Rechtsprechung
   BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,163
BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65 (https://dejure.org/1967,163)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1967 - 3 RK 15/65 (https://dejure.org/1967,163)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - 3 RK 15/65 (https://dejure.org/1967,163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - Kürzung von Krankengeld um die laufende Rente (§ 183 Abs. 5 der Reichsversicherungsordnung (RVO)) - Nicht mehr durch Heilbehandlung beeinflussbares Herzleiden - Krankheitsbegriff im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
    Arbeitsunfähig ist ein Versicherter, der seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern (BSG 19, 179, 181 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des RVA).

    Die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten ist nach bisheriger Rechtsauffassung an der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit zu messen (vgl. BSG 19, 179, 181); sie wird "durch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, diesen Erwerb durch Übergang zu einer anderen Berufstätigkeit zu gewinnen, auch wenn solche Tätigkeit den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entspricht und ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und des Berufs, den er seither ausgeübt hat, zugenutet werden kann" (RVA GE 4339, AN 1932 IV 176; ebenso schon die Begründung zum Entwurf einer RVO vom 12.03.1910, S. 156 oben).

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
    Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinne, d.h. als Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Krankenversicherung, insbesondere von Krankengeld, erfordert hiernach mehr als nur das Vorliegen einer "von der Norm abweichenden Erscheinung" (so der medizinische Krankheitsbegriff, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Zahnheilkundegesetzes vom 31.03.1952, BGBl I S. 221, und BSG 11, 102, 111 unten).
  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Man war vielmehr davon ausgegangen, dass der Versicherte den Krankengeldanspruch bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Anspruchshöchstdauer nicht mehr verlieren kann (BSG, Urteil vom 30.05.1967 - 3 RK 15/65 - Rn. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 11.07.1967 - 3 RK 93/65 - Rn. 16; BSG, Urteil vom 15.10.1968 - 3 RK 1/66 - Rn. 16).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung

    Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Versicherungsfalles nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleich oder ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen (vgl zur stRspr in der gesetzlichen Krankenversicherung nur BSGE 26, 288 = SozR Nr. 25 zu § 182 RVO; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f; zur Literatur nur Höfler in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand März 2007, SGB V, § 44 RdNr 10 ff; zur Übernahme dieses Begriffs in die gesetzliche Unfallversicherung: BSG, Urteil vom 29. November 1972 - 8/2 RU 123/71 - USK 72181; BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1; BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1; zur unfallversicherungsrechtlichen Literatur nur Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: März 2007, § 46 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 7/18 R

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Der Kläger war als abhängig beschäftigter Bausanierer kraft Gesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) "Versicherter" und nach den unangefochtenen und damit bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) infolge der BK nach Nr. 4104 seit dem 12.7.2012 aufgrund ärztlicher Feststellung (§ 46 Abs. 1 SGB VII) arbeitsunfähig, dh nicht mehr in der Lage, dieser geringfügigen Beschäftigung weiter nachzugehen (BSG Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 31/06 R - SozR 4-2700 § 46 Nr. 3 RdNr 12; vgl zur stRspr in der gesetzlichen Krankenversicherung nur BSGE 26, 288 = SozR Nr. 25 zu § 182 RVO; BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSGE 85, 271, 273 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 12 f; zur Übernahme dieses Begriffs in die gesetzliche Unfallversicherung: BSG Urteil vom 29.11.1972 - 8/2 RU 123/71 - USK 72181; BSG SozR 3-2200 § 560 Nr. 1; BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht