Rechtsprechung
AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
§§ 21, 705 BGB; Artt. 2, 5 GG
Kein Rechtsbindungswille bei der Erstellung einer Facebook-Gruppe; Ausschluss eines Gruppen-Moderators - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Facebook-Gruppe
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Anspruch eines abberufenen Facebook-Gruppenmoderators auf "Wiedereinsetzung"
- JurPC
Kein Anspruch auf Wiederzulassung als Administrator einer Facebook-Gruppe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Löschung einer Person als Administrator aus einer Facebook-Gruppe unter dem Blickwinkel des Vorhandenseins eines Rechtsbindungswillens bei der Facebook-Gruppe
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Facebook-Gruppe - Anspruch auf Administratoreinsetzung?
- aufrecht.de
Anspruch auf Zulassung als Admin einer facebook-Gruppe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf (Wieder-)Einräumung von Administratoren-Rechten an einer Facebook-Gruppe
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Anspruch, Administrator einer Facebook-Gruppe zu werden
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Löschung von Admins - Administratoren einer Facebook-Gruppe bilden keine GbR
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ausschluss aus Facebook-Gruppe
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Admin-Teilnahme an Facebook-Gruppe
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Sind Admin-Rechte einer Facebookgruppe nach einem Rausschmiss gerichtlich einklagbar?
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
"Admin-Ausschluss" aus Facebook-Gruppe ist jederzeit möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Administratoren einer Facebookgruppe bilden keine GbR
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Administrator einer Facebook-Gruppe kann jederzeit ausgeschlossen werden - Facebook-Gruppe stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein sowie keine sonstige Personenvereinigung dar
Besprechungen u.ä.
- socialmediarecht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Facebook-Gruppen-Administratoren und die Verwaltung von Social Media Accounts in Unternehmen
Verfahrensgang
- AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12
- LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13
Papierfundstellen
- NZG 2014, 661
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 182/20
Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks auf Wiederherstellung …
Soweit eine solche "Gruppe" vereinzelt sogar als eine (konkludent) vereinbarte BGB-Gesellschaft eingestuft wird (…so wohl Servatius , in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, § 705 BGB Rn. 16) - die dann aber auch als solche klagen müsste -, dürfte das zwar nicht ohne weiteres überzeugen (selbst für Binnenstreitigkeiten um eine Administratorposition verneinend AG Menden v. 09.01.2013 - 4 C 409/12, NZG 2014, 661 mit Anm. NJW-Spezial 2014, 304; bestätigt durch LG Arnsberg v. 25.03.2013 - I-3 S 8/13, BeckRS 2013, 7929;… siehe auch Kremer , in: Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl. 2019, § 28 Rn. 105); insbesondere hat die (nicht sonst organisierte) "Gruppe" als solche keinerlei eigene vertragliche Bindung und Beziehung mit der Beklagten als Betreiberin des sog. sozialen Netzwerks, sondern nur die einzelnen User, aus deren "Einzelberechtigungen" die Gruppenstruktur mehr oder weniger nur "abzuleiten" ist. - LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13
Zurückweisung einer Berufung
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Berufung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Einräumung von Adminstratorenrechten an einer Facebook-Gruppe
Verfahrensgang
- AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12
- LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Menden, 09.01.2013 - 4 C 409/12
Facebook-Gruppe
Auszug aus LG Arnsberg, 25.03.2013 - 3 S 8/13
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 182/20
Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks auf Wiederherstellung …
Soweit eine solche "Gruppe" vereinzelt sogar als eine (konkludent) vereinbarte BGB-Gesellschaft eingestuft wird (…so wohl Servatius , in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2021, § 705 BGB Rn. 16) - die dann aber auch als solche klagen müsste -, dürfte das zwar nicht ohne weiteres überzeugen (selbst für Binnenstreitigkeiten um eine Administratorposition verneinend AG Menden v. 09.01.2013 - 4 C 409/12, NZG 2014, 661 mit Anm. NJW-Spezial 2014, 304; bestätigt durch LG Arnsberg v. 25.03.2013 - I-3 S 8/13, BeckRS 2013, 7929;… siehe auch Kremer , in: Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl. 2019, § 28 Rn. 105); insbesondere hat die (nicht sonst organisierte) "Gruppe" als solche keinerlei eigene vertragliche Bindung und Beziehung mit der Beklagten als Betreiberin des sog. sozialen Netzwerks, sondern nur die einzelnen User, aus deren "Einzelberechtigungen" die Gruppenstruktur mehr oder weniger nur "abzuleiten" ist.