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   OLG Hamm, 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10   

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https://dejure.org/2010,1641
OLG Hamm, 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 (https://dejure.org/2010,1641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 (https://dejure.org/2010,1641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - III-3 RBs 120/10 (https://dejure.org/2010,1641)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einer Schauspielerin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Regelfahrverbot bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • RA Kotz

    Fahrverbot gegen bekannte Schauspielerin mit hohem Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1
    Absehen vom Regelfahrverbot bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Es ist allgemein bekannt, dass das berufliche Schicksal von Schauspielern in aller erster Linie von ihrem beruflichen Können abhängt...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Schauspielerin "mit Fahrverbot” dürfte Simone Thomalla sein ….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrverbot für Schauspieler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schauspielerin muss Fahrverbot in Kauf nehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrverbot für zu schnelle Schauspielerin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch bekannte "Tatort"-Schauspielerin muss Fahrverbot hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schauspielerin muss Fahrverbot wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinnehmen - Einmonatiges Fahrverbot stellt keine erhebliche Härte dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10
    § 4 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 3 Ss OWi 1304/95 und Beschluss vom 30.09.1996 3 Ss OWi 972/96 ; vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).

    Die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, unterliegt dabei in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).

  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96

    Absehen von Fahrverbot aufgrund persönlicher Umstände,

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10
    § 4 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 3 Ss OWi 1304/95 und Beschluss vom 30.09.1996 3 Ss OWi 972/96 ; vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10
    Die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung des Regeltatbestandes der konkrete Einzelfall Ausnahmecharakter hat, unterliegt dabei in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10
    § 4 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 3 Ss OWi 1304/95 und Beschluss vom 30.09.1996 3 Ss OWi 972/96 ; vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09

    Voraussetzungen eines Ausnahmefalls für Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10
    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von einem Monat, bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10
    § 4 Abs. 1 BKatV zwar möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm, JMBl NW 1996, 77; Senat, Beschluss vom 7. März 1996 3 Ss OWi 1304/95 und Beschluss vom 30.09.1996 3 Ss OWi 972/96 ; vgl. auch OLG Naumburg, NZV 1995, 161).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 RBs 183/13

    Zu den Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß

    Der Senat entscheidet gemäß § 79 Abs. 6 OWiG in der Sache selbst, weil keine weiteren Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BayObLG, DAR 2002, 173 f.; OLGe Frankfurt, 2 Ss OWi 239/09 vom 30. Oktober 2009; Hamm, 3 RBs 120/10 vom 29. Juni 2010; Bamberg, 3 Ss OWi 1756/10 vom 29. November 2010 ), und ahndet den festgestellten "qualifizierten" Rotlichtverstoß mit den Regelfolgen des Bußgeldkatalogs (200 EUR Regelsatz und 1 Monat Fahrverbot, Nr. 132.3 BKat).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 - OLG Hamm VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 -, vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 -, vom 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06 - und vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 -).

    Es hat sich allerdings nicht mit der Frage befasst, inwieweit dem Betroffenen die Durchführung der hierfür erforderlichen Fahrten unter Zuhilfenahme von z. B. Taxen möglich und die Einstellung eines Fahrers für die Dauer des Fahrverbots zumutbar ist (zu vgl. OLG Hamm Beschluss vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 - und vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 -).

    Hiermit verbundene finanzielle Belastungen hat jeder Verkehrsteilnehmer - so auch die Betroffene - hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Der Senat entscheidet gemäß § 79 Abs. 6 OWiG in der Sache selbst, weil keine weiteren Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BayObLG, DAR 2002, 173 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 2 Ss OWi 239/09 -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RBs 120/10 -, ; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. November 2010 - 3 Ss OWi 1756/10 -, ), und ahndet den festgestellten Geschwindigkeitsverstoß mit den Regelfolgen des Bußgeldkatalogs (EUR 440, 00 Regelsatz und 2 Monate Fahrverbot; Nr. 11.3 BKat in Verbindung mit Tabelle 1 Buchstabe c, Nr. 11.3.9 des Anhangs).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

    aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei [...]]).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

    Allein daraus, dass der untere Tabellengrenzwert des ein Fahrverbot indizierenden Regelbereichs (sog. "Fahrverbotsschwelle" ) der Abstandsunterschreitung nach Nr. 12.5.3 der Tabelle 2 zum BKat hier nach Auffassung des Amtsgerichts nur knapp überschritten wurde, rechtfertigte eine Ausnahme vom Fahrverbot deshalb selbst bei Fehlen von Voreintragungen auch dann nicht, wenn dem Betroffenen aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei juris]).
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