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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07   

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https://dejure.org/2007,2362
LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07 (https://dejure.org/2007,2362)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07 (https://dejure.org/2007,2362)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2007 - H 3 Sa 102/07 (https://dejure.org/2007,2362)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Entschädigung wegen behaupteter Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung; Anspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers i.R.e. Entschädigungsklage wegen behaupteter Diskriminierung auf Auskunftserteilung; Bestehen eines aus besonderen Rechtsgründen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stellenbewerber (abgelehnter) - Schadensersatz wegen Diskriminierung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stellenbewerber - Entschädigungsklage wegen Diskriminierung

  • hensche.de

    Bewerbung, Diskriminierung

  • Judicialis

    AGG § 1; ; AGG § ... 2; ; AGG § 7; ; AGG § 7 Abs. 1; ; AGG § 15; ; AGG § 15 Abs. 2; ; AGG § 22; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b); ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 292; ; BGB § 311 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unsubstantiierte Schadensersatzklage einer abgelehnten Bewerberin - Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast - kein allgemeiner Auskunftsanspruch zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch nach AGG

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen keine Auskunft über eingestellten Bewerber erteilen - Klarheit bei Stellenausschreibungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungsanspruch nach AGG: Kein Anspruch auf Auskunftserteilung über den eingestellten Bewerber

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    AGG - Kein Anspruch des abgelehnten Bewerbers auf Erteilung von Auskünften

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungsanspruch nach AGG - Kein Anspruch auf Auskunftserteilung über den eingestellten Bewerber

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Hamburg, 11.04.2007 - 12 Ca 512/06
    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 2007 - 12 Ca 512/06 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 11. April 2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg - 12 Ca 512/06 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 18.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Prozesssieg zu verschaffen (BAG vom 1.12.2004 - 5 AZR 664/03 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Auskunftspflicht m.w.N.).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07
    Anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28.03.2000 (Rs. C-158/97 - NJW 2000, 1549).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. November 2007 - H 3 Sa 102/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Die Prüfung erfolgt somit zweistufig (Däubler/Bertzbach-Bertzbach, 2. Auflg. § 22 AGG Rn. 9; HWK-Annuß/Rupp, 3. Auflg. § 22 AGG Rn. 2; LAG Hamburg vom 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07 - Juris, anhängig beim BAG unter 8 AZR 287/08).
  • ArbG Köln, 08.08.2008 - 1 Ca 2076/08

    Keine Einladung zum Bewerbungsgespräch - Altersdiskriminierung?

    Vielmehr gewährt die Norm dem Arbeitnehmer "nur" eine Beweislasterleichterung hinsichtlich der Kausalität zwischen Arbeitgeberverhalten und Benachteiligung bzw. spezifischer Benachteiligungstendenz (§ 3 Abs. 2 AGG) in Form einer Absenkung des Beweismaßes (LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007 - 3 Sa 102/07, LAGE § 15 AGG Nr. 2, zu II. der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 15.02.2008 - 11 Sa 923/07, zu II. 1. a) aa) der Gründe, zitiert nach juris; Grobys, Die Beweislast im Antidiskriminierungsprozess, NZA 2006, 898, 890).

    Behauptungen "ins Blaue hinein" stellen keinen ausreichenden Tatsachenvortrag dar und sind deshalb nicht geeignet, die Vermutung einer verbotenen Benachteiligung zu begründen (so ausdrücklich und zu Recht LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007 - 3 Sa 102/07, LAGE § 15 AGG Nr. 2, zu II. der Gründe m.w. Nachw.).

    Würde man eine solche Behauptung ausreichen lassen, könnte jeder, der zu der durch das Gesetz geschützten Personengruppe gehört und ein Merkmal, das nicht in die Entscheidung einfließen darf, erfüllt, ohne jeden weiteren Anhaltspunkt versuchen, seine angeblichen Rechte durchzusetzen (LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007 - 3 Sa 102/07, LAGE § 15 AGG Nr. 2, zu II. der Gründe m.w. Nachw.).

    Abgesehen davon, dass es keinen generellen Anspruch für Bewerber bzw. Bewerberinnen darauf gibt, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden (siehe dazu im Einzelnen LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007 - 3 Sa 102/07, LAGE § 15 AGG Nr. 2, zu II. der Gründe), hängt die Entscheidung eines Arbeitgebers, welche Bewerberin oder welchen Bewerber er zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, nicht davon ab, ob die in einer Stellenausschreibung genannten Qualifizierungen vorhanden sind.

    All diese Umstände haben für sich mit den in § 1 AGG genannten Merkmalen nichts zu tun (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 09.11.2007 - 3 Sa 102/07, LAGE § 15 AGG Nr. 2, zu II. der Gründe).

  • LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 Sa 675/07

    Diskriminierung - Entschädigung - Stellenausschreibung - "flexibel und belastbar"

    Unabhängig davon ist für die Kammer nicht erkennbar, aus welchen Rechtsvorschriften sich ein solcher Anspruch ableiten sollte (so zutreffend LAG Hamburg vom 09.11.2007, H 3 Sa 102/07, zitiert nach juris; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 11 "Behauptungen ins Blaue hinein"; Wendeling-Schröder/Stein, AGG, § 22 Rn. 27; Grobys NZA 2006, 898, 903; a.A. Bertzbach in Däubler/Bertzbach, AGG, § 22 Rn. 28).
  • LAG Köln, 15.02.2008 - 11 Sa 923/07

    Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer

    Vielmehr gewährt die Norm dem Arbeitnehmer "nur" eine Beweiserleichterung hinsichtlich der Kausalität zwischen Arbeitgeberverhalten und Benachteiligung bzw. spezifischer Benachteiligungstendenz (§ 3 Abs. 2 AGG) in Form einer Absenkung des Beweismaßes (vgl. LAG Hamburg 9. November 2007 - 3 Sa 102/07 - juris; Grobys NZA 2006, 898, 900).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 8 Sa 639/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im

    In dem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass einem abgelehnten Stellenbewerber im Rahmen einer Entschädigungsklage wegen behaupteter Diskriminierung kein allgemeiner Anspruch auf Auskunftserteilung zusteht (vgl. LAG Hamburg v. 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07 - LAGE § 15 AGG Nr. 2).
  • ArbG Aachen, 01.10.2008 - 6 Ca 2202/08

    Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung; Nichtteilnahme der

    Vielmehr gewährt die Norm dem Arbeitnehmer "nur" eine Beweiserleichterung hinsichtlich der Kausalität zwischen Arbeitgeberverhalten und Benachteiligung bzw. spezifischer Benachteiligungstendenz (§ 3 Abs. 2 AGG) in Form einer Absenkung des Beweismaßes (vgl. LAG Hamburg vom 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07 -, LAGE Nr. 2 zu § 15 AGG; LAG Köln vom 15.02.2008 - 11 Sa 923/07 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2008 - 6 Sa 495/07

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Klage,

    Es bestehen auch keine Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die es gebieten, dass die Beklagte der Klägerin - und konsequenterweise allen anderen Bewerbern - nach Treu und Glauben zur Auskunftserteilung über das Bewerbungsverfahren verpflichtet ist (vgl. eingehend LAG Hamburg 09.11.2007 - 3 Sa 102/07).
  • ArbG Cottbus, 21.09.2010 - 6 Ca 453/10
    Aus der Vergabe selbst ergibt sich noch keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts (so auch LAG Hamburg vom 09.11.2007 ­ 3 Sa 102/07, Juris Rn. 28; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Auflage, § 22 AGG Rn. 3).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 3 Sa 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,58309
LAG Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 3 Sa 102/07 (https://dejure.org/2008,58309)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 Sa 102/07 (https://dejure.org/2008,58309)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 Sa 102/07 (https://dejure.org/2008,58309)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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