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   LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09   

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LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09 (https://dejure.org/2010,11032)
LG Krefeld, Entscheidung vom 18.03.2010 - 3 S 30/09 (https://dejure.org/2010,11032)
LG Krefeld, Entscheidung vom 18. März 2010 - 3 S 30/09 (https://dejure.org/2010,11032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von fiktiven Reparaturkosten entsprechend einem Sachverständigengutachten unter Zugrundelegung der Verrechnungssätze einer markengebundenen Vertrags-Fachwerkstatt

  • captain-huk.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reale Situation geht in fiktive Abrechnung ein - Urteil zur Erstattung von Stundenverrechnungssätze

  • ra-frese.de (Auszüge)

    Mühelose Zugänglichkeit

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    LG Krefeld wendet die Vorgaben des BGH in seinem VW-Urteil an und verneint die Verweisung auf Stundenverrechnungssätze der von der Versicherung genannten freien Werkstatt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3040
  • NZV 2010, 580
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
    Grundsätzlich ist es zur Einhaltung des Gebots zur Wirtschaftlichkeit genügend, wenn der Geschädigte der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ 155, 1,3; BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).

    Beides kann bei einer freien Fachwerkstatt ebenso gegeben sein wie bei einer Vertrags-Fachwerkstatt (vgl. hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
    Grundsätzlich ist es zur Einhaltung des Gebots zur Wirtschaftlichkeit genügend, wenn der Geschädigte der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ 155, 1,3; BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
    Zum mühelosen Zugang gehört nicht nur, dass die Klägerin die Reparatur problemlos zu den von der Beklagten genannten Konditionen hätte realisieren können, sondern auch, dass sie ohne Mühe - und insbesondere ohne eigene erhebliche Recherche - hätte erkennen können, dass die Reparatur tatsächlich gleichwertig gewesen wäre (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523).
  • LG Berlin, 18.07.2011 - 43 S 41/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an eine Verweisung auf eine

    Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung, sondern im Grundsatz auf den Zeitpunkt der Disposition des Geschädigten an (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 23. Juni 2008 - 58 S 1/08 - und Urteil vom 15. Dezember 2008 - 58 S 169/08 -, beide bei juris abrufbar; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - 1 U 246/07 -, NJW 2008 S. 3366 (LS) = NZV 2009 S. 42 (LS) = BeckRS 2008, 12379; LG Krefeld, Urteil vom 18. März 2010 - 3 S 30/09 -, NJW 2010 S. 3040).
  • AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Auch das LG Krefeld scheint davon auszugehen, dass der Verweis vor der Dispositionsentscheidung des Geschädigten erfolgen muss (LG Krefeld 3 S 30/09).
  • LG Kiel, 25.11.2011 - 1 S 37/11

    Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall; Verweisung des

    Dafür ist nämlich erforderlich, dass dem Geschädigten die alternative Reparaturmöglichkeit in dem Zeitpunkt bekannt ist, in dem er gewöhnlich seine Dispositionsentscheidung trifft - also zeitnah nach dem Unfall (OLG Düsseldorf DAR 2008, 523; LG Krefeld NJW 2010, 3040; Ullmann NZV 2010; 489, 491).
  • LG Krefeld, 08.04.2013 - 3 S 40/12
    Hierzu muss der Schädiger dem Geschädigten bereits vorprozessual alle notwendigen Informationen zukommen lassen, damit dieser seine Dispositionsentscheidung hinsichtlich der Reparatur des Fahrzeuges treffen kann, die unter anderem davon abhängt, in welcher Höhe ein im Falle der Nichtreparatur zu erwartender Ersatzanspruch bestünde (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; LG Krefeld, NJW 2010, 3040).
  • AG Hechingen, 09.08.2012 - 2 C 165/12
    Auch das LG Krefeld scheint davon auszugehen, dass der Verweis vor der Dispositionsentscheidung des Geschädigten erfolgen muss (LG Krefeld 3 S 30/09).
  • AG Waiblingen, 03.07.2013 - 9 C 521/13

    Keine Verweisung im Rechtsstreit!

    Auch andere Gerichte gehen davon aus, dass der Verweis vor der Dispositionseritscheidung des Geschädigten erfolgen muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, Az.: 1-1 U 246/07; LG Krefeld, Urteil vom 18.03.2010, Az.: 3 S 30/09; LG Hechingen, Urteil vom 19.09.2008, Az.: 3 S 11/08; LG Kiel, Urteil vom 25.11.2011, Az.: 1 S 37/.11 ).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 11 S 135/10

    Der Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit i.R.e. Sondervereinbarung

    Hierbei gehört es zum mühelosen Zugang zu einer günstigeren gleichwertigen Reparaturmöglichkeit, dass der Geschädigte ohne Mühe und ohne eigene Recherche erkennen kann, dass die Reparatur in der freien Werkstatt gleichwertig ist ( vergl. LG Krefeld, Urteil vom 18.03.2010 - 3 S 30/09 - zit. n. Juris).
  • AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10

    Reparaturwerkstatt - Auswahl

    Die Firma G... hat ihren Sitz innerhalb eines 25-Kilometerradius zum Wohnsitz des Klägers (Luftlinie ca. 15 km) und hätte von diesem - nach der erfolgten Informationsmitteilung durch die Beklagte (vgl. hierzu: LG Krefeld, NJW 2010, 3040) - mühelos aufgesucht werden können.
  • AG Köln, 24.09.2013 - 267 C 91/13
    Zu mühelosem Zugang in diesem Sinne gehört es aber, dass der Geschädigte ohne Mühe und eigene Recherche erkennen kann, dass die Reparatur in der freien Werkstatt gleichwertig ist (vgl. Landgericht Krefeld, Urteil vom 18. März 2010, 3 S 30/09).
  • AG Hamburg-Altona, 19.04.2013 - 315b C 216/12
    Das gilt aber nur, solange der Geschädigte seine Disposition nicht bereits getroffen hat (LG Krefeld, Urt.v. 18.3.2010 - 3 S 30/09 = NJW 2010, 3040; LG Kiel, Urt.v. 25.11.2011 - 1 S 37/11; AG Solingen, Urt.v. 27.04.2010 - 12 C 63/10; Ullmann, NZV 2010, 489 [492]).
  • AG Düsseldorf, 28.07.2010 - 23 C 9440/09

    Verkehrsunfall - Verweisung auf Reparatur in freier Werkstatt

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