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   VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06   

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VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06 (https://dejure.org/2007,1716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 (https://dejure.org/2007,1716)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 3 S 129/06 (https://dejure.org/2007,1716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche Planauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Zusatzes in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans; Notwendigkeit einer telefonischen Terminsvereinbarung vor der Teilnahme an der Auslegung; Prognostizierung einer jedenfalls nicht zunehmenden Lärmbelastung ...

  • Judicialis

    BauGB § 4a Abs. 3; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Antragsbefugnis, Verkehrslärm, Lärmzunahme, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßwirkung, Ordnungsgemäßes Verfahren, Bitte um Terminsvereinbarung, Anklopfen am Vorzimmer, Mündiger Bürger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Plan für "Neues Burgenviertel" der Stadt Weinheim rechtmäßig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 455 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 (Ls.)
  • DVBl 2007, 647 ZUR 2007, 331 (Leitsatz) NVwZ-RR 2007, 455 (Leitsatz) BauR 2007, 1454 (Leitsatz) UPR 2008, 39 (Leitsatz) BauR 2008, 564
  • BauR 2007, 1454
  • BauR 2008, 564
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Die Rechtsordnung verhält sich gegenüber den Belangen des Verkehrslärmschutzes insofern nicht neutral, gesetzlicher Schutzbedarf wird anerkannt, wie sich aus §§ 3, 41 ff. und 50 BImSchG, aber auch aus § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 ff.).

    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn betroffene Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage haben oder wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Mehr als nur geringfügige Lärmeinwirkungen sind auch dann abwägungsrelevant, wenn sie unterhalb der Schwelle bleiben, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich macht (BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Erheblich sind für das menschliche Ohr kaum hörbare Lärmerhöhungen grundsätzlich auch dann, wenn der Gesamtverkehrslärm nach Planverwirklichung die Richt- oder Grenzwerte technischer Regelwerke überschreitet (BVerwG, Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O. sowie Urteil des Senats vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69, Nr. 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

    Nach den Erkenntnissen der Akustik ist eine Zunahme des Dauerschallpegels von 3 dB(A) vom menschlichen Ohr gerade wahrnehmbar, während Pegelzunahmen von bis zu 2, 2 dB(A) nicht bzw. kaum feststellbar sind (so die Erkenntnisse im Urteil des Senats vom 14.05.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.: Festspielhaus Baden-Baden); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmende Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (keine Abwägungsdisproportionalität, kein unrichtiges Abwägungsmaterial) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Lärmbelästigungen dürfen nur dann außer Betracht bleiben, wenn betroffene Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage haben oder wenn die Belästigungen quantitativ als lediglich geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 711; Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O.).

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 14.05.1997 - 3 S 1682/96 -, ZfBR 1998, 111 [Ls.]).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.: Festspielhaus Baden-Baden); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Zwar verlangt die - auch von den Antragstellern zitierte - Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs zu § 3 Abs. 2 BauGB, dass "jeder Interessierte ohne weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann" (vgl. Urteile vom 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, BRS 69 Nr. 53, und vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -, VBlBW 1999, 178 ff.).

    Den Anforderungen der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs wurde insoweit entsprochen (vgl. Nachweise zuletzt im Beschluss vom 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, BWGZ 2006, 130).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Auch wenn bei einer veränderten Straßenplanung durch Bebauungsplan eine jedenfalls nicht zunehmende Verkehrslärmbelastung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der zugrunde liegenden Schallgutachten und Verkehrsgutachten substantiiert in Frage stellt (wie VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -).

    Demgemäß hat der erk. Gerichtshof entschieden, dass die Antragsbefugnis selbst bei einer gutachterlich festgestellten planbedingten Abnahme des Verkehrslärms dann zu bejahen ist, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des der Abwägung zugrunde liegenden Schallgutachtens nachvollziehbar in Frage gestellt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Die Bekanntmachung darf auch inhaltlich keine Zusätze enthalten, die geeignet sind, das jedermann zustehende Recht auf Geltendmachung von Anregungen und Bedenken einzuschränken; unzulässig sind mithin Zusätze, die - sei es gewollt oder ungewollt - als Einengung der zugelassenen Beteiligung oder als irreführend verstanden werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24 ff.; Urteil vom 24.09.1998 - 8 S 989/99 -, BRS 62 Nr. 23).

    Andererseits darf aber auch verlangt werden, dass die Anregungen in schriftlich niedergelegter Form (Brief oder Protokoll) erklärt werden müssen, um deren Inhalt auf Dauer verlässlich festhalten zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.1992 - 4 NB 39.96 -, VBlBW 1997, 296 f.); zulässig ist auch ein Vorbehalt, dass jeder Einwender seine vollen Personalien angeben und sein Grundstück/Gebäude genau bezeichnen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 8 S 351/04

    Fehlerhafte Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
    Insofern muss etwa auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Anregungen auch schriftlich ohne Erscheinen bei der Gemeinde vorgebracht werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 -, BWGZ 2005, 62 f.).

    Die Bekanntmachung muss einerseits "anstoßen", also zur umfassenden Beteiligung ohne psychologische Hemmschwellen anregen (so auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.2004, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06

    Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die

  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1987 - 5 S 3124/86

    Mitwirkung befangener Gemeinderäte bei der Bauleitplanung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 8 S 989/99

    Zur Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; zur Ausweisung einer Tagungsstätte

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; geringfügige planbedingte Erhöhung

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Damit ist der Plan auf die Verwirklichung städtebaulicher Ziele gerichtet und hierfür nach der Konzeption der Antragsgegnerin vernünftigerweise geboten (vgl. zu diesem groben Raster Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 - m.w.N. der ständigen Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris).

    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats reicht es hierfür aus, dass die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des Schallschutzgutachtens und des Verkehrsgutachtens substantiiert in Frage gestellt werden (vgl. Urteil vom 01.03.2007, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 12.01.2010 - 1 D 11/07

    Vorhabenbezogenes Bauland, Durchführungsvertrag, Festsetzungsfindungsrecht,

    Mehr als nur geringfügige Lärmeinwirkungen sind aber auch dann abwägungsrelevant, wenn sie unterhalb der Schwelle bleiben, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich macht (BVerwG, Beschl. 25.1.2002, BRS 55 Nr. 52; VGH BW, Urt. v. 1.3.2007, BWGZ 2007, 509).Welche Lärmbelästigungen innerhalb dieses Rahmens nicht mehr als geringfügig und damit als abwägungserheblich einzustufen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem konkret verfolgten Planungsziel.

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. BVerwG Beschl. vom 19.2.1992, BVerwGE 59, 87 und v. 28.11.1995 a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 1.3.2007 a. a. O.).

    Dabei ist eine Zunahme des Dauerschallpegels nach den Erkenntnissen der Akustik von 3 dB(A) vom menschlichen Ohr gerade noch wahrnehmbar, während Erhöhungen von bis zu 2, 2 dB(A) nicht oder kaum wahrnehmbar sind (vgl. in diesem Zusammenhang VGH BW, Urt. v. 1.3.2007 a. a. O.).

    Jedoch können auch kaum wahrnehmbare Erhöhungen abwägungsrelevant sein, wenn die Lärmerhöhung zur Folge hat, dass die Orientierungswerte nach der DIN 18005 überschritten werden (VGH BW, Urt. v. 1.3.2007 a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 18.3.1994, NVwZ 1994, 683).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Dafür spricht auch, dass die der öffentlichen Bekanntmachung folgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs selbst so zu gestalten ist, dass ein Interessierter ohne Weiteres, das heißt ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178; Urt. v. 02.05.2005 - 8 S 582/04 - BWGZ 2006, 130; Senatsurt. v. 12.03.1999 - 5 S 2483/96 - ESVGH 49, 182 = NVwZ-RR 1999, 496; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -Juris Rdnr. 24 ff.; vgl. aber auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 - DVBl 2007, 647 ).

    Zwar wird dem interessierten Bürger damit erleichtert, sich nach dem genauen Auslegungsort zu erkundigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Soweit die Antragsteller hinsichtlich zu erwartender Lärmimmissionen auf die Ausführungen des VGH Baden-Württemberg in dem Urteil vom 1. März 2007 - 3 S 129/06 - (zitiert nach juris) verweisen, ist dieses nicht weiterführend.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

    Mit Blick auf die von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB normativ abgesicherte "Anstoßwirkung" der Bekanntmachung der Offenlage (vgl. hierzu näher Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509) soll diese zur umfassenden Beteiligung ohne psychologische Hemmschwellen anregen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Denn sowohl die diesen Fragen zugrundeliegenden Schallmessungen und -berechnungen (dazu Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509 f.) als auch das darauf fußende Abwägungsergebnis sind umstritten.

    Zum einen ist eine Lärmzunahme um maximal 2 dB(A) für das menschliche Ohr regelmäßig kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2003 - 4 BN 51.03 -, BauR 2004, 1132 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509 ff. und vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69 Nr. 51, jeweils m.w.N.) und markiert der Richtwert von 40 dB(A) nach der DIN 18005 keine rechtsverbindliche Obergrenze, sondern stellt einen in der Bauleitplanung überschreitbare Orientierungshilfe dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - 4 BN 6.07 -, BRS 71 Nr. 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06

    Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer

    Dies genügt, um die Antragsbefugnis zu begründen (zur Antragsbefugnis bei widersprüchlichen Gutachten vgl. NK-Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -).
  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12

    Adäquate Möglichkeit zur Einsicht in Planunterlagen; notwendige Angaben zu

    Insofern muss etwa auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Anregungen auch schriftlich ohne Erscheinen bei der Gemeinde vorgebracht werden können (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 - und vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris-Dokumente).

    Eine Interpretation des Bekanntmachungstextes dahin, wie ihn die Antragstellerin vornimmt, nämlich dass jede schriftliche Stellungnahme nur während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung abgegeben werden könne, ist lebensfremd und entspricht nicht dem Verständnis eines am Gemeindeleben interessierten, aufgeschlossenen und mündigen Bürgers, der - im Bewusstsein, dass die Gemeindeverwaltungen ihre (hoheitlichen) Aufgaben heutzutage service- und "kundenorientiert" erbringt, den genannten Hinweis zur Kenntnis nimmt (vgl. zu diesem Maßstab: VGH Bad.-Württ., Urt. vom 01.03.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Es wäre verfehlt, die Auseinandersetzung über das Ausmaß der klimaökologischen Betroffenheit der Kläger auf die Zulässigkeitsebene des Normenkontrollantrags zu verlagern (vgl. zur vergleichbaren Situation bei einem substantiierten Infragestellen der Annahmen eines Schallgutachtens (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -, DÖV 1998, 936 [Ls.] und Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13

    Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07

    Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von

  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 3 S 2313/10

    Bebauungsplanung; Durchführung der öffentlichen Auslegung; Verkürzung der

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2019 - 3 S 2811/17

    (Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem unter anderem ein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 2 A 8.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Trabrenn-Trainingsanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 3 S 261/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Unterbleiben von umweltbezogenen

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