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   LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09   

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https://dejure.org/2010,17279
LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09 (https://dejure.org/2010,17279)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.11.2010 - 3 S 112/09 (https://dejure.org/2010,17279)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. November 2010 - 3 S 112/09 (https://dejure.org/2010,17279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gericht bestätigt Schwacke - Richter attestieren Fraunhofer-Liste gravierende Mängel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Köln, 22.12.2009 - 15 U 98/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09
    Ein anderer Teil der Obergerichte hält die Fraunhoferliste für untauglich und schätzt die erforderlichen Kosten nach wie vor nach der Schwackeliste (vgl. OLG Karlsruhe (1. Zivilsenat) NJW-RR 2008, 1113, 1114; (13. Zivilsenat) VersR 2008, 92 f.; OLG Stuttgart (3. Zivilsenat) NJW-RR 2009, 1540, 1541 f.; OLG Köln (2. Zivilsenat), Urt. v. 11.02.2009, 2 U 102/08; (11. Zivilsenat) Beschluss v. 22.07.2009, 11 U 219/08; (24. Zivilsenat) NZV 2009, 447, 448; (15. Zivilsenat) NZV 2010, 144, 145 f.).

    Hierdurch fielen viele kleinere, häufig eben auch (durch geringere Auslastung) deshalb teurere örtliche Anbieter, wie sie sich insbesondere in kleinen Gemeinden oder ländlichen Gegenden finden, heraus (vgl. OLG Köln NZV 2009, 447, 449; NZV 2010, 144, 145; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1540, 1542).

    Im Übrigen sind die Preisangaben von den Erstellern der Schwacke-Liste auch jedenfalls teilweise über das Internet gegengeprüft worden (vgl. OLG Köln NZV 2010, 144, 145).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09
    Zu dieser Schätzung können sie sich sowohl der Schwackeliste 2006 und 2007 als auch der Liste des Fraunhofer-Institutes bedienen (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 58, 60; NJW 2010, 1445, 1447; BGH, Beschluss v. 19.01.2010, VI ZR 112/09).

    Zwar darf der Geschädigte auch bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nur Aufwendungen tätigen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch für vertretbar halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383 f.; BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).

    Die Fragen, ob dem Geschädigten ein Normaltarif ohne Weiteres zugänglich war oder ob Besonderheiten in der konkreten Unfallsituation ausnahmsweise die Ersatzfähigkeit eines höheren Tarifes begründen (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BGH NJW 2007, 2916; NJW 2008, 2920, 2921; NJW 2009, 58, 59 m.w.N.), stellen sich aber erst dann, wenn feststeht, dass die geltend gemachten Kosten den Normaltarif am örtlich relevanten Markt wesentlich übersteigen.

  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Auszug aus LG Zweibrücken, 09.11.2010 - 3 S 112/09
    Ein anderer Teil der Obergerichte hält die Fraunhoferliste für untauglich und schätzt die erforderlichen Kosten nach wie vor nach der Schwackeliste (vgl. OLG Karlsruhe (1. Zivilsenat) NJW-RR 2008, 1113, 1114; (13. Zivilsenat) VersR 2008, 92 f.; OLG Stuttgart (3. Zivilsenat) NJW-RR 2009, 1540, 1541 f.; OLG Köln (2. Zivilsenat), Urt. v. 11.02.2009, 2 U 102/08; (11. Zivilsenat) Beschluss v. 22.07.2009, 11 U 219/08; (24. Zivilsenat) NZV 2009, 447, 448; (15. Zivilsenat) NZV 2010, 144, 145 f.).

    Hierdurch fielen viele kleinere, häufig eben auch (durch geringere Auslastung) deshalb teurere örtliche Anbieter, wie sie sich insbesondere in kleinen Gemeinden oder ländlichen Gegenden finden, heraus (vgl. OLG Köln NZV 2009, 447, 449; NZV 2010, 144, 145; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1540, 1542).

  • LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
    Die Kammer hält es ihrer Rechtsprechung folgend weiter für sachgerecht, im Rahmen der Schadensermittlung nach § 287 ZPO zur Bestimmung der ortsüblichen Normaltarife für Mietwagen auf die im Mietpreisspiegel des Unternehmens EurotaxSchwacke GmbH, Maintal, (im Folgenden: Schwacke-Liste) für das maßgebliche Postleitzahlengebiet aufgeführten Normaltarife als Schätzungsgrundlage zurückzugreifen (grundlegend LG Zweibrücken, Urteil vom 09.11.2010, 3 S 112/09).
  • AG Heidelberg, 31.01.2011 - 24 C 427/10
    Darüber hinaus ist die Fraunhoferliste internetlastig, was dazu führt, dass gerade kleinere, örtliche und damit unter Umständen auch teuerere Anbieter in kleinen, ländlichen Gemeinden aus der Erhebung herausfallen und dadurch der Markt nicht vollständig abgebildet wird (vgl. dazu auch LG Zweibrücken, Urteil vom 09.11.2010, 3 S 112/09, juris).
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