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BSG, 14.01.1981 - 3 S 4/80 |
Zitiervorschläge
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Blindenführhund - Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Blindenführhund - Hilfsmittel
Papierfundstellen
- NJW 1981, 648
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77
Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als …
Auszug aus BSG, 14.01.1981 - 3 S 4/80
An der im Urteil vom 1977-11-10 3 RK 7/77 (= BSGE 45, 133) vertretenen Auffassung, ein Blindenführhund sei kein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, wird nicht festgehalten.
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen
Soweit der 3. Senat des BSG im Urteil vom 10.11.1977 (3 RK 7/77, juris) einen Blindenführhund nicht als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen hat, hat er mit Beschluss vom 14.01.1981 (3 S 4/80, juris) diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben und betont, dass die mit dem Verlust der Sehfähigkeit unmittelbar verbundene Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens bei einer umfassenden Würdigung der Behinderung Blindheit nicht nur als eine Folge, sondern als ein Teil der Behinderung selbst anzusehen ist, die durch den Blindenführhund (teilweise) ausgeglichen wird. - SG München, 04.07.2023 - S 7 KR 1570/22
Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl inklusive Hubvorrichtung
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind nicht nur solche Hilfsmittel zu gewähren, die unmittelbar am Körper ausgleichend wirken, es genügt vielmehr, wenn das Hilfsmittel die beeinträchtigten Körperfunktionen ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (BSG 26.3.1980 - 3 RK 96/78, BSGE 50, 68; BSG 14.01.1981 - 3 S 4/80, BeckRS 1981, 3709). - SG Düsseldorf, 29.11.2007 - S 8 KR 362/06
Krankenversicherung
Seit der entsprechend geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und seiner Entscheidung vom 14.01.1981 - 3 S 4/80 - (NJW 1981, 648 ff.) ist davon auszugehen, dass ein Blindenführhund ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V ist. - SG Hannover, 04.01.2010 - S 19 KR 1/09 Seit der entsprechend angepassten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und seiner Entscheidung vom 14.01.1981 - 3 S 4/80 - (NJW 1981, 648 ff.) ist davon auszugehen, dass ein Blindenführhund ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V ist.