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   LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11   

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LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11 (https://dejure.org/2012,32013)
LG Freiburg, Entscheidung vom 23.10.2012 - 3 S 262/11 (https://dejure.org/2012,32013)
LG Freiburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 3 S 262/11 (https://dejure.org/2012,32013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Abstellens auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte für die Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke; Internetangebote

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung des Normaltarifs für Selbstzagler anhand Automietpreisspiegel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287 Abs. 1
    Zulässigkeit des Abstellens auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte für die Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mittelwert aus der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste bildet Grundlage zur Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2766
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Klargestellt hat der Bundesgerichtshof indessen auch, dass eine Schätzung aufgrund anderer Listen und/oder Tabellen, wie etwa dem Mietpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Listen, ebenfalls nicht rechtsfehlerhaft ist (BGH Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09 - Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 - Versäumnisurteil vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10 - Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 40/10 -).

    Es bedarf daher vorliegend keiner weiteren Vertiefung der Frage, unter welchen konkreten Umständen ein solcher zu gewähren ist (vgl. etwa BGH Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 - RNr.11 in juris; OLG Karlsruhe aaO).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Für die Schätzung der nach § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist es in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des "Normaltarifs für Selbstzahler" sachgerecht, auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abzustellen (Anschluss OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.August 2011 -1 U 27/11-; LG Offenburg, Urteil vom 04.Oktober 2011 -1 S 4/11-; OLG Celle, Urteil vom 29.Februar 2012 -14 U 49/11-).

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11 -) hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung der Schätzung des Normaltarifs auf der Grundlage des arithmetischen Mittels der beiden Markterhebungen den Vorzug gegeben.

  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Für die Schätzung der nach § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist es in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des "Normaltarifs für Selbstzahler" sachgerecht, auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abzustellen (Anschluss OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.August 2011 -1 U 27/11-; LG Offenburg, Urteil vom 04.Oktober 2011 -1 S 4/11-; OLG Celle, Urteil vom 29.Februar 2012 -14 U 49/11-).

    Für den benachbarten Landgerichtsbezirk hat das Landgericht Offenburg diese neuere Rechtsprechung weitgehend übernommen (Urteil vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 -).

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Für die Schätzung der nach § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist es in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des "Normaltarifs für Selbstzahler" sachgerecht, auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abzustellen (Anschluss OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.August 2011 -1 U 27/11-; LG Offenburg, Urteil vom 04.Oktober 2011 -1 S 4/11-; OLG Celle, Urteil vom 29.Februar 2012 -14 U 49/11-).

    Diese Ausführungen überzeugen und werden von der Kammer geteilt (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 -).

  • AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Es ist kaum vorstellbar, dass ein Anbieter, der über einen längeren Zeitraum - dies suggerieren jedenfalls (beide!) Listen - einen Preis berechnet, der mehr als das Doppelte über den Preisen anderer Unternehmer liegt, im Wettbewerb bestehen könnte (vgl. auch AG Kehl Urteil vom 23.09.2011 - 5 C 199/10 - ).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Klargestellt hat der Bundesgerichtshof indessen auch, dass eine Schätzung aufgrund anderer Listen und/oder Tabellen, wie etwa dem Mietpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Listen, ebenfalls nicht rechtsfehlerhaft ist (BGH Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09 - Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 - Versäumnisurteil vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10 - Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 40/10 -).
  • LG Freiburg, 23.02.2011 - 3 S 300/10

    Ersatz von Mietwagenkosten: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Die Entscheidung des Amtsgerichts entspricht der bisherigen Kammerrechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 23.02.2011 - 3 S 300/10 - zitiert nach juris wie auch die nachfolgend genannten Entscheidungen, soweit nicht ausdrücklich vermerkt).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09 - ).
  • LG Dortmund, 01.03.2012 - 4 S 97/11

    Vorlage von Screenshots hinsichtlich der Substantiierungsanforderungen zur

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Aus den im Rahmen der Beweisaufnahme getroffenen Feststellungen zieht die Kammer insgesamt den Schluss, dass die Vorlage von "screenshots" keinerlei Rückschlüsse darauf zulässt, welche Preise zum Zeitpunkt der Anmietung tatsächlich verlangt worden wären (zutreffend auch: LG Dortmund Urteil vom 01.03.2012 - 4 S 97/11 -).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
    Für die Annahme, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen, reicht dabei noch nicht aus, dass das Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat und ihm bei der Anmietung auch im Bereich einer Stadt zunächst ausschließlich der Unfallersatztarif angeboten worden wäre (BGH Urteil vom 13.02.2007 - VI ZR 105/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

  • LG Duisburg, 15.06.2012 - 7 S 193/11

    Ersatz der Mietwagenkosten des Verkehrsunfallgeschädigten nach dem arithmetischen

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit einzelner Schadenspositionen bei konkreter

    b) Die damit nach dem Normaltarif im Grundsatz ersatzfähigen Mietwagenkosten schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg nach dem arithmetischen Mittelwert zwischen den Tabellen der Schwacke - Liste und der Fraunhofer - Liste des jeweiligen Jahrgangs, hier also der Listen von 2018 (vgl. LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18; Urt. v. 21.02.2013 - 3 S 309/12; Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731, 733; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11).

    Vorliegend richtet sich der Wert nach Fahrzeuggruppe 9. Einen niedrigeren Schadensersatz als den nach dem Mittelwert der beiden Listen ermittelten Normaltarif darf der Schädiger nur leisten, wenn dieser darlegen und beweisen kann, dass dem Geschädigten "ohne Weiteres" ein noch günstigerer Tarif in seiner konkreten Situation zugänglich war (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11).

    Außerdem ist ein Eigenersparnisabzug auf den ermittelten Normalpreis vorzunehmen, diesen schätzt das Gericht auf 5 % (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11).

    Sind - wie vorliegend der Fall - die aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen tatsächlichen Kosten für die betreffende Nebenleistung geringer, so sind diese maßgeblich (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12).

  • LG Freiburg, 24.11.2016 - 3 S 148/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der erforderlichen

    Auch im Bereich der Unfallersatzwagenvermietung vertritt die Kammer in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass bei tatsächlich aus dem konkreten Mietvertrag oder der Rechnung ersichtlichen niedrigeren Kosten für die betreffenden Nebenleistung nur diese maßgeblich sind (etwa Urteil vom 23.10.2012 - 3 S 262/11 Rdz 44 bei juris) und insoweit keine "Gesamtbetrachtung" zu erfolgen hat.
  • LG Freiburg, 31.10.2019 - 8 O 88/19
    1 U 27/11 - juris), der 3. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg (Urteil vom 23.10.2012-3 S 262/11 -juris), des OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013- 1-15 U 186/12, 15 U 186/12-, Rn. 23, juris) und des OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 -.

    39, juris), wobei bei tatsächlich aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen niedrigeren Kosten für die be treffende Nebenleistung auch bei der Normalpreisermittlung nur diese niedrigeren Kosten maßgeblich sind (LG Freiburg, Urteil vom 23. Oktober 2012 -3 S 262/11 -".

  • AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Wenn tatsächlich niedrigere Kosten angefallen sind, sind auch nur diese zu ersetzen (AG Köln, Urteil vom 26. Juni 2014 - 271 C 240/13 -, Rn. 36, juris; LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. Oktober 2012 - 3 S 262/11 -, juris).
  • AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg (vgl. nur Urteil vom 23.10.2012 - 3 S 262/11) und dem folgend des Amtsgerichts Staufen wird der Normaltarif aufgrund des Mittels aus den Werten für den Postleitzahlenbezirk des Geschädigten im Automietpreisspiegel Schwacke und der Liste des Frauenhofer Instituts geschätzt.

    Die Vollkaskokosten sind ebenfalls ersatzfähig in Höhe von insgesamt 396 EUR (vgl. LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. Oktober 2012 - 3 S 262/11 -, Rn. 47 - 49, juris).

  • AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13

    Kein Ersatz des Winterreifenanteils beim Mietwagen

    Abzustellen ist auf den gemittelten Wochenpreis (LG Freiburg BB 2012, 2766; OLG, NJW-RR 2012, 802).
  • LG Braunschweig, 23.05.2013 - 7 S 380/12

    Zum Ersatzanspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten

    Da die Schwacke-Liste zu "überhöhten" Werten, aber die Fraunhofer-Liste zu "zu niedrigen" Werten führen soll, fängt das arithmetische Mittel diese Aspekte auf und lässt so einen realistischen Wert erkennen (so im Anschluss u.a. an Urteil des OLG Celle vom 29.02.2012, Az. 14 U 49/11, zit. nach Juris; Urteil des LG Freiburg vom 23.10.2012, Az. 3 S 262/11, zit. nach Juris).
  • LG Freiburg, 10.03.2023 - 3 S 91/22

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach der sog. Fracke-Methode;

    Diesen sog. Normaltarif schätzt die Kammer gemäß § 287 Abs. 1 ZPO in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, Rn. 78, juris) und seit 2013 (vgl. Kammer, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 3 S 262/11 -, juris; Kammer, Urteil vom 18. März 2021 - 3 S 98/20 -, Rn. 7, juris) nach der sog. Fracke-Methode, dem arithmetischen Mittel der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Mietspiegels.
  • LG Freiburg, 18.07.2013 - 3 S 122/13

    Ersatz eines merkantilen Minderwerts und restlicher Mietwagenkosten

    Die Berufungskammern des Landgerichts Freiburg schätzen den sog. Normaltarif auf der Basis des Mittelwerts des Automietpreisspiegels Schwacke und des Automietpreisspiegels des Frauenhofer-Instituts (Urteil v. 23.10.2012 - 3 S 262/11, zit. nach Juris).
  • LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    b.) Erstattungsfähig waren die aus der Rechnung K3 ersichtlichen Zuschläge für Zweitfahrer und die angemessene Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 150 EUR (st. Rspr. vgl. LG Freiburg Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 S 262/11).
  • AG Emmendingen, 11.11.2020 - 7 C 33/20
  • LG Freiburg, 27.07.2015 - 11 O 41/15

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung: Geringfügig überhöhte Geschwindigkeit

  • AG Bremen, 28.03.2013 - 9 C 581/12

    Zu den Zusatzkosten für Navigationsgerät, Zweitfahrerberechtigung und

  • AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
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