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   VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03   

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VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03 (https://dejure.org/2003,4262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 (https://dejure.org/2003,4262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2003 - 3 S 439/03 (https://dejure.org/2003,4262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingeschränkte Erteilung eines Bauvorbescheids; innenstadtrelevante Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Bauvorbescheides wegen planungsrechtlicher Zulässigkeit; Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes in einem Bebauungsplan; Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Branchen zur Versorgung der Bevölkerung eines Ortsteils mit Waren des ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 1; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; LBO § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Bauleitplanung, BauNVO : Ausnahme, Bauvorbescheid, Einzelhandelsbetrieb, Gewerbegebiet, Innenstadtrelevante Branchen, Versorgungsbedarf

  • rechtsportal.de

    Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Bauleitplanung, BauNVO : Ausnahme, Bauvorbescheid, Einzelhandelsbetrieb, Gewerbegebiet, Innenstadtrelevante Branchen, Versorgungsbedarf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelsbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1051 (Ls.)
  • BauR 2004, 1497 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Ob und ggf. wann etwa eine teilweise Änderung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart die Grundzüge der Planung berührt, lässt sich nicht allgemeingültig formulieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, NvWZ-RR 2000, 759), sondern hängt von der jeweiligen Planungssituation ab.

    Etwas Anderes gilt nur ausnahmsweise bei qualitativ und quantitativ geringfügigen Änderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.2000 - a.a.O. - Brügelmann/Gierke, BauGB, Stand 1998, § 13 RdNr. 48 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01

    Zulassung eines Einzelhandelsbetriebs ohne Verknüpfung mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 18. Dezember 2002 - 2 K 1040/01 - geändert und die Klage abgewiesen.

    Auf die am 28.2.2001 erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Stuttgart die Beklagte mit Urteil vom 18.12.2002 - 2 K 1040/01 - zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.12.2002 - 2 K 1040/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ist auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, BVerwGE 106, 295 = PBauE § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO Nr. 3, m.w.N.).

    Die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage setzt voraus, dass die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Diese mit der Novellierung verbundene strukturelle Änderung der Befreiungsregelung hat das Tatbestandsmerkmal der "Grundzüge der Planung" jedoch unberührt gelassen, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.3.1999 - 4 B 5/99 -, NVwZ 1999, 1110).

    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.3.1999 - a.a.O. -, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2324/02 -).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Vielmehr kann die besondere städtebauliche Begründung für einen auf bestimmte Arten der baulichen oder sonstigen Anlagen begrenzten planerischen Zugriff der Gemeinde gerade in der konkreten Planungssituation und einer sich hieraus ergebenden Beschränkung auf einen Ausschnitt der an sich nach § 1 Abs. 5 BauNVO insgesamt ausschließbaren Nutzungsart liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 1).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kann ein Kläger auch, sofern sich während der Anhängigkeit einer auf die Erteilung einer Bau- oder Bebauungsgenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage die Rechtslage zu seinem Nachteil ändert, dem aufrechterhaltenem Verpflichtungsbegehren hilfsweise einen Antrag hinzufügen, mit dem er die Feststellung begehrt, dass sein Vorhaben nach der alten Rechtslage zulässig gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans führt, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn außerdem hinzukommt, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 30.96 -, NVwZ 1997, 896 = PBauE § 47 Abs. 1 VwGO Nr. 3, m.w.N.).

    Auch nachträglich eingetretene Umstände, die Rückschlüsse auf den hypothetischen Willen zulassen, können in diesem Zusammenhang geeignet sein, Erkenntnisse in der einen oder anderen Richtung zu vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass § 1 Abs. 5 BauNVO der Gemeinde gestattet, in einem Bebauungsplan auch einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefassten Arten von Nutzungen auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 N 4/86 -, BVerwGE 77, 308 = PBauE § 1 Abs. 5 BauNVO Nr. 2).

    § 1 Abs. 9 BauNVO gestattet eine über § 1 Abs. 5 BauNVO hinausgehende Differenzierung, indem er ermöglicht, die Zulässigkeit oder den Ausschluss nur bestimmter Arten der in den Baugebieten allgemein oder nur ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen festzusetzen, also unterhalb der Nutzungsbegriffe der Baunutzungsverordnung durch Bildung von Unterarten zu typisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 - 4 N 4/86 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.3.1999 - a.a.O. -, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2324/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Dies beurteilt sich grundsätzlich nach objektiv erkennbaren Merkmalen, insbesondere Art, Umfang, Typik und Ausstattung des jeweiligen Betriebs (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.6.1994 - 5 S 2726/93 -, BauR 1995, 358 = PBauE § 4 BauNVO, Nr. 7 zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
    Damit ermöglicht § 1 Abs. 9 BauNVO beispielsweise den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben bestimmter Branchen, wenn die Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1998 - 4 BN 31.98 -, ZfBR 1998, 317 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 9).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Werden in einem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids mehrere Fragen zur Klärung gestellt, kommt als Minus die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids nur hinsichtlich einer der aufgeworfenen Fragen in Betracht, soweit der Antragsteller ein Interesse an einem solchermaßen beschränkten Bauvorbescheid hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.11.2003 - 3 S 439/03 - juris Leitsatz 1 und Rn. 19 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13

    Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von

    Durch sie wird der festsetzungsfähige Inhalt eines Bebauungsplans abschließend geregelt (BVerwG, Beschl. v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 - DVBl 1995, 520; Urt. des Senats v. 3.11.2003 - 3 S 439/03 - BRS 66 Nr. 80).
  • OVG Hamburg, 11.09.2018 - 2 Bf 43/15

    Bauvorbescheid zur Errichtung eines Reihenmittelhauses; Festsetzung "RH" -

    Einzelne Fragen können verneint, andere bejaht werden (Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, Stand Januar 2018, § 63 Rn. 28; VGH Mannheim, Urt. v. 3.11.2003, 3 S 439/03, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des

    Werden in einem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids - wie vorliegend - mehrere Fragen zur Klärung gestellt, kommt als Minus die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids hinsichtlich eines Teils der aufgeworfenen Fragen nur in Betracht, soweit der Antragsteller ein Interesse an einem solchermaßen beschränkten Bauvorbescheid hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.11.2003 - 3 S 439/03 -, BRS 66 Nr. 80).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung

    2.1 Hat sich der mit einer Anfechtungsklage angegriffene Verwaltungsakt während des gerichtlichen Verfahrens durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf Antrag durch Urteil aus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.03.2010 - 8 S 3293/08 -, juris, vom 29.10.2003 - 3 S 439/03 -, juris, und vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris).

    Diese Wendung kennzeichnet die Interessenlage in einer Weise, aus der sich eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in den Fällen nachträglich geänderter Rechtslage rechtfertigt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 3 S 439/03 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 22.02.2017 - 7 A 1397/15 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 2831/03

    Nutzungsausschlüsse nur bei schlüssigem Plankonzept

    (GE 1) dem Typenzwang und damit § 1 Abs. 9 BauGB widerspricht (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris S. 5 f.), und der Satzungsgeber für diesen Fall einen Ausschluss des Einzelhandels im Interesse der Versorgung des Gebiets nicht gewollt hätte, wie die Klägerin meint.
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids besteht, wenn ein entsprechender bescheidungsfähiger Antrag gestellt wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 -, juris Rn. 14; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 -, juris Rn. 41, bzgl. eines Baugenehmigungsantrags) und öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris Rn. 21; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Loseblatt, Stand: November 2019, § 57 Rn. 7).

    Dabei ist maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.11.2003, a.a.O. und vom 26.05.2020 - 8 S 1081/19 -, juris Rn. 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 39/09

    Zulässigkeit der Kontingentierung von Nutzungsoptionen in einem Sondergebiet

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. November 2003 - 3 S 439/03 -, BRS 66 Nr. 80 = juris Rn. 26; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Loseblatt, Band 2, Stand: Januar 2011, § 31 Rn. 22.
  • VG Karlsruhe, 12.04.2018 - 12 K 924/16

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Wandöffnung zwischen einem Lebensmittel-

    Da es sich bei der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens um rechtlich voneinander trennbare Fragestellungen handelt, ist davon auszugehen, dass der umfassend formulierte Bauvorbescheidsantrag der Klägerin als Minus stets auch die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit enthalten hat und diese nunmehr allein noch Gegenstand der vorliegenden Klage sein kann (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris).

    Dabei ist, wie regelmäßig auch sonst bei Verpflichtungsbegehren, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris).

  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    Selbst wenn man dem nicht folgen wollte, so wären die genannten Begriffe zumindest hinreichend auslegungsfähig, wie bereits obergerichtlich entschieden wurde (VGH Baden-Württemberg, NK-Urt. vom 21.05.2001 - 5 S 901/99 -, NVwZ-RR 2002, 556 f [VGH Baden-Württemberg 21.05.2001 - 5 S 901/99] ür "Zentren- oder innenstadtrelevante Sortimente"; ebenso für "innenstadtrelevante Branchen": VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, BRS 66 Nr. 80; zitiert nach Juris).
  • VG Freiburg, 15.10.2009 - 6 K 358/09

    Begehren der Erteilung eines Bauvorbescheids; Rechtmäßigkeit eines

  • VG Karlsruhe, 20.12.2018 - 2 K 12861/17

    Wechsel im Klageverfahren von Baugenehmigung zum Bauvorbescheid - Bestimmung des

  • VG Karlsruhe, 07.06.2018 - 10 K 1237/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Zurückstellungsbescheides nach

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1936/04

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebs unter 800

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