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   OLG Hamm, 15.12.2015 - III-3 RBs 352/15   

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https://dejure.org/2015,41235
OLG Hamm, 15.12.2015 - III-3 RBs 352/15 (https://dejure.org/2015,41235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2015 - III-3 RBs 352/15 (https://dejure.org/2015,41235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - III-3 RBs 352/15 (https://dejure.org/2015,41235)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht so hurtig mit der Ablehnung von Beweisanträgen, oder: Versagung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15
    Die Ablehnung eines Beweisantrages ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt deshalb das rechtliche Gehör (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdnr. 16 b m.w.N.; OLG Hamm, NZV 2006, 217;.

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811).

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15
    Die Ablehnung eines Beweisantrages ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt deshalb das rechtliche Gehör (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdnr. 16 b m.w.N.; OLG Hamm, NZV 2006, 217;.
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15
    NZV 2008, 417; Thür.
  • OLG Jena, 27.06.2011 - 1 SsRs 90/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichtbehandlung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15
    OLG, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 Ss Rs 90/11 - juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Das Unterlassen der Verbescheidung eines in der Hauptverhandlung gestellten - nicht offensichtlich unzulässigen - Beweisantrages verletzt das Verfahrensgrundrecht des Betroffenen auf rechtliches Gehör i.S.d. Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 Ss Rs 90/11, juris, Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - III-3 RBs 352/15, juris, Rn. 9, 11).
  • OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 RBs 233/16

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Der Betroffene hatte so auch nicht die Möglichkeit, sein Prozessverhalten auf die Ablehnung seiner Beweisbegehren durch das Gericht einzustellen und ggf. weitere Anträge zu stellen (vgl. zur Nichtbehandlung eines Beweisantrags auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - III-3 RBs 352/15 - m. w. N., juris).
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