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   OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - III-3 RVs 24/13   

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https://dejure.org/2013,4434
OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - III-3 RVs 24/13 (https://dejure.org/2013,4434)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2013 - III-3 RVs 24/13 (https://dejure.org/2013,4434)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - III-3 RVs 24/13 (https://dejure.org/2013,4434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Ermächtigung zur nachträglichen Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl durch den Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2; StPO § 411 Abs. 2 S. 1
    Nachweis der Ermächtigung zur nachträglichen Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl durch den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2013, 615
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 RVs 24/13
    Dieser Erklärung kommt naturgemäß derselbe Wert zu, als wenn der Anwalt im umgekehrten Fall (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 55) versichert, ihm sei eine solche Ermächtigung erteilt worden.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 RVs 24/13
    Die Beschränkung des Einspruchs kann durch den Verteidiger gemäß § 302 Abs. 2 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten wirksam erklärt werden, denn es handelt sich um die Teilrücknahme eines förmlichen, hier zunächst in vollem Umfang eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2010, 655; KG Berlin, Beschl. v. 19.2.1999 - 5 Ws (B) 717/98; OLG Karlsruhe ZfSch 1997, 393).
  • KG, 19.02.1999 - 5 Ws (B) 717/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 RVs 24/13
    Die Beschränkung des Einspruchs kann durch den Verteidiger gemäß § 302 Abs. 2 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten wirksam erklärt werden, denn es handelt sich um die Teilrücknahme eines förmlichen, hier zunächst in vollem Umfang eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2010, 655; KG Berlin, Beschl. v. 19.2.1999 - 5 Ws (B) 717/98; OLG Karlsruhe ZfSch 1997, 393).
  • KG, 01.07.2020 - 4 Ss 74/20

    Verteidiger als Vertreter: Befugnis zur Rechtsmittelrücknahme

    Entgegen der Annahme der Verteidigung lag der von ihr herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25. Februar 2013 - III-3 RVs 24/13 - [juris]) keine "identische Sachverhaltskonstellation" zugrunde.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16

    Beschränkung des Einspruchs durch Verteidiger nur mit ausdrücklicher Zustimmung

    Aus dieser Vertretungsbefugnis für die Hauptverhandlung in Abwesenheit folgt nicht ohne weiteres, zu der bereits erklärten Beschränkung des Einspruchs vorab ermächtigt gewesen zu sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2013 - III-3 RVs 24/13 Rn. 7, juris).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    c) Entgegen der Annahme des Verteidigers lag den von ihm herangezogenen Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25. Februar 2013 - 111-3 RVs 24/13 - [juris]) und des Kammergerichts (NJW 2009, 1686) jeweils ein anderer Sachverhalt zugrunde, weshalb sich die Entscheidungen nicht mit einer Beschränkungserklärung eines nach § 411 Abs. 2 StPO zur Vertretung befugten und hierzu bereiten Verteidigers in der Hauptverhandlung befassen (vgl. dazu jeweils im Einzelnen Senatsbeschluss vom 1. Juli 2020 - (4) 121 Ss 71/20 (74/20) - [juris-Rdn. 7 ff.]).
  • LG Berlin, 13.05.2019 - 534 Qs 42/19

    Wiederaufnahme eines bereits eingestellten Bußgeldverfahrens

    Dass die schriftliche Vollmacht in hiesigem Verfahren noch vor dem Erlass des Bußgeldbescheides erteilt worden war, ist für deren Wirksamkeit unschädlich, da die Vollmacht nach Aktenlage explizit für hiesiges Verfahren erteilt wurde und es sich hierbei nicht um eine "allgemeine Strafprozessvollmacht" - wie sie der vom Verteidiger genannten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2013, Az. III-3 RVs 24/13, 3 RVs 24/13, zu Grunde lag - handelte.
  • KG, 01.07.2020 - 121 Ss 71/20

    Verteidiger als Vertreter: Befugnis zur Rechtsmittelrücknahme

    Entgegen der Annahme der Verteidigung lag der von ihr herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25. Februar 2013 - III-3 RVs 24/13 - [juris]) keine "identische Sachverhaltskonstellation" zugrunde.
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