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   OLG Hamm, 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11   

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https://dejure.org/2011,8761
OLG Hamm, 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11 (https://dejure.org/2011,8761)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11 (https://dejure.org/2011,8761)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2011 - III-3 RBs 212/11 (https://dejure.org/2011,8761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2
    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 37 OWi 1304/09
  • OLG Hamm, 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 22
  • NZV 2012, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Zur formgerechten Begründung dieser Rüge ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. OLG Bremen, StraFo 2005, 381; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Beruft sich der Beschwerdeführer - wie in der vorliegenden Sache - auf eine Erkrankung, muss er konkrete Angaben zu der bei ihm am Terminstage bestehenden Symptomatik und ihren beeinträchtigenden Auswirkungen auf seine geistige und körperliche Verfassung machen, da eine Erkrankung als Entschuldigungsgrund nur dann ausreichend ist, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht oder zur Verhandlungsunfähigkeit führt (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 281; KG, StraFo 2007, 244).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Auf die erhobene Sachrüge war lediglich zu prüfen, ob ein Verfahrenshindernis von Anfang an vorgelegen hat oder im Laufe des Verfahrens entstanden ist (vgl. BGHSt 46, 230 = NStZ 2001, 440).
  • OLG Bremen, 14.06.2005 - Ss 39/03
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11
    Zur formgerechten Begründung dieser Rüge ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. OLG Bremen, StraFo 2005, 381; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Hierzu gehört im Krankheitsfall die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die Darlegung der daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ( OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11- <BeckRS 2011, 24796>; OLG Hamm NZV 2009, 158; KG StraFo 2007, 244).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG

    Hierzu gehört im Krankheitsfall die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die Darlegung der daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11- BeckRS 2011, 24796; KG StraFo 2007, 244).
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