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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 3 S 2/90   

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VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 3 S 2/90 (https://dejure.org/1990,9980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1990 - 3 S 2/90 (https://dejure.org/1990,9980)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 3 S 2/90 (https://dejure.org/1990,9980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen Baugenehmigung - bei teilweiser Fertigstellung des Baukörpers. 2. Teilbarkeit des Streitgegenstandes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1989 - 3 S 99/89

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 3 S 2/90
    (Fortführung des Beschlusses vom 03.02.1989 - 3 S 99/89 -).

    Mithin ist der Antrag bezüglich des Hauptgebäudes unzulässig (zur Unzulässigkeit bei fertiggestelltem Baukörper vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 3.2.1989 -- 3 S 99/89 -- und vom 13.11.1984 -- 5 S 2669/84 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1986 - 8 S 2153/86

    Nachbarschutz durch Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 3 S 2/90
    Diese Baugrenze hat jedoch gegenüber dem Antragsteller als abgewandten Hinterlieger ersichtlich keine drittschützende Wirkung (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.9.1986 -- 8 S 2153/86 --).
  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 15.2.1990 - 3 S 2/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei

    Soweit sich der Antragsteller gegen die vom Baukörper des Anbaus als solchem (und nicht erst von seiner bestimmungsgemäßen Nutzung) ausgehenden Beeinträchtigungen wendet, ist sein Begehren auf Erlangung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.2.1990 - 3 S 2/90 - Beschluss vom 3.2.1989 - 3 S 99/89; Beschluss vom 11.11.1986 - 8 S 2528/86 - ; vgl. auch: OVG Schleswig, Beschluss vom 22.9.1994 - 1 M 16/94 - NVwZ-RR 1995, 252, 253).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Hat der Nachbar eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung angefochten, kommt eine teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs unproblematisch dann in Betracht, wenn die Baugenehmigung teilbar ist (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 02.05.2008 - 2 S 17.08 -, DÖV 2008, 731; BayVGH, Beschl. v. 14.06.2007 - 1 CS 07.265 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 16.01.1995 - 8 S 3520/94 -, NVwZ-RR 1995, 363; Beschl. v. 15.02.1990 - 3 S 2/90 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 3 S 2259/12

    Abstandsflächenberechnung bei Gitternetzturm einer Mobilfunkanlage

    Denn wenn sich ein Nachbar ausschließlich gegen die von einer genehmigten baulichen Anlage als solcher ausgehenden Beeinträchtigungen wendet, nicht aber gegen deren bestimmungsgemäße Nutzung, ist sein Begehren auf Erlangung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses seit Fertigstellung des Rohbaus unzulässig (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.08.2009 - 8 S 1573/09 - Beschluss vom 12.01.2005 - 8 S 2720/04 -, BauR 2005, 1762; Beschluss vom 15.02.1990 - 3 S 2/90 -, juris ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris).
  • VG Kassel, 28.11.2012 - 4 L 1102/12

    Biogasanlage

    Dies ergibt sich bereits aus § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO, wonach die aufschiebende Wirkung auch nur teilweise angeordnet werden kann und entspricht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte zur Drittanfechtung im Baunachbarrecht (HessVGH, Beschlüsse vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, juris und vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, juris und öfter; VGH Mannheim, Beschluss vom 15.02.1990 - 3 S 2/90 -, juris; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 2012, § 80 Rdnr. 169; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2010, § 80 Rdnr. 168; a.A. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.03.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56, 184; Mampel, Teilweise Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung?, BauR 2000, 1817).
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