Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3025
VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04 (https://dejure.org/2005,3025)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2005 - 3 S 1998/04 (https://dejure.org/2005,3025)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2005 - 3 S 1998/04 (https://dejure.org/2005,3025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verlängerung einer Veränderungssperre wegen besonderer Umstände; Einzelhandelsausschluss im Gewerbegebiet

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Geltungsdauer einer Veränderungssperre; Ungewöhnlichkeit eines Planverfahrens; Unmittelbarer Vorteil für Inhaber bestehender Einzelhandelsbetriebe

  • Judicialis

    BauGB § 17 Abs. 2; ; GemO § 18 Abs. 1; ; GemO § 18 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Kommunalrecht [einschließlich GemO und LandKrO] - Veränderungssperre/Verlängerung, Besondere Umstände, Befangenheit, Unmittelbarer Vorteil, Berufsgruppe

  • rechtsportal.de

    Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Kommunalrecht [einschließlich GemO und LandKrO] - Veränderungssperre/Verlängerung, Besondere Umstände, Befangenheit, Unmittelbarer Vorteil, Berufsgruppe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Besondere Umstände" im Planverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 385
  • VBlBW 2006, 144
  • BauR 2005, 1895
  • ZfBR 2005, 700 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1983 - 3 S 1221/83

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04
    Es ist Zweck der Befangenheitsvorschriften des § 18 GemO, die auf einen Ausgleich öffentlicher und privater Interessen beruhenden Entscheidungen des Gemeinderats von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und damit zugleich das Vertrauen der Bürger in eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte und unvoreingenommene Kommunalverwaltung zu stärken (vgl. Urteile des Senats vom 25.10.1983 - 3 S 1221/83 -, VBlBW 1985, 21 und vom 8.8.1990 - 3 S 2948/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2009/85

    Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04
    Dies wäre nur anders zu sehen, wenn auf Grund der Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplans und der Veränderungssperre gewissermaßen gezielt eine marktbeherrschende Stellung des innerörtlichen Einzelhandels bedroht wäre (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98

    Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04
    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 - IV C 39.74 - = NJW 1977, 400; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.1994 - 8 S 2252/94 -, UPR 1995, 278; OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.2001 - 1 K 2682/98 - = BRS 64 Nr. 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 2948/89

    Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Veränderungssperre und zur Frage der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04
    Es ist Zweck der Befangenheitsvorschriften des § 18 GemO, die auf einen Ausgleich öffentlicher und privater Interessen beruhenden Entscheidungen des Gemeinderats von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und damit zugleich das Vertrauen der Bürger in eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte und unvoreingenommene Kommunalverwaltung zu stärken (vgl. Urteile des Senats vom 25.10.1983 - 3 S 1221/83 -, VBlBW 1985, 21 und vom 8.8.1990 - 3 S 2948/89 -).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04
    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 - IV C 39.74 - = NJW 1977, 400; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.1994 - 8 S 2252/94 -, UPR 1995, 278; OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.2001 - 1 K 2682/98 - = BRS 64 Nr. 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 8 S 2252/94

    Verfahrensfehler bei der Bebauungsplanaufstellung - Beteiligung der Bürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04
    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 - IV C 39.74 - = NJW 1977, 400; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.1994 - 8 S 2252/94 -, UPR 1995, 278; OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.2001 - 1 K 2682/98 - = BRS 64 Nr. 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 3.3.2005 - 3 S 1998/04 - hat der Senat die zweite Verlängerung vom 21.7.2004 für unwirksam erklärt.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Bebauungsplanakten der Antragsgegnerin sowie die Gerichtsakten im Verfahren - 3 S 1998/04 - vor.

    Die mögliche Verhinderung eines Konkurrenzbetriebs in einem bestimmten Gewerbegebiet führt daher nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Erwerbschancen eines an anderer Stelle bestehenden Betriebs (vgl. Senatsurteil vom 3.3.2005 - 3 S 1998/04 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2020 - 3 S 1465/20

    Veränderungssperre bei grundlosem Nichtvorantreiben der Bauleitplanung; Geltung

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 NB 44/92 - DVBl. 1993, 115; Urt. v. 10.9.1976 - IV C 39.74 - NJW 1977, 400; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1998/04 - juris Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.2019 - 8 C 10622/18 - juris Rn. 37).

    Denn solche verwaltungsinternen Schwierigkeiten liegen in der Sphäre der Gemeinde (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1998/04 - juris Rn. 19).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 9 K 1012/05

    Befangenheit eines Einzelhändlers bei Entscheidung über Fachmarktzentrum

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem, der den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 03.03.2005 (3 S 1998/04 - juris) und vom 30.01.2006 (3 S 1259/05 - juris) zugrunde lag.
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Zu den insoweit nicht beachtlichen, das heißt die weitere Verlängerung nicht rechtfertigenden Ursachen für Verzögerungen gehören daher solche aufgrund eines der Gemeinde vorwerfbaren Verhaltens wie beispielsweise eine "Entscheidungsschwäche" des Satzungsgebers, eine Überforderung der mit der Planung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter(vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 3.3.2005 - 3 S 1998/04 -, BRS 69 Nr. 122, zu verwaltungsinternen Schwierigkeiten infolge Erkrankung und Tod von Mitarbeitern; OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.1.1980 - II N 2/79 -, BRS 36 Nr. 109) oder eines mit der Planung betrauten externen Planungsbüros oder eines zu großen Zuschnitts des Planungsgebiets oder eine den Erfolg der Planung "blockierende" zu umfangreich definierte Planungsaufgabe insgesamt.
  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

    Zu den insoweit nicht beachtlichen, das heißt die weitere Verlängerung der Eigentumsbeschränkungen nicht rechtfertigenden Ursachen für Verzögerungen gehören daher solche aufgrund eines der Gemeinde vorwerfbaren Fehlverhaltens wie beispielsweise eine "Entscheidungsschwäche" des Satzungsgebers, eine Überforderung der mit der Planung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter(vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 3.3.2005 - 3 S 1998/04 -, BRS 69 Nr. 122, zu verwaltungsinternen Schwierigkeiten infolge Erkrankung und Tod von Mitarbeitern; OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.1.1980 - II N 2/79 -, BRS 36 Nr. 109) oder - hier - eines mit der Planung betrauten externen Planungsbüros oder eines zu großen Zuschnitts des Planungsgebiets oder eine den Erfolg der Planung "blockierende" zu umfangreich definierte Planungsaufgabe insgesamt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03

    Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. BVerwG, U. v. 10.09.1976 - IV C 39.74 - = NJW 1977, 400; VGH Mannheim., U. v. 10.11.1994 - 8 S 2252/94 -, UPR 1995, 278; U. v. 03.03.2005 - 3 S 1998/04 -, BauR 2005, 1895).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2017 - 2 L 180/14

    Ausschluss eines Ratsmitglieds von der Beschlussfassung; Fortführung einer

    Ausreichend ist, wenn weitere Entscheidungen erforderlich sind, die durch den Beschluss, an dem der einzelne Gemeindevertreter wegen Sonderinteressen nicht mitwirken durfte, dem Grunde nach festlegt werden (adäquate Kausalität; so auch VGH Mannheim Urt. v. 3.3.2005 - 3 S 1998/04, juris; OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 18.07.2007 - 12 A 34.05, juris).
  • VG Sigmaringen, 20.10.2006 - 9 K 790/06

    Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro wegen formeller und materieller

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maß des Zeitablaufs (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, NJW 1977, 400 sowie aktuell VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.03.2005 - 3 S 1998/04 -, VBlBW 2006, 144).
  • VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides hinsichtlich Art und Maß der

    Da der erneute Beschluss des Gemeinderats der Beklagten über die außer Kraft getretene Veränderungssperre aus dem Jahr 2001 nach § 17 Abs. 3 BauGB a.F. somit bereits wegen des festgestellten Verfahrensmangels als unwirksam anzusehen ist, bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre über das dritte Geltungsjahr hinaus durch das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB gerechtfertigt war, woran für die Kammer indes begründete Zweifel bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.09.1976, BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400, wonach in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 BauGB auch die Erneuerung einer Veränderungssperre vom Ablauf des dritten Sperrjahres an nur unter "besonderen Umständen" zulässig ist; zum Begriff der "besonderen Umstände" nach § 17 Abs. 2 BauGB vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 03.03.2005 - 3 S 1998/04 - s. zum Ganzen auch Hager/Kirchberg, NVwZ 2002, 400 ff.).
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

    Das Erfordernis, dass besondere Umstände vorliegen müssen, setzt mit dem Ablauf des dritten Sperrjahres ein und steigert sich im Maße des Zeitablaufs (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 03.03.2005 - 3 S 1998/04 -, VBlBW 2006, 144, 145).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 12 A 34.05

    Baurecht: Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 2 N 09.288

    München: Durchstich Stäblistraße zur Autobahn A 95

  • VG München, 21.02.2008 - M 11 K 07.2971

    Besondere Umstände für zweite Verlängerung einer Veränderungssperre; Abgrenzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht