Weitere Entscheidung unten: LG Arnsberg, 25.03.2013

Rechtsprechung
   AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8814
AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12 (https://dejure.org/2013,8814)
AG Menden, Entscheidung vom 09.01.2013 - 4 C 409/12 (https://dejure.org/2013,8814)
AG Menden, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 4 C 409/12 (https://dejure.org/2013,8814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Kein Anspruch auf Wiederzulassung als Administrator einer Facebook-Gruppe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Person als Administrator aus einer Facebook-Gruppe unter dem Blickwinkel des Vorhandenseins eines Rechtsbindungswillens bei der Facebook-Gruppe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Facebook-Gruppe - Anspruch auf Administratoreinsetzung?

  • aufrecht.de

    Anspruch auf Zulassung als Admin einer facebook-Gruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf (Wieder-)Einräumung von Administratoren-Rechten an einer Facebook-Gruppe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Anspruch, Administrator einer Facebook-Gruppe zu werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Löschung von Admins - Administratoren einer Facebook-Gruppe bilden keine GbR

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss aus Facebook-Gruppe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Admin-Teilnahme an Facebook-Gruppe

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Sind Admin-Rechte einer Facebookgruppe nach einem Rausschmiss gerichtlich einklagbar?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    "Admin-Ausschluss" aus Facebook-Gruppe ist jederzeit möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Administratoren einer Facebookgruppe bilden keine GbR

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Administrator einer Facebook-Gruppe kann jederzeit ausgeschlossen werden - Facebook-Gruppe stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein sowie keine sonstige Personenvereinigung dar

Besprechungen u.ä.

  • socialmediarecht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Facebook-Gruppen-Administratoren und die Verwaltung von Social Media Accounts in Unternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 182/20

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks auf Wiederherstellung

    Soweit eine solche "Gruppe" vereinzelt sogar als eine (konkludent) vereinbarte BGB-Gesellschaft eingestuft wird (so wohl Servatius , in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, § 705 BGB Rn. 16) - die dann aber auch als solche klagen müsste -, dürfte das zwar nicht ohne weiteres überzeugen (selbst für Binnenstreitigkeiten um eine Administratorposition verneinend AG Menden v. 09.01.2013 - 4 C 409/12, NZG 2014, 661 mit Anm. NJW-Spezial 2014, 304; bestätigt durch LG Arnsberg v. 25.03.2013 - I-3 S 8/13, BeckRS 2013, 7929; siehe auch Kremer , in: Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl. 2019, § 28 Rn. 105); insbesondere hat die (nicht sonst organisierte) "Gruppe" als solche keinerlei eigene vertragliche Bindung und Beziehung mit der Beklagten als Betreiberin des sog. sozialen Netzwerks, sondern nur die einzelnen User, aus deren "Einzelberechtigungen" die Gruppenstruktur mehr oder weniger nur "abzuleiten" ist.
  • LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13

    Zurückweisung einer Berufung

    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9982
LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13 (https://dejure.org/2013,9982)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25.03.2013 - 3 S 8/13 (https://dejure.org/2013,9982)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 25. März 2013 - 3 S 8/13 (https://dejure.org/2013,9982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einräumung von Adminstratorenrechten an einer Facebook-Gruppe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12

    Facebook-Gruppe

    Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 182/20

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks auf Wiederherstellung

    Soweit eine solche "Gruppe" vereinzelt sogar als eine (konkludent) vereinbarte BGB-Gesellschaft eingestuft wird (so wohl Servatius , in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, § 705 BGB Rn. 16) - die dann aber auch als solche klagen müsste -, dürfte das zwar nicht ohne weiteres überzeugen (selbst für Binnenstreitigkeiten um eine Administratorposition verneinend AG Menden v. 09.01.2013 - 4 C 409/12, NZG 2014, 661 mit Anm. NJW-Spezial 2014, 304; bestätigt durch LG Arnsberg v. 25.03.2013 - I-3 S 8/13, BeckRS 2013, 7929; siehe auch Kremer , in: Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl. 2019, § 28 Rn. 105); insbesondere hat die (nicht sonst organisierte) "Gruppe" als solche keinerlei eigene vertragliche Bindung und Beziehung mit der Beklagten als Betreiberin des sog. sozialen Netzwerks, sondern nur die einzelnen User, aus deren "Einzelberechtigungen" die Gruppenstruktur mehr oder weniger nur "abzuleiten" ist.
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