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   VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93   

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VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93 (https://dejure.org/1993,5870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 (https://dejure.org/1993,5870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 1993 - 3 S 2606/93 (https://dejure.org/1993,5870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücksichtnahmegebot ist kein Allheilmittel im Nachbarschutz (IBR 1994, 345)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 8 S 852/88

    Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
    Erst recht kann auch von einer Verletzung gesunder Wohnverhältnisse, d.h. eines in der Nähe der Polizeigefahr liegenden erheblichen Mißstandes, nicht die Rede sein (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.1988 - 8 S 852/88 -).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
    In tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besonders ungünstige lagespezifische Verhältnisse, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen könnten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.5.1986, BauR 1986, 542), sind nach Aktenlage nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91

    Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
    Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren (zu diesem Schutzzweck vgl. Beschluß des Senats vom 16.1.1992 - 3 S 2376/91 -), kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1980 - 3 S 1611/80

    Bauordnungsrecht - Grenzabstand - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
    Er kann nicht verlangen, daß ein zu geringer Grenzabstand auf seinem Grundstück durch Zugeständnisse des Beigeladenen bei der Bebauung seines Grundstücks ausgeglichen wird (vgl. dazu auch VGH Bad. Württ., Urteil vom 12.11.1980 - 3 S 1611/80 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 663, und vom 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Denn der vorgesehene Grenzabstand vermindert die Beeinträchtigungen der Antragsteller im Hinblick auf Belichtung, Belüftung und Besonnung gegenüber einer Grenzbebauung und auch die Einsichtsmöglichkeiten - so sie überhaupt als Schutzgut der Abstandsflächenvorschriften zu betrachten sind (vgl. dazu einerseits Beschlüsse des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlVW 2008, 147, 149 und vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris und andererseits Beschluss des 8. Senats vom 03.03.2008 - 8 S 2165/07 -, VBlBW 2008, 345, 346 m.w.N. der Rspr.) - werden verringert.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39).

    Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 - juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43; BayVGH, Beschl. v. 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118 - juris Rn. 18; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 19.04.2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 f.; jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22

    Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung zumindest aus tatsächlichen Gründen regelmäßig Genüge getan, wenn die Abstandsflächentiefen beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 ; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 7 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.2013 - 8 S 574/11 - juris Rn. 39).

    Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 - juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43; BayVGH, Beschl. v. 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118 - juris Rn. 18; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 19.04.2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 f.; jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - fehlerhafte Abwägung

    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die nachbarschützenden Tiefen der Abstandsfläche beachtet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 663 und vom 06.12.1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris), wobei diese nach § 6 Abs. 3 LBO unter einschränkenden Voraussetzungen auch unterschritten werden dürfen, insbesondere dann, wenn nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden und Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben sowie Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387).
  • VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19

    Transportbetonwerk als erheblich belästigender Gewerbebetrieb

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 663, und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

    Diese Regelvermutung gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.11.1993 - Az: 3 S 2606/93 - JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene

    Diese Regelvermutung gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblicksmöglichkeiten rücksichtslos ist.Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. November 1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11; Beschluss des Senats vom 16. März 2006 - 2 M 83/06 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 3 S 1793/21

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Transportbetonwerks in Gewerbe- und

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung regelmäßig Genüge getan, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 663, und v. 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris).
  • VG Ansbach, 04.06.2009 - AN 9 K 08.01779

    Heilpraktikerpraxis im Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Eingangspodest als

    Diese Regelvermutung gilt auch und in besonderem Maße für die Frage, ob ein Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Einblickmöglichkeiten rücksichtslos ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26.11.1993 - Az: 3 S 2606/93 - juris).
  • VG Karlsruhe, 20.10.1998 - 3 K 1907/98

    Anspruch des Nachbarn auf Aufhebung einer Baugenehmigung; Errichtung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1994 - 3 S 1360/93

    Befristung der Geltungsdauer eines Bebauungsplans; Abänderung einer nach BBauG §

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 3 S 1619/94

    Fortgeltung örtlicher Bauvorschriften über die Festsetzung seitlicher

  • VG Karlsruhe, 31.01.1994 - 4 K 3707/93

    Nachbarrecht: Nicht alles, was rechtswidrig ist, berechtigt zur Anfechtung

  • VG Halle, 04.11.2010 - 2 B 225/10

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Abgrenzung § 123 VwGO und § 80 a

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