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   VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95   

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VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95 (https://dejure.org/1996,1821)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.1996 - 3 S 769/95 (https://dejure.org/1996,1821)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 3 S 769/95 (https://dejure.org/1996,1821)
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Stützmauer in Privateigentum

§ 2 Abs. 2 Nr. 1a StrG, Stützmauern sind Teil des Straßenkörpers auch dann, wenn ihre Errichtung nicht durch den Bau der Straße veranlaßt ist;

§ 56 StrG enthält keine Ermächtigung von Geboten an den Unterhaltspflichtigen, dafür gelten §§ 1, 3 PolG;

§ 56 StrG ist eng auszulegen: Unterhalt umfaßt nicht die Anpassung an gestiegene Verkehrsbedürfnisse

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterhaltungsverpflichtung von Anliegern für Stützmauern nach StrG BW § 56 Abs 1 S 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 211 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 553
  • BauR 1997, 818
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/62

    Anwendung der gewerbesteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift auf eine von einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Zwar ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bislang von einem dynamischen Unterhaltungsbegriff im Straßenrecht ausgegangen (vgl. Großer Senat, Beschluß vom 3.4.1963 - GrS 1/62 - Urteil vom 12.5.1970 - III 338/67 - und Urteil vom 17.11.1987, - 14 S 2317/85 -, BWVPr. 1988, S. 255), wonach unter den Begriff der Unterhaltung nicht nur die Beseitigung der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Abnutzungserscheinungen, sondern auch Maßnahmen fallen, die notwendig und zweckmäßig sind, damit den jeweils gegebenen Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs Genüge geschieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1987 - 14 S 2317/85

    Entscheidung über zusammengefaßte Abrechnung vor Gehwegunterhaltungsmaßnahmen ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Zwar ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bislang von einem dynamischen Unterhaltungsbegriff im Straßenrecht ausgegangen (vgl. Großer Senat, Beschluß vom 3.4.1963 - GrS 1/62 - Urteil vom 12.5.1970 - III 338/67 - und Urteil vom 17.11.1987, - 14 S 2317/85 -, BWVPr. 1988, S. 255), wonach unter den Begriff der Unterhaltung nicht nur die Beseitigung der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Abnutzungserscheinungen, sondern auch Maßnahmen fallen, die notwendig und zweckmäßig sind, damit den jeweils gegebenen Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs Genüge geschieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 14 S 2326/91

    Duldungsverfügung nach dem Schornsteinfegergesetz: zur Erledigung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Auch im Wege der Auslegung der übrigen Bestimmungen des Straßengesetzes läßt sich die erforderliche gesetzliche Ermächtigung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.12.1979, NJW 1980, 1970, 1971; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.12.1992 - 14 S 2326/91 -, GewArch. 1993, 205) für eine Durchsetzung der Unterhaltungspflicht durch Verwaltungsakte seitens der Beklagten nicht ermitteln.
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Auch im Wege der Auslegung der übrigen Bestimmungen des Straßengesetzes läßt sich die erforderliche gesetzliche Ermächtigung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.12.1979, NJW 1980, 1970, 1971; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.12.1992 - 14 S 2326/91 -, GewArch. 1993, 205) für eine Durchsetzung der Unterhaltungspflicht durch Verwaltungsakte seitens der Beklagten nicht ermitteln.
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Daß die Beklagte hierauf ihre Verfügung nicht gestützt hat, ist unerheblich, da der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. etwa Urteil vom 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, Buchholz 407.4, § 8 a FStrG Nr. 5) die Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob das materielle Recht die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt oder nicht, wozu auch die Prüfung gehört, ob der angegriffene Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist.
  • OVG Saarland, 16.07.1993 - 2 W 27/93

    Stützmauer; Störer; Nichtstörer; Straße; Straßenbaulast; Eigentümer; Grundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Die Frage, ob - einschränkend - ein überwiegendes Dienen zu fordern ist (so: Gerhardt, a.a.O.; anders Lorenz, a.a.O., der Stützmauern nur dann nicht zum Straßenkörper rechnet, wenn sie allein dem Angrenzergrundstück dienen; vgl. auch OVG Saarlouis v. 16.7.1993 - 2 W 27/93 -, ZfSch 1994, 472, wo nur auf den Schutz vor dem Abrutschen des Straßengeländes auf ein Anliegergrundstück abgestellt wird), kann hier offen bleiben, da im vorliegenden Fall davon auszugehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1994 - 5 S 1781/93

    Klagebefugnis eines Anwohners gegen ein in einer anderen Straße stehendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
    Die Frage, ob - einschränkend - ein überwiegendes Dienen zu fordern ist (so: Gerhardt, a.a.O.; anders Lorenz, a.a.O., der Stützmauern nur dann nicht zum Straßenkörper rechnet, wenn sie allein dem Angrenzergrundstück dienen; vgl. auch OVG Saarlouis v. 16.7.1993 - 2 W 27/93 -, ZfSch 1994, 472, wo nur auf den Schutz vor dem Abrutschen des Straßengeländes auf ein Anliegergrundstück abgestellt wird), kann hier offen bleiben, da im vorliegenden Fall davon auszugehen ist.
  • VG Karlsruhe, 27.01.2016 - 4 K 924/14

    Anwendung der Landesbauordnung bei einer Stützmauer die Bestandteil der

    Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a StrG sind Stützmauern Teil des Straßenkörpers, wenn sie dem Schutz der Straße dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.01.1996 - 3 S 769/95 - NVwZ-RR 1996, 553; Lorenz / Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2005, § 2 Rn. 39; Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, S. 277; Gerhardt, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1988, § 2 Rn. 8).

    Im Gegenteil spricht die Auflistung der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a StrG genannten Einrichtungen dafür, dass es allein auf einen funktionalen Zusammenhang ankommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.01.1996, aaO).

    Denn Stützmauern sind nur dann nicht zum Straßenkörper zu rechnen, wenn sie allein dem Angrenzergrundstück dienen (OVG Sachsen, Beschl. v. 28.11.2006, - 5 BS 185/06 - DVBl 2007, 709; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.01.1996, aaO; OVG Saarland, Beschl. v. 16.07.1993 - 2 W 27/93 - ZfSch 1994, 472; Lorenz / Will, aaO, § 2 Rn. 39).

    Anders als bei dem Fall, der dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.01.1996 (aaO) zu Grunde lag, ist hier die streitgegenständliche Natursteinmauer (auch) Bestandteil eines Gebäudes, sodass § 47 Abs. 1 LBO als Eingriffsgrundlage Anwendung findet.

  • OVG Sachsen, 28.11.2006 - 5 BS 185/06

    Stützmauer, Störer, Unterhaltung

    Eine spätere wesentliche Änderung der Straße nach Vertiefung des angrenzenden Grundstückes kann eine zuvor bestehende Unterhaltspflicht des Eigentümers zu Lasten des Straßenbaulastträgers hinfällig machen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.1.1996 - 3 S 769/95 -, NVwZ-RR 1996, 553).

    Denn § 24 SächsStrG sieht für solche Fälle eine umfassende Einwirkungsmöglichkeit der Straßenbaulastträgers vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.1.1996, aaO).

    Die Herstellung oder Verbesserung einer Stützmauer bzw. sonstigen Absicherung eines Grundstücks dergestalt, dass sie einem mehrfachen Druck standhält, kann jedoch über das hinausgehen, was einem Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Unterhaltspflicht obliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.1.1996, aaO).

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 28. Juni 1989 - 5 S 721/88 -, juris Rn. 26; und vom 16. Januar 1996 - 3 S 769/95 -, juris Rn. 38; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. März 2003 - 9 TG 2894/02 -, juris Rn. 10; OVG O2.
  • VG Saarlouis, 29.08.2012 - 10 K 1916/11

    Verantwortlichkeit für die Instandsetzung einer Stützmauer; Zustimmung des

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2008, 10 A 11319/07, AS RP-SL 36, 218, Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.11.2006, 5 BS 185/06, a.a.O., m.w.N., sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.1996, 3 S 769/95, NVwZ-RR 1996, 553.
  • VGH Hessen, 27.11.2015 - 2 A 2073/14

    Straßenbaulast für eine Stützmauer

    Vielmehr ist zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, dass die Stützmauer für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Benutzbarkeit und Sicherheit der Straße in dem Sinne erforderlich ist, dass sie entweder die höher gelegene Straße selbst gegen ein angrenzendes Grundstück abstützt oder die tiefer liegende Straße gegen ein Abrutschen des anliegenden Geländes schützt (siehe etwa VGH Mannheim, Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 S 769/95 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 7 B 1995/02 -, juris Rn. 4 ff.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. November 2006 - 5 BS 185/06 -, juris Rn. 8 ff.; VG Minden, Urteil vom 15. Februar 2008 - 1 K 48/07 -, juris Rn. 35; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 4. September 2014 - 4 K 148/14.MW -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2003 - 7 B 1995/02

    Einsteiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung; Wertung einer Stützmauer

    Württ., Urteil vom 16.1.1996 - 3 S 769/95 -, NVwZ-RR 1996, 553.
  • VG Regensburg, 06.10.2016 - RN 12 S 16.1372

    Kein funktioneller Zusammenhang zwischen Stützmauer und Straße, wenn die Mauer

    Dabei wird die Frage, ob für den funktionalen Zusammenhang auf den Zeitpunkt der Errichtung der Stützmauer (so OVG NRW, B.v. 14.2.2003 - 7 B 19995/02 - juris) oder auf die heutigen erkennbaren örtlichen Verhältnisse (so VGH Baden-Württemberg, U.v.16.1.1996 - 3 S 769/95 - juris; Hess VGH, B.v. 27.11.2015 - 2 A 2073/14.Z) - juris, Rn. 19 ff.) abzustellen ist, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet.

    Wie der VGH Baden-Württemberg zu dem mit Art. 2 Nr. 1 a BayStrWG nahezu identischen und gleich strukturierten § 2 Abs. 2 Nr. 1 a Straßengesetz für Baden-Württemberg - StrG überzeugend darlegt, legt die Tatsache, dass der Wortlaut keine Einschränkung dahin enthält, dass es für die Frage, ob eine Stützmauer zum Straßenkörper gehört, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Errichtung ankommt, nahe, dass allein der funktionale Zusammenhang maßgeblich ist (VGH Baden-Württemberg, U.v. 16.1.1996 - a.a.O., Rn. 23).

  • OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02

    Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis;

    Dementsprechend ist auch dem Begriff der Unterhaltung einer Straße je nach dem Zusammenhang, in dem er verwendet wird, ein unterschiedlicher Gehalt zuzuerkennen (vgl. - zur unterschiedlichen Auslegung sogar innerhalb des Straßenrechts - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.1.1996 - 3 S 769/95 -, BRS 58 Nr. 98 = NVwZ-RR 1996, 553, 555; zur Abgrenzung der beitragsfähigen Verbesserung einer Straße von der bloßen Unterhaltung vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, VwRR MO 2000, 364 - Leitsätze auch in juris).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 148/14

    Instandsetzung einer maroden Stützmauer durch Straßenbaulastträger

    Auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Errichtung kommt es mithin nicht an; entscheidend ist allein der funktionale Zusammenhang (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2008 - 10 A 11319/07 -, AS 36, 218; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 S 769/95 -, NVwZ-RR 1996, 553; VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2009 - 4 K 2024/07 -, juris).
  • VG Koblenz, 20.11.2006 - 4 K 221/06

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Beitragsfähigkeit von Kosten für das

    Es ist darüber hinaus auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass Stützmauern jedenfalls dann Straßenbestandteil sind, wenn sie wie hier auf dem Straßengrund und nicht auf Anliegergrundstücken stehen (BVerwG, Urteil vom 07.07.1989, - 8 C 86/87 -, BVerwGE 82, 215 ff.) Das gilt auch dann, wenn die Stützmauer schon vor der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage errichtet worden ist (VGH Mannheim, Urteil vom 16.01.1996, - 3 S 769/95 -, NVwZ-RR 1996, 553 f.; Sauthoff, Straße und Anlieger, München 2003, Rn. 170).
  • VG Koblenz, 26.01.2009 - 4 K 2024/07

    Ehemalige Stadtmauer gehört zur Straße

  • VG Göttingen, 11.02.2015 - 1 A 54/13

    Auswahlermessen; Gefahrenabwehr; Straßenbaulast; Stützmauer;

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren wegen der Anfechtung einer

  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

  • VG Freiburg, 07.07.2015 - 5 K 1621/14

    Erstattung von Straßenbaukosten für Telekommunikationsanlage

  • VG Minden, 15.04.2008 - 1 K 48/07
  • VG Köln, 04.07.2023 - 14 K 4620/18
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