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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95   

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VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95 (https://dejure.org/1996,2372)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 (https://dejure.org/1996,2372)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 3 S 233/95 (https://dejure.org/1996,2372)
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Verkauf an Selbstpflücker

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, Selbstvermarktung gehört zur Urproduktion, (hier: zumutbares und deshalb von der Gemeinde anzunehmendes) Erschließungsangebot im Außenbereich

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des BauGB § 35 Abs 1 Nr 1 auf Selbstvermarkter; Erschließungssicherung - Erschließungsangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Erstreckung der Privilegierung auf Selbstvermarktung aus eigener Bodenbewirtschaftung; Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 985
  • ZfBR 1997, 332
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Die Erschließung eines im Außenbereich privilegierten Bauvorhabens ist gewährleistet, wenn der Bauherr ein ausreichendes Erschließungs- und Instandhaltungsangebot unterbreitet und der Gemeinde die Annahme des Angebots nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 48/81 -, NVwZ 1986, 38 und Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076).

    Allerdings sind an ein landwirtschaftliches Vorhaben im Außenbereich aufgrund seiner Privilegierung und aus Gründen des Umweltschutzes und der Schonung des Bodens geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - 4 C 48.81 -, NVwZ 1986, 38 = BauR 1985, 661).

    Um dem in der Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muß sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Landwirt jedenfalls dann abfinden, wenn ihr nach dem Wegeausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen Gründen, z.B. weil der Wegebau als solcher gegen öffentliche Belange verstößt, unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076 = NuR 1992, 183 und Urt. v. 30.08.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - NuR 1995, 194).

    Damit ist die Erschließung "gesichert", denn hierzu ist es ausreichend, daß bis zur Herstellung des Bauwerks mit der funktionsfähigen Anlegung der Erschließung gerechnet werden kann (BVerwG, Urt. v. 30.08.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Die Erschließung eines im Außenbereich privilegierten Bauvorhabens ist gewährleistet, wenn der Bauherr ein ausreichendes Erschließungs- und Instandhaltungsangebot unterbreitet und der Gemeinde die Annahme des Angebots nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 48/81 -, NVwZ 1986, 38 und Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076).

    Um dem in der Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muß sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Landwirt jedenfalls dann abfinden, wenn ihr nach dem Wegeausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen Gründen, z.B. weil der Wegebau als solcher gegen öffentliche Belange verstößt, unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076 = NuR 1992, 183 und Urt. v. 30.08.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - NuR 1995, 194).

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Ein vernünftiger Landwirt, auf dessen Sichtweise bei der Beurteilung der Frage des "Dienens" im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, NVwZ-RR 1992, 40 = NuR 1992, 29 und Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71/82 -, NVwZ 1986, 644), würde das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Größe, Gestaltung und Ausstattung im Außenbereich errichten.

    Die Standortwahl ist keine Frage des "Dienens"im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, sondern Gegenstand der Einzelfallabwägung des grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den Belangen des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB, wobei der Privilegierung gegenüber einer Landschaftsbeeinträchtigung und -zersiedelung jedoch ein besonders starkes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1991, a.a.O. und Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300, 307).

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Ein vernünftiger Landwirt, auf dessen Sichtweise bei der Beurteilung der Frage des "Dienens" im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, NVwZ-RR 1992, 40 = NuR 1992, 29 und Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71/82 -, NVwZ 1986, 644), würde das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Größe, Gestaltung und Ausstattung im Außenbereich errichten.

    Sie verkennt, daß es zwar nicht ausreicht, daß das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist, auf der anderen Seite aber eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1985, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Um dem in der Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muß sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Landwirt jedenfalls dann abfinden, wenn ihr nach dem Wegeausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen Gründen, z.B. weil der Wegebau als solcher gegen öffentliche Belange verstößt, unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076 = NuR 1992, 183 und Urt. v. 30.08.1985, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - NuR 1995, 194).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gibt ihm vielmehr das Recht, sein Vorhaben auf der eigenen Betriebsfläche und in räumlicher Nähe zum Betrieb zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 P 1.89 [richtig: 4 C 2.89 - d. Red.] -, NVwZ-RR 1992, 400 = NuR 1992, 79).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 3 S 447/89

    Gaststätte in Verbindung mit einem Weinbaubetrieb im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Produkte mit zur Urproduktion gehört (vgl. Urt. v. 04.04.1995 - 3 S 2388/93 -, Urt. v. 28.06.1989 - 3 S 447/89 - und Urt. v. 18.05.1988 - 3 S 1085/88 -, VBlBW 1989, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 3 S 2388/93

    Zur Erstreckung der Privilegierung nach BauGB § 35 Abs 1 Nr 1 für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Produkte mit zur Urproduktion gehört (vgl. Urt. v. 04.04.1995 - 3 S 2388/93 -, Urt. v. 28.06.1989 - 3 S 447/89 - und Urt. v. 18.05.1988 - 3 S 1085/88 -, VBlBW 1989, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 2613/94

    Genehmigung einer Nutzungsänderung: Vergleich der letzten legalen Nutzung mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Daß diese Form der Abwasserbeseitigung im Hinblick auf die gesetzliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe grundsätzlich den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung genügt, ist auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs anerkannt (vgl. den Beschluß d. 8. Senats v. 15.12.1994 - 8 S 2613/94 -, VBlBW 1995, 202).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95
    Die Standortwahl ist keine Frage des "Dienens"im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, sondern Gegenstand der Einzelfallabwägung des grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den Belangen des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB, wobei der Privilegierung gegenüber einer Landschaftsbeeinträchtigung und -zersiedelung jedoch ein besonders starkes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1991, a.a.O. und Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300, 307).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1988 - 3 S 1085/88

    Abgrenzung: Weinprobe - Gaststätte

  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 15.93

    Fehlende Privilegierung einer Landwirtschaftliche Genossenschaft

  • OLG Schleswig, 01.04.1986 - 1 Ss OWi 55/86

    Zur Auslegung des Zusatzschildes "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr" -

  • BayObLG, 25.02.1982 - 1 ObOWi 40/82

    Zeichen 250; Landwirtschaftlicher Verkehr; Verkehr; Fachberater; Beratung; Hof;

  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65

    Begriffe "Anlieger" und "Anliegerverkehr" - Erlaubnis zur Benutzung eines an

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    Denn zum einen ist Unentbehrlichkeit des Vorhabens nicht zu verlangen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550

    Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im

    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG vom 19.6.1991 a.a.O. RdNr. 24; VGH BW vom 15.2.1996 BauR 1997, 85 = 3 S 233/95 RdNr. 29).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29).
  • VG Neustadt, 19.11.2019 - 5 K 714/19

    Keine Winzeraussiedlung unterhalb des Hambacher Schlosses

    Die Anforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung erhöhen sich umso mehr, je stärker der von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erwartende Ziel- und Quellverkehr sein wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2018 - 1 A 10496/18 -, Rn. 28, juris, m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1996 - 3 S 233/95 -, Rn. 35, juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2017 - 15 ZB 16.2504

    Bauvorbescheid für die Errichtung einer Unterstellhalle

    Insofern betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 a.a.O. juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 = juris Rn. 20; B.v. 11.7.2016 a.a.O. juris Rn. 7; ebenso: VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 = juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 14 CS 13.380

    Nachbarantrag; Schlacht- und Zerlegeraum "in handwerklichem Umfang"; Dorfgebiet;

    Dabei kann offen bleiben, ob und ggf. in welchem Umfang das Schlachten und Zerlegen der im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehaltenen Tiere noch zum Begriff der Landwirtschaft, vgl. § 201 BauGB, gehört (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 23.1.1981 - IV C 88.77 - NJW 1981, 1748; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - DÖV 1985, 1015; U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 - DVBl 1985, 395 allg. zur Verarbeitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 zur Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Produkte) und/oder ob ein solches Vorhaben ganz oder hinsichtlich der Vermietung des Raumes zur Schlachtung und Zerlegung von Tieren aus anderen landwirtschaftlichen Betrieben als sog. mitgezogener (gewerblicher) Betriebsteil auch im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 4 B 66/98 - BauR 1999, 33).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Um dem in der Privilegierung zum Ausdruck kommenden Gesetzeszweck zu genügen, muss sich die Gemeinde mit der Herstellung notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Bauherrn jedenfalls dann abfinden, wenn ihr - wie hier - nach dem Ausbau keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen werden und ihr die Annahme des Selbsterschließungsangebots auch nicht aus sonstigen - hier nicht ersichtlichen - Gründen unzumutbar ist (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1996 - 3 S 233/95 -, BauR 1997, 985; BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 48.81 -, BauR 1985, 661).
  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 09.1229

    Abgrabungsgenehmigung für Trockenkiesabbau

    (4) Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; BayVGH Beschluss vom 3.8.2006 Az. 22 ZB 05.3154 ; VGH Mannheim BRS 59 Nr. 86).
  • VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 5 K 11.80

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; Ersetzung des gemeindlichen

    Denn zum einen ist Unentbehrlichkeit des Vorhabens nicht zu verlangen (vgl. VGH BW vom 15.2.1996 Az. 3 S 233/95).
  • VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 08.1531

    Abgrabungsgenehmigung für Trockenkiesabbau

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