Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91   

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https://dejure.org/1991,5587
VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91 (https://dejure.org/1991,5587)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.06.1991 - 3 S 1233/91 (https://dejure.org/1991,5587)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juni 1991 - 3 S 1233/91 (https://dejure.org/1991,5587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grenzbebauung: Doppelhaus - Grenzanbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelhausbebauung: Inwieweit dürfen die Doppelhaushälften voneinander abweichen? (IBR 1992, 18)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1990 - 3 S 2197/90

    Erfordernis der funktionalen Selbständigkeit einer Doppelhaushälfte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91
    Das genehmigte Vorhaben bildet zusammen mit dem benachbarten Wohnhaus ein Doppelhaus, bestehend also aus zwei selbständigen Gebäuden, die an einer Seite zusammengebaut sind und im übrigen Abstandsflächen einhalten (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 11.3.1991 -- 4 B 4.91 -- und Urt. d. erk. Senats v. 7.11.1990 -- 3 S 2197/90 --).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 4.91

    Einordnung einer Doppelhaushälfte als zwei funktional selbstständige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91
    Das genehmigte Vorhaben bildet zusammen mit dem benachbarten Wohnhaus ein Doppelhaus, bestehend also aus zwei selbständigen Gebäuden, die an einer Seite zusammengebaut sind und im übrigen Abstandsflächen einhalten (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 11.3.1991 -- 4 B 4.91 -- und Urt. d. erk. Senats v. 7.11.1990 -- 3 S 2197/90 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der Nachbar an der Grenze bereits ein nicht gemäß § 6 LBO privilegiertes Gebäude erstellt hat, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, und zum anderen, dass der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221; Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - juris).

    Bereits auf der Grundlage dieser Regelung wurde in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg angenommen, dass die öffentlich-rechtliche Sicherung nicht nur in einer entsprechenden Baulast, sondern auch im Vorhandensein eines auf dem Nachbargrundstück an der Grenze errichteten Gebäudes bestehen kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - BWGZ 1991, 39).

    In der Rechtsprechung war jedoch anerkannt, dass die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO a.F. in einem solchen Fall voraussetzt, dass die Grenzwand des anzubauenden Gebäudes nicht oder nur unerheblich größer ist als die zum Anbau vorgesehene Wand des benachbarten Grenzgebäudes (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.6.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 3 S 1670/93

    "Anbau" iS des BauO BW § 6 Abs 1 S 2 Nr 2

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt sich unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 6 LBO (BauO BW) sowie nach gestalterischen Gesichtspunkten (wie Beschluß vom 5.6.1991 - 3 S 1233/91 -).

    Auch ihre unterschiedliche Nutzung steht der Annahme eines Doppelhauses nicht entgegen (vgl. Beschl. d. Senats vom 5.6.1991 - 3 S 1233/91 -).

    Ferner kommt es für die planungsrechtliche Beurteilung als Doppelhaus auch nicht darauf an, daß beide "Haushälften" räumlich völlig symmetrisch sind (vgl. Beschl. v. 5.6.1991, a.a.O.).

    Diese Auslegung hat sich jeweils an den Schutzzwecken des § 6 LBO (ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung, Brandschutz, nachbarlicher Wohnfriede) sowie an gestalterischen Gesichtspunkten auszurichten (vgl. Beschl. d. Senats vom 5.6.1991 - 3 S 1233/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Diesem Erfordernis ist nach Auffassung des Senats bereits dadurch Genüge getan, daß die Antragsteller an der südwestlichen Grenze ihres Grundstücks einen Grenzbau errichtet haben mit der Folge, daß hierdurch auch das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Sicherung erfüllt ist (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 05.06.1991 - 3 S 1233/91 -, BWGZ 1991, 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung;

    Der der Beigeladenen gestattete Anbau an der hinteren Grundstücksgrenze für das Erdgeschoß und das erste Obergeschoß ist bereits nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO 1983 zulässig, da - wie ausgeführt - bauplanungsrechtlich hier an die hintere Grundstücksgrenze gebaut werden darf, aufgrund des jedenfalls insoweit unstreitig genehmigten Gebäudes der Kläger, das mit seiner östlichen Giebelwand bereits auf dieser Grenze errichtet ist, der Anbau vom Nachbargrundstück öffentlich-rechtlich gesichert ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1991 - 3 S 1231/91 - BWGZ 1992, 99) und die nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs insoweit erforderliche Mindestübereinstimmung des genehmigten Anbaus mit dem vorhandenen Grenzbau (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.09.1993 - 3 S 670/93 -) bei den zum Anbau genehmigten beiden Geschossen jedenfalls gegeben ist.
  • VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TG 2815/91

    Zum Begriff des Doppelhauses iSd BauNVO § 22 Abs 1; zur Baulast - in der Regel

    Zum Wesen eines Doppelhauses gehört es danach nicht, daß beide Gebäude gleich groß oder sogar symmetrisch sind (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 05.06.1991 - 3 S 1233/91 - VGHBW RSpDienst 1991 Beilage 8 B 5 sowie Beschluß vom 26.09.1991 - 3 S 1413/91 - VGHBW RSpDienst 1991 Beilage 12 B 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91

    Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung

    Daß sich die Flächen der aneinandergebauten Wände völlig decken, ist nicht erforderlich (vgl. hierzu Beschl. des erk. Senats v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 -, ferner Schlez, Baunutzungsverordnung, 2. Aufl., § 22 RdNr. 8).
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