Rechtsprechung
   LG Dresden, 29.12.2006 - 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,59082
LG Dresden, 29.12.2006 - 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 (https://dejure.org/2006,59082)
LG Dresden, Entscheidung vom 29.12.2006 - 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 (https://dejure.org/2006,59082)
LG Dresden, Entscheidung vom 29. Dezember 2006 - 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 (https://dejure.org/2006,59082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,59082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. Sächs. VerfGH aaO, juris-Rz. 12; s. auch LG Dresden, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 3 Qs 155/06 - [juris] mwN).
  • KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19

    Voraussetzungen des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. Sächs. VerfGH aaO, juris-Rz. 12; s. auch LG Dresden, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 3 Qs 155/06 - [juris] mwN; vgl. zum Ganzen Senat OLGSt StPO § 230 Nr. 7).
  • OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07

    Voraussetzungen eines Sicherungshaftbefehls bei unentschuldigtem Ausbleiben des

    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
  • LG Braunschweig, 11.12.2017 - 8 Qs 197/17

    Mündliche Anhörung; Verhandlungsfähigkeit; Aufklärungspflicht

    Dieser Grundsatz, der auch in anderen Bereichen ausdrücklich anerkannt ist (vgl. für § 74 OWiG: LG Bielefeld, Beschluss vom 6.01.2016, Az. 10 Qs 460/15, Rn. 6 - juris; für § 230 Abs. 2 StPO: LG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006, Az. 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06, Rn. 17, 20 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 230 Rn. 16 m.w.N.; für § 329 StPO: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 329 Rn. 19 ff.), beansprucht auch für das Anhörungsverfahren gemäß § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO Geltung (ebenso: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.05.2008, Az. 1 Ws 171/08, Rn. 14 ff. - juris).
  • LG Bielefeld, 06.01.2016 - 10 Qs 460/15

    Entschuldigung des abwesenden Betroffenen bei Vorlage einer ärztlichen

    Genügend entschuldigt ist das Ausbleiben, wenn dem Betroffenen bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles daraus billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006 - 3 Qs 155/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht