Ermächtigung dafür vorhanden, gewisse, dem Infektionsgeschehen Vorschub leistende Ansammlungen im öffentlichen Raum zu verbieten, um das hohe Risiko der Weiterverbreitung des Coronavirus zu verringern.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20
    Dies kann es rechtfertigen, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. OVG Münster, aaO.; s. auch BVerfG, Beschl. 2 BvF 2/01 v. 18.07.2005 u. 2 BvL 1/15 v. 21.09.2016, jeweils n. juris).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2021 - 1 Rb 24 Ss 95/21

    § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG verfassungwidrig; Bußgeldvorschriften in § 9 Nr. 1,

    Die in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen ist - mit Blick auf den hier vorliegenden Verstoß gegen die Bußgeldvorschrift in § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO Baden-Württemberg - mit dem Grundgesetz unvereinbar (zur a.A. aufgrund entsprechender landesrechtlicher Verordnungen vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 2 Ss (OWi) 3/21 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2021 - III - 4 RBs 446/20, 4 RBs 446/20 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris; vgl. ferner im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 OWiG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21 -, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. April 2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21 -, juris).

    Hinzu kommt, dass über die quantitative Ebene hinaus der Begriff "sonstige Ansammlung von Menschen" auch der örtlichen und zeitlichen Einordnung bedarf (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris), die der Gesetzgeber gleichfalls nicht vorgenommen hat.

    1.a) Eine Sanktionierung nach § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO Baden-Württemberg setzt voraus, dass der Betroffene zu anderen Personen im öffentlichen Raum einen Mindestabstand von 1, 5 Metern nicht einhält, obwohl ihm dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich wäre (zum tatbestandlichen Erfordernis des Mindestabstands vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21 -, juris Rn. 33 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris Rn. 29).

  • OLG Jena, 10.08.2021 - 1 OLG 121 SsRs 30/21

    Wirksamkeit der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO

    Der dieser Vorschrift zugrunde liegende Gesetzesbegriff ist weit aufzufassen und umfasst nicht nur Gesetze im formellen, sondern auch im materiellen Sinne wie Rechtsverordnungen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021, Az.: 3 OWi 6 SsRs 395/20, bei juris, m.w.N.).

    Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Rechtsprechung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte ist durch die in § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz IfSG in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung auch dem sog. Parlamentsvorbehalt bei der Sanktionierung von durch den Verordnungsgeber zur Infektionsbekämpfung angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen genügt (vgl. mit eingehender Begründung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2021, Az.: 2 Rb 34 Ss 198/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021, Az.: 3 OWi 6 SsRs 395/20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.03.2021, Az.: 2 Ss OWi 68/21; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2021, Az.: III-4 Rbs 3/21; jeweils bei juris).

  • AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21

    Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem

    Selbst wenn man ein flüchtiges Grüßen oder eine sehr kurze, gemeinsame Verweildauer dem Anwendungsbereich der genannten Vorschriften entziehen wollte (vgl. dahingehend die Auslegung des Begriffs "Ansammlung" in: OLG Koblenz, Beschluss vom 08. März 2021, 3 OWi 6 SsRs 395/20, Rn. 24 ff.) ist aufgrund des festgestellten Sachverhalts - mindestens 1, 5 Minuten enger Kontakt von sieben Personen - ein Verstoß vorliegend gegeben.

    Bei der gegenständlichen CoronaSchVO handelt es sich jedoch - trotz ihres Verordnungscharakters - um ein sogenanntes "Zeitgesetz" im Sinne des § 4 Abs. 4 OWiG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2021, III-4 RBs 446/20, Rn. 18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2021, 2 RB 69/20, Rn. 17 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. März 2021, 3 OWi 6 SsRs 395/20, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2021, 2 Rb 34 Ss 1/21, Rn. 15 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 2 Rb 37 Ss 423/21

    Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum; Maskenpflicht in Fußgängerbereichen

    Um ein solches Zeitgesetz handelt es sich bei der CoronaVO vom 17.03.2020, weil die Aufhebung oder Änderung des mit einer Sanktionierung verknüpften Verhaltens in späteren Corona-Verordnungen nicht auf einer Bewertungsänderung im Sinne einer verbesserten Rechtserkenntnis beruhte, sondern auf den veränderten tatsächlichen Verhältnissen im Sommer 2020 (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21 und 2 Rb 34 Ss 2/21 -, vom 27.04.2021 - 2 Rb 34 Ss 198/21 - und vom 14.06.2021 - 2 Rb 35 Ss 94/21 -, jeweils in juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21 -, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2021 - 4 RBs 446/20 -, juris zur CoronaSchVO NRW, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 06.08.2021 - 1 SsRs 9/21 -, juris zur Bremischen Coronaverordnung; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris zur CoBeVO Rheinland-Pfalz).

    a) Es liegt kein Verstoß gegen den aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Parlamentsvorbehalt vor, weil der Gesetzgeber bei der - auch § 28 IfSG betreffenden - Überarbeitung des Infektionschutzgesetzes durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (CoVIfSGAnpG) vom 27.03.2020 davon absehen durfte, selbst eine nähere Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen und auf eine nähere Konkretisierung - jedenfalls zunächst - zu verzichten, um der Exekutive angesichts der zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch neuen epidemiologischen Lage und der noch sehr eingeschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu eine schnelle und flexible Reaktion auf das Infektionsgeschehen zu ermöglichen (ebenso ThürVerfGH, Urteil vom 01.03.2021 - 18/20 -, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 28.01.2021 - 4 Rbs 3/21 und 4 RBs 446/20 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021, a.a.O., jeweils zu vergleichbaren Aufenthaltsverboten in den Coronaverordnungen der jeweiligen Länder; KG Berlin, Beschluss vom 13.08.2021 - 3 Ws (B) 198/21 -, juris zur bußgeldbewehrten Maskenpflicht).

    Der Begriff "Aufenthalt" ist angesichts des mit der Regelung verfolgten Zwecks, eine Übertragung des Virus im öffentlichen Raum und damit auch im Freien im Wege der (direkten) Tröpfcheninfektion zu verhindern, einschränkend dahin auszulegen, dass nur Zusammenkünfte erfasst sind, bei denen der Mindestabstand von 1, 5 Metern unterschritten wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30.03.2021 und vom 27.04.2021, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2021, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Dass der Gesetzgeber bei der - auch § 28 IfSG betreffenden - Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (CoVIfSGAnpG) vom 27.03.2020 davon abgesehen hat, selbst eine nähere Bestimmung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu treffen, sondern auf eine Konkretisierung verzichtet hat, um der Exekutive eine schnelle und flexible Reaktion auf das Infektionsgeschehen zu ermöglichen, ist angesichts der damals noch neuen epidemiologischen Lage und der eingeschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zu beanstanden (ebenso ThürVerfGH a.a.O; OLG Hamm a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20, juris).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2023 - 1 Rb 36 Ss 574/21

    Bußgeld wegen Maskenpflicht im Jahr 2020: Vorlage an BVerfG

    Die in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG in der zur Tatzeit geltenden Fassung enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen ist - mit Blick auf den hier vorliegenden Verstoß gegen die Bußgeldvorschrift in § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO Baden-Württemberg - mit dem Grundgesetz unvereinbar (zur a.A. aufgrund entsprechender landesrechtlicher Verordnungen vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 2 Ss (OWi) 3/21 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2021 - III - 4 RBs 446/20, 4 RBs 446/20 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris; vgl. ferner im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 OWiG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21 -, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. April 2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21 -, juris).

    Hinzu kommt, dass über die quantitative Ebene hinaus der Begriff "sonstige Ansammlung von Menschen" auch der örtlichen und zeitlichen Einordnung bedarf (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris), die der Gesetzgeber gleichfalls nicht vorgenommen hat.

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Dass der Gesetzgeber bei der - auch § 28 IfSG betreffenden - Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (CoVIfSGAnpG) vom 27.03.2020 davon abgesehen hat, selbst eine nähere Bestimmung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu treffen, sondern auf eine Konkretisierung verzichtet hat, um der Exekutive eine schnelle und flexible Reaktion auf das Infektionsgeschehen zu ermöglichen, ist angesichts der damals noch neuen epidemiologischen Lage und der eingeschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zu beanstanden (ebenso ThürVerfGH a.a.O; OLG Hamm a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20. juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2021 - 2 Rb 34 Ss 198/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Dass der Gesetzgeber bei der - auch § 28 IfSG betreffenden - Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (CoVIfSGAnpG) vom 27.3.2020 davon abgesehen hat, selbst eine nähere Bestimmung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu treffen, sondern auf eine Konkretisierung verzichtet hat, um der Exekutive eine schnelle und flexible Reaktion auf das Infektionsgeschehen zu ermöglichen, ist angesichts der damals noch neuen epidemiologischen Lage und der eingeschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zu beanstanden (ebenso ThürVerfGH a.a.O; OLG Hamm a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.3.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20. juris).
  • KG, 13.08.2021 - 3 Ws (B) 198/21

    Bußgeldbewehrte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentli-chen

    Der Verordnungsgeber war durch § 28 IfSG a.F. auch ermächtigt, zur Verhinderung der Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus geeignete präventive Maßnahmen gegenüber nicht infizierten Personen anzuordnen (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O., m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 2 RB 69/20 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 OWi 6 SSRs 395/20 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 18.08.2020 - 13 B 847/20.NE -, beck online; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 13 MN 342/21 -, juris [auch bzgl. Maskenpflicht]).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2021 - 1 OWi 2 SsRs 86/21

    Corona-Bekämpfungsverordnung: Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 m

    Das Amtsgericht ist zu Unrecht von der Verwirklichung des Tatbestandes des §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 2, 12 3. CoBeLVO (Stand 23.03.2020) i.V.m. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG ausgegangen (zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der jeweils zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung der CoBeLVO vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021 - 3 OWi 6 SsRs 395/20 -, juris, Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2022 - 1 OWi 2 SsRs 155/21

    COVID-19-Pandemie: Verabredung zum Feiern am Rheinufer mit Personen aus mehr als

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Rb 35 Ss 267/22

    Rechtmäßigkeit des bußgeldbewehrten Verbots des Betriebs einer Diskothek für den

  • VG Gera, 03.11.2022 - 3 K 673/20

    Feststellungsinteresse bei Klage gegen die Anordnung einer Maskenpflicht sowie

  • VG Gera, 10.06.2021 - 3 K 1012/20

    Schließung von Fitnessstudios in Thüringen mittels Allgemeinverfügung im März

  • AG Stuttgart, 09.06.2021 - 18 OWi 243 Js 37200/21

    Geldbuße bei grundlosem Verstoß gegen nächtliche Ausgangssperre nach der CoronaVO

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