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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 22.11.2011 - 3 S 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30843
LG Heilbronn, 22.11.2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,30843)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 22.11.2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,30843)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 22. November 2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,30843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Anspruchsgrund; Internetangebote; Bestimmtheit der Abtretung

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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34992
LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,34992)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.10.2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,34992)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,34992)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    LG Zweibrücken ändert Urteil des AG Landstuhl ab und verurteilt die HUK-Coburg und ihren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 643,01 € nebst Zinsen

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    LG Zweibrücken ändert Urteil des AG Landstuhl ab und verurteilt die HUK-Coburg und ihren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 643,01 € nebst Zinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begieitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH VersR 2005, 380; VersR 2007, 560).

    Ob und in welchem Umfang Herstellungskosten - und damit auch Sachverständigenkosten - erforderlich sind, richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).

    Zwar verbleibt ihm das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH VersR 2007, 560).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH VersR 2007, 560).

    Bei einer solcher Sachlage ist zu vermuten, dass der mit der Rechnung eines Sachverständigen geltend gemachten Betrag dem angemessenen Marktpreis entspricht und damit dieser Betrag auch im schadensrechtiichen Sinne "erforderlich" war (vgl. Anm. von Göbel zu BGH NZV 2007, 455).

  • LG Dortmund, 12.04.2010 - 21 S 21/09

    Schadensersatz wegen der Beauftragung eines aus weiterer Entfernung kommenden

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Schadensrechtlich entscheidend ist nämlich, was von dem Schadenssachverständigen tatsächlich verlangt und mit ihren Kunden vereinbart wird, während das "Gesprächsergebnis" nach der Beurteilung der Kammer lediglich diejenigen schwankenden Beträge wieder gibt, für die die Versicherung zugesagt hat, auch Sachverständigenrechnungen, die unterhalb dieser Werte bleiben, generell zu akzeptieren und gegenüber dem Geschädigten voll zu regulieren (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12.04.2010, 21 S 21/09, zitiert nach juris).

    Dabei bleibt es dem Ermessen des Gerichts auch überlassen, ob es über die Schadenshöhe überhaupt ein Sachverständigengutachten einholt (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12.04.2010, 21 S 21/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373, 376 m.w.N.).

    Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB den Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt für die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, d.h. es ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten nehmen, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N.).

  • AG Landstuhl, 30.12.2010 - 3 C 454/10
    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Aktenzeichen: 3 S 3/11 3 C 454/10 AG Landstuhl.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 30.12.2010, Az. 3 C 454/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Zwar hat die Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken in den Verfahren 13 S 98/10, 13 S 109/10 und 13 S 144/10 - in Abkehr ihrer ständigen Rechtsprechung - nunmehr Zweifel, dass zur Erkennbarkeit einer willkürlichen Honorarfestsetzung, auf den Honorarkorridor (HBIII) der BVSK-Befragung 2008/2009 abgestellt werden kann; insoweit wurde über die Frage der Angemessenheit des geltend gemachten Sachverständigenhonorars Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471; LG Berlin NZV 2004, 635, 637; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 3. Kap. Rdn. 121, jew. m.w.N.).
  • LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am rechten Fahrbahnrand Angehaltenen mit

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471; LG Berlin NZV 2004, 635, 637; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 3. Kap. Rdn. 121, jew. m.w.N.).
  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Im Rahmen der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung orientiert sich die Kammer deshalb bei der Überprüfung der Angemessenheit der Kosten an der vom dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars 2008/2009, und zwar an dem Honorarkorridor (HB III), innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 40 % und 60 % der BVSK-Mitglieder ihr Honorar berechnen (Urteil der Kammer vom 22.02.2011, 3 S 95/10; so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321 f.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB den Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt für die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, d.h. es ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten nehmen, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begieitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH VersR 2005, 380; VersR 2007, 560).
  • AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung o-der der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellungen verlangen (vgl. Urteil des LG Zweibrücken vom 18.10.2011, 3 S 3/11 m.w.N.).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Werts der Forderung des Geschädigten ist (vgl. LG Zweibrücken, 3 S 3/11 m. w. N.).

    Im Rahmen der gem. § 287 ZPO vorzunehmenden Schadensschätzung orientiert sich das Gericht bei der Überprüfung der Angemessenheit der Kosten an der von dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) vorgenommenen Befragung zur Höhe des üblichen Sachverständigenhonorars 2008/2009 und zwar an dem Honorarkorridor (HB III) innerhalb dessen je nach Schadenshöhe 40 bis 60 % der BVSK - Mitglieder ihr Honorar berechnen (vgl. LG Zweibrücken 3 S 3/11 m. w. N.).

    Hinsichtlich der Einwände der Beklagten, es sei das Gesprächsergebnis BVSK 2009/Versicherung (HUK) zugrunde zulegen bzw. es sei ein Sachverständigengutachten einzuholen, wird auf das bereits zitierte Urteil des LG Zweibrücken vom 18.10.2011 (3 S 3/11) dort Ziffer 3.2 und 3.3) verwiesen.

  • AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Diese erscheint dem Gericht als taugliche Schätzungsgrundlage (vgl. LG Zweibrücken, Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen: 3 S 3/11 m. w. N.).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Werts der Forderung des Geschädigten ist (vgl. LG Zweibrücken, Urteil vom 18.10.2011 -Aktenzeichen: 3 S 3/11 m.w.N.).

  • AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    (1) Die Kosten eines Sachverständigen gehören anerkanntermaßen zu den vom Schädiger zu ersetzenden Positionen, wenn die Einholung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (LG Zweibrücken, Urt. v. 18. Oktober 2011, Az. 3 S 3/11).

    Diese erscheint dem Gericht als taugliche Schätzungsgrundlage (vgl. LG Zweibrücken, Hinweisbeschluss v. 11. September 2012, Az. 3 S 30/12, BeckRS 2012, 20217; LG Zweibrücken, Urteil v. 18. Oktober 2011, Az. 3 S 3/11 m. w. N.; LG Zweibrücken, Urt. v. 22. Februar 2011, Az. 3 S 95/10).

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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,75959
LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,75959)
LG Krefeld, Entscheidung vom 21.07.2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,75959)
LG Krefeld, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 3 S 3/11 (https://dejure.org/2011,75959)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, es gilt die Schwacke-Liste

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Der Geschädigte kann auf der Grundlage von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Aufwand zur Herstellung des Zustandes, der ohne das schadensstiftende Ereignis bestünde, Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rechtsprechung, vgl BGH, Urteil vom 12.04.2004, VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377 ff. = NJW 2005, 51 ff; BGH, Urteil vom 12.06.2007, VI ZR 161/06, NJW 2007, 2758 f.; BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 f.).

    Listen und Tabellen können in geeigneten Fällen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09, NZV 2011, 333; BGH, Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07. NJW 2008, 1519 f.; BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegeis im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07, NJW 2008, 1519 f.; BGH, Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910 ff.; BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Listen und Tabellen können in geeigneten Fällen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09, NZV 2011, 333; BGH, Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07. NJW 2008, 1519 f.; BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegeis im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07, NJW 2008, 1519 f.; BGH, Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910 ff.; BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Zwar können sich Bedenken gegen die Schwacke-Liste ergeben, wenn die Beklagte deutlich günstigere Angebote anderer Anbieter als Beispiele für die von ihr geltend gemachten Mangel des Schwacke-Mietpreisspiegels aufzeigt (BGH, Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09, NZV 2011, 333).

    Listen und Tabellen können in geeigneten Fällen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urteil vom 22.02.2011, VI ZR 353/09, NZV 2011, 333; BGH, Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07. NJW 2008, 1519 f.; BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegeis im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH Urteil vom 11.03.2008, VI ZR 164/07, NJW 2008, 1519 f.; BGH, Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910 ff.; BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 ff.).
  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer, die in Übereinstimmung mit einem gewichtigen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung steht (etwa OLG Köln 24. Zivilsenat, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08, NZV 2009, 447 ff.; OLG Stuttgart, 3 Zivilsenat, Urteil vom 08.07.2009, 3 U 30/09, NJW-RR 2009, 1540 ff.), ist der Schadensschätzung der Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer, die in Übereinstimmung mit einem gewichtigen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung steht (etwa OLG Köln 24. Zivilsenat, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08, NZV 2009, 447 ff.; OLG Stuttgart, 3 Zivilsenat, Urteil vom 08.07.2009, 3 U 30/09, NJW-RR 2009, 1540 ff.), ist der Schadensschätzung der Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Der Geschädigte kann auf der Grundlage von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Aufwand zur Herstellung des Zustandes, der ohne das schadensstiftende Ereignis bestünde, Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rechtsprechung, vgl BGH, Urteil vom 12.04.2004, VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377 ff. = NJW 2005, 51 ff; BGH, Urteil vom 12.06.2007, VI ZR 161/06, NJW 2007, 2758 f.; BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 f.).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Krefeld, 21.07.2011 - 3 S 3/11
    Der Geschädigte kann auf der Grundlage von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Aufwand zur Herstellung des Zustandes, der ohne das schadensstiftende Ereignis bestünde, Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (st. Rechtsprechung, vgl BGH, Urteil vom 12.04.2004, VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377 ff. = NJW 2005, 51 ff; BGH, Urteil vom 12.06.2007, VI ZR 161/06, NJW 2007, 2758 f.; BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07, NJW 2009, 58 f.).
  • LG Krefeld, 10.01.2012 - 3 S 28/11
    Diese Höhe wird in der Rechtsprechung, der sich auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, überwiegend als angemessen eingeschätzt (OLG Köln, NZV 2007, 173; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Bonn, NZV 2010, 245; LG Dortmund, NZV 2008, 93; LG Krefeld, vgl. z.B. Beschl. v. 31.5.2010 - 3 S 14/10 - Urteil vom 21.07.2011 - 3 S 3/11 -, 17.03.2011 - 3 S 36/10 -, 26.01.2011 - 3 S 25/10 -, OLG Nürnberg, Urt. v. 10.2.2009 - 1 U 1878/08 - LG Köln, Urt. V. 18.11.2009 - 9 S 184/09-).
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