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   OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93   

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OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,1256)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,1256)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,1256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, § 80 Abs. 5 S. 1; StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 1; GKG § 13 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert; Eignung; Einzelfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 1; VwGO § 80

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 15b Abs. 1 ; VwGO § 80

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1 ; StVZO § 15b Abs. 1 ; VwGO § 80

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 802 (Ls.)
  • NZV 1994, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Dazu zählen auch die Art, die näheren Umstände und die Anzahl bereits begangener verkehrsrechtlicher (oder nicht verkehrsrechtlicher) Straftaten; den entscheidenden Maßstab bildet der Grad der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den Straßenverkehr (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BVerwG, u. a. BVerwGE 77, 40, 42).
  • OVG Sachsen, 12.05.2016 - 2 B 18/16

    Beamter auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Entlassung; Eingliederungsschein

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (vgl. Senatsbeschl. v. 5. August 2011, SächsVBl. 2012, 218 Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -, juris, sowie Beschl. v. 23. Februar 1993, LKV 1994, 224; VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 630; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 42, 43).
  • OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen erheblichen Cannabiskonsums und

    Hinzu kommt, dass dann, wenn sich - wie hier - nach Ansicht der Verwaltungsbehörde jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dieser Umstand es in aller Regel rechtfertigt, die Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis für sofort vollziehbar zu erklären, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 2002 - 2 EO 588/02 - und vom 26. Februar 2002 - 2 EO 375/01 - SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 1993, LKV 1994, 224).
  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

    Denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran, dass die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 224).
  • VG Meiningen, 28.02.2007 - 2 E 671/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Entzug; Zuwiderhandlung; wiederholt;

    Hinzu kommt, dass, wenn sich nach Ansicht der Verwaltungsbehörde jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dieser Umstand es in aller Regel rechtfertigt, die Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis für sofort vollziehbar zu erklären, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (ThürOVG, B. v. 22.11.2002 - Az.: 2 EO 588/02; ThürOVG, B. v. 26.02.2002, Az.: 2 EO 375/01; SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 1993, LKV 1994, 224).
  • OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 B 259/10

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst, Anforderungen an

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -, juris, sowie Beschl. v. 23. Februar 1993, LKV 1994, 224; NdsOVG, Beschl. v. 28. September 2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 630; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 42, 43).
  • VG Meiningen, 09.02.2006 - 2 E 28/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; MPU; Eignung; Fahrerlaubnisentzug;

    Soweit sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (ThürOVG, B. v. 22.11.2002 - Az.: 2 EO 588/02, m.w.N.; VG Meiningen, B. v. 07.02.2002 - Az.: 2 E 983/01.Me; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95; OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224).
  • OVG Sachsen, 24.05.2006 - 5 BS 52/06

    Widmung, öffentliche Straße, Bekanntmachung, Nichtigkeit, Bestandskraft,

    Abstriche beim Begründungserfordernis sind zulässig, wenn eine Deckungsgleichheit der Gründe des Grundverwaltungsaktes und der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.2.1993 - 3 S 2/93 -, SächsVBl. 1993, 277).
  • VG Cottbus, 06.10.2009 - 3 L 342/08

    Entziehung; Fahrerlaubnis auf Probe

    Wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss dies nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Führerscheininhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, da ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, dass die Gefahren, die von einem ungeeigneten Kraftfahrer für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 224).
  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung;

    Hinzu kommt, dass, wenn sich nach Ansicht der Verwaltungsbehörde jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dieser Umstand es in aller Regel rechtfertigt, die Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis für sofort vollziehbar zu erklären, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (ThürOVG, B. v. 22.11.2002 - Az.: 2 EO 588/02; ThürOVG, B. v. 26.02.2002, Az.: 2 EO 375/01; SächsOVG, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224).
  • VG Leipzig, 21.01.2010 - 1 L 1833/09

    Nach Speed beim Junggesellensabschied ohne Führerschein

    Insofern besteht ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran, dass die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für die allgemeine Sicherheit ausgehen, keinen Tag länger hingenommen werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.2.1993, LKV 1994, 224 f. m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2011 - 2 L 411/10

    Straßenverkehrsrecht; Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für die

  • VG Magdeburg, 22.03.2006 - 1 B 58/06
  • VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsum von

  • VG Meiningen, 17.03.2006 - 2 E 96/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; ungeeignet; Entzug

  • VG Meiningen, 05.04.2005 - 2 E 193/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Blutprobe

  • VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabis-Konsum zur

  • VG Frankfurt/Oder, 23.04.2012 - 2 L 56/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen

  • VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 2 L 16/06

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Weimar, 05.04.2006 - 2 E 441/06

    Ordnungsrecht; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches

  • VG Meiningen, 17.07.2002 - 2 E 341/02

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Cannabis; Drogen; Konsum; gelegentlich;

  • VG Meiningen, 15.03.2006 - 2 E 106/06

    Zu den Voraussetzungen der Wiedererlangung der Fahreignung nach Amphetaminkonsum;

  • VG Leipzig, 21.02.2001 - 1 K 176/01

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ;

  • VG Frankfurt/Oder, 15.10.2007 - 2 L 259/07

    Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • VG Meiningen, 15.07.1998 - 2 E 484/98

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

  • VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93   

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https://dejure.org/1993,9818
OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,9818)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.1993 - 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,9818)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Begründung der Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzug bei der Fahrerlaubnisentziehung, Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, nachträgliches Wohlverhalten, Streitwert für Verfahren um die Fahrerlaubnisentziehung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Dazu zählen auch die Art, die näheren Umstände und die Anzahl bereits begangener verkehrsrechtlicher (oder nicht verkehrsrechtlicher) Straftaten; den entscheidenden Maßstab bildet der Grad der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den Straßenverkehr (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. dazu u.a. Urt. v. 20.2.1987, BVerwGE 77, 40, 42 m.w.N., der sich der Senat anschließt).
  • BVerwG, 01.03.1988 - 7 B 211.87

    Fahreignung - Beurteilung - Verkehrsstraftat - Halterdelikt - Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Beurteilung zutreffend von der Erwägung leiten lassen, daß das Werturteil der charakterlichen Ungeeignetheit entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht mit seiner hohen Fahrleistung relativiert werden kann, die er für diesen Zeitraum geltend macht (vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 1.3.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 80 = NZV 88, 80).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Ob und inwieweit ein nachträgliches Wohlverhalten in dem noch anhängigen Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.1976, BVerwGE 51, 359, 361), kann hier dahinstehen, nachdem am 10.11.1992 gegen den Antragsteller wegen eines Verkehrsunfalls, den er im Juli 1992 verursacht hat, erneut ein - rechtskräftiger - Bußgeldbescheid erlassen werden mußte, den die Behörde in dem noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren auch zu berücksichtigen haben wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92

    Wiedererlangung der Kraftfahreignung - Nachweis der Drogenenthaltsamkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so muß das nach § 4 Abs. 1 StVG nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, daß diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, denn es besteht gerade daran ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, daß die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, keinen Tag länger hingenommen werden (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.5.1992 - 10 S 1009/92 - sowie Urt. v. 21.2.1978, DÖV 1978, 450).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - X 535/77
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1993 - 3 S 2/93
    Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so muß das nach § 4 Abs. 1 StVG nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, daß diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, denn es besteht gerade daran ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, daß die Gefahren, die von ungeeigneten Kraftfahrern für ihre Sicherheit ausgehen, keinen Tag länger hingenommen werden (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.5.1992 - 10 S 1009/92 - sowie Urt. v. 21.2.1978, DÖV 1978, 450).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.03.1993 - A 3 S 2/93   

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OVG Sachsen, 17.03.1993 - A 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,35803)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.1993 - A 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,35803)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 1993 - A 3 S 2/93 (https://dejure.org/1993,35803)
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