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   LG Mühlhausen, 12.02.2009 - 3 Qs 26/09   

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https://dejure.org/2009,36561
LG Mühlhausen, 12.02.2009 - 3 Qs 26/09 (https://dejure.org/2009,36561)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 3 Qs 26/09 (https://dejure.org/2009,36561)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 3 Qs 26/09 (https://dejure.org/2009,36561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Nr. 5104 VV RVG
    Terminsgebühr bei unterlassenem Hinweis auf Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absenkung von Gebühren bei Gebührenfestsetzung durch den Rechtspfleger; Terminsgebühr bei unterlassenem Hinweis auf Verjährung im Bußgeldverfahren

  • Burhoff online

    Terminsgebühr bei unterlassenem Hinweis auf Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Göttingen, 05.12.2005 - 17 Qs 131/05

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Mühlhausen, 12.02.2009 - 3 Qs 26/09
    Der Rechtspfleger vertrat demgegenüber, gestützt auf eine Entscheidung des LG Göttingen (Beschluss vom 12.12.2005, 17 Qs 131/05, Quelle: Burhoff-Online), die Auffassung, dass bezüglich aller Gebühren nur eine halbe Mittelgebühr in Betracht komme und setzte insgesamt 397, 56 EUR fest.

    Die Kammer vermag sich der Auffassung des LG Göttingen (Beschluss vom 12.12.2005, 17 Qs 131/05, Quelle: Burhoff-Online) nicht anzuschließen.

  • OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Mühlhausen, 12.02.2009 - 3 Qs 26/09
    Diese Argumentation hat zwar nichts von ihrer Bedeutung verloren (vgl. nach wie vor Madert in Gerold/Schmidt, RVG, 17. Auflage, § 14 Rn. 12 a.E.), inzwischen hat aber das Thüringer Oberlandesgericht im Beschluss vom 4.12.2007 - 1 Ws 413/07 (Quelle: Juris) ebenfalls ausgesprochen, dass eine Überschreitung des angemessenen Satzes um 20 % auch ohne weitere Begründung hinzunehmen sei.
  • LG Mühlhausen, 18.03.1997 - 3 Qs 54/97
    Auszug aus LG Mühlhausen, 12.02.2009 - 3 Qs 26/09
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. LG Mühlhausen, AnwBl. 1997, 351) ist bei mittleren Verkehrsordnungswidrigkeiten allerdings grundsätzlich eine um 20 % abgesenkte Mittelgebühr angemessen.
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