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   VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90   

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VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90 (https://dejure.org/1990,4416)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.1990 - 3 S 26/90 (https://dejure.org/1990,4416)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 1990 - 3 S 26/90 (https://dejure.org/1990,4416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Begehren einer Baugenehmigung zu einer Aufstockung zur Einrichtung einer Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgerechtheit der Verwendung des Grundflächenbegriffs des § 3 Abs. 2 S. 2 Spielverordnung (SpielVO) auch bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Spielhallen; Sich-Einfügen einer kleinen Spielhalle in eine ländliche Umgebung mit gewerblicher Nutzung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; SpielVO § 3 Abs. 2 S. 2
    Verwendung des Grundflächenbegriffs der SpielVO im Bauplanungsrecht; Sich-Einfügen einer Spielhalle in ländlicher Umgebung mit gewerblicher und Wohnnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1990, 705
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89

    Spielhalle mit Bistro im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90
    Dementsprechend hat der erkennende Senat auch der räumlichen Verbindung von Spielhalle und Bistro bereits erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der Spielhalle beigemessen (vgl. Urteile vom 18.10.1989 -- 3 S 2331/89 -- und vom 3.1.1990 -- 3 S 3002/89 --).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90
    Denn schon damals waren kerngebietstypische Spielhallen in Mischgebieten unzulässig (vgl. Urt. des BVerwG v. 25.11.1983, BVerwGE 68, 207).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90
    Denn auch wenn man sie nicht als Fremdkörper außer Betracht läßt (vgl. dazu Urt. des BVerwG v. 18.10.1974 BRS 28 Nr. 27 und vom 15.2.1990 BauR 90, 328), wird dadurch jedenfalls die dargestellte Situation erheblich verschlechtert und das in erheblichem Umfang vorhandene Wohnelement in seinem Gewicht weiter zurückgedrängt und zusätzlich belastet.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89

    Zulässigkeit eines Billardcafes im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90
    Allerdings war nach dem Urteil des 5. Senats des erk. Gerichtshofs vom 22.9.1989 -- 5 S 248/89 -- ein Billardcafe mit 230 qm Fläche, das neben einer 95 qm großen Spielothek in demselben Gebäude betrieben wird, trotz einheitlicher Betrachtung beider Betriebe noch keine kerngebietstypische Vergnügungsstätte und daher in einem Gewerbegebiet zulässig.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90
    Denn auch wenn man sie nicht als Fremdkörper außer Betracht läßt (vgl. dazu Urt. des BVerwG v. 18.10.1974 BRS 28 Nr. 27 und vom 15.2.1990 BauR 90, 328), wird dadurch jedenfalls die dargestellte Situation erheblich verschlechtert und das in erheblichem Umfang vorhandene Wohnelement in seinem Gewicht weiter zurückgedrängt und zusätzlich belastet.
  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Bei einer Belegenheit mehrerer Betriebe im selben Gebäude spricht zudem schon die Zugänglichkeit über ein- und denselben Eingangsbereich (VGH BW, U. v. 02.08.1990 - 3 S 26/90 -, juris) bzw. über eine gemeinsame Freifläche innerhalb des Gebäudes für die Einheitlichkeit der Nutzung (BVerwG, U. v. 27.04.1993 - 1 C 9/92 -, juris; VGH BW, B. v. 15.03.2013 - 8 S 2073/12 -, juris).

    Schon eine einheitliche Art der Nutzung benachbarter Nutzungseinheiten kann für das Vorliegen einer einheitlichen Nutzung sprechen (vgl. VGH BW, U. v. 02.08.1990 - 3 S 26/90 -, juris, wo im Fall eines Billiardcafés und einer Spielhalle u.a. darauf abgestellt wurde, dass es sich jeweils um Vergnügungsstätten handelte).

    Dies gilt wiederum noch umso mehr, wenn für die Kunden eine Möglichkeit zum "wechselnden Aufenthalt" in den einzelnen Räumlichkeiten besteht, die die Attraktivität des Standorts mit seinem Gesamtangebot erhöht; auch dies kann grundsätzlich ein Indiz für die Einheitlichkeit der Nutzung sein (vgl. VGH BW, U. v. 02.08.1990 - 3 S 26/90 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2002 - 5 K 1163/99

    Spielhalle, Vergnügungsstätte, Billardcafe, Gemengelage, Mischgebiet, allgemeines

    VGH BW, Urteil vom 2. August 1990 - 3 S 26/90 -, BauR 1990, 705.

    vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 3 ObOWi 7/92 -, NVwZ-RR 1992, 553; VGH BW, Beschluss vom 3. Januar 1990 - 3 S 2502/89 -, VBlBW 1990, 229; VGH BW, Urteil vom 2. August 1990 - 3 S 26/90 -, BauR 1990, 705.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 627/91

    "Einfügen", wenn Umgebungsbebauung Merkmale verschiedener Gebiete iS der BauNVO

    Hierdurch wird die Attraktivität der Spielhalle erheblich erhöht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 2.8.1990 -- 3 S 26/90 -- BauR 1990, 705).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine

    In räumlicher Hinsicht überschreitet das Billardcafe mit einer Spiel- bzw. Grundfläche von ca. 165 qm (zum Grundflächenbegriff vgl. Urteil des Senats vom 2.8.1990 - 3 S 26/90 -) bei weitem den Wert von 100 qm Spielfläche, den die Rechtsprechung überwiegend als Schwellenwert für eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte annimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.8.1991 - 5 S 2881/90 -, Urteil vom 18.10.1989 - 3 S 2331/89 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 11.9.1987, BRS 47 Nr. 51; Hess. VGH, Urteil vom 11.7.1986, BRS 46 Nr. 53; Fickert/Fieseler, BauNVO, 6. Aufl., § 4 a RdNr. 23.4).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15

    Festsetzung von Abstandsregelungen für Wettbüros in einem Bebauungsplan

    Nach ständiger Rechtsprechung fügt sich ein Vorhaben, das sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, in der Regel ein, sofern es nicht ausnahmsweise die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, das heißt vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.08.1990 - 3 S 26/90 - BauR 1990, 705, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90

    Zur Streitwertbemessung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsbegehren für eine

    Nach dem Maßstab des § 3 Abs. 2 S. 2 der Spielverordnung -- SpielV i.d.F. v. 11.12.1985 (BGBl. I S. 2245), der auch für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Spielhallen sachgerecht ist (vgl. Urt. d. Senats vom 2.8.1990 -- 3 S 26/90 --), setzt sich die maßgebliche "Grundfläche" außer aus den Teilflächen für Geldspielautomaten, TV-Spiele, Billard" und dem Thekenbereich auch aus dem unmittelbar in den Spielbereich übergehenden Eingangsbereich (7,56 qm) zusammen.
  • VG Berlin, 14.10.1992 - 19 A 563.91

    Baugenehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle im Erdgeschoss eines Hauses;

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