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   LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10   

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LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 (https://dejure.org/2011,20131)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 (https://dejure.org/2011,20131)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. März 2011 - 3 Sa 1057/10 (https://dejure.org/2011,20131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § 33 TVöD
    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Urlaubsansprüche bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum einer befristet gewährten Erwerbsminderungsrente; Voraussetzungen für den Ausschluss von Urlaubsansprüchen im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Zur Begründung beruft er sich dabei im Wesentlichen auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 (Az.: 11 Sa 64/09).

    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).

  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die erkennende Kammer folgt damit den Entscheidungen des LAG Köln (Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - ) und LAG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die erkennende Kammer folgt damit den Entscheidungen des LAG Köln (Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - ) und LAG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -).
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Dabei kommt es entgegen der von der 9. Kammer des LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - ) vertretenen Auffassung auch nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis während des gesamten Kalenderjahres geruht hat, Denn im ruhenden Arbeitsverhältnis kann ein Urlaubsanspruch von vorneherein nicht entstehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10
    Nichts anderes folgt aus einer jüngeren Entscheidung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 795/08 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    In Folge der Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG ist dies inzwischen umstritten (weiterhin bejahend z.B. LAG Baden-Württemberg 29.4.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Düsseldorf 8.2.2011 - 6 Sa 1574/10 jeweils für Ruhen als Folge einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; a.A. z.B. LAG Baden Württemberg 9.6.2011 - 6 Sa 109/10; LAG Nürnberg 8.2.2011 - 6 Sa 500/10 - ZTR 2011, 550 jeweils bei Ruhen zum Zwecke des Arbeitslosengeldbezugs für den Bezug von Arbeitslosengeld, LAG Düsseldorf 5.5.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln 10.3.2011 - 3 Sa 1057/10 jeweils bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    So wird vertreten, dass für die Dauer des Ruhens keine Urlaubsansprüche entstehen können (LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - LAG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2011 - 9 Sa 258/10 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -).

    Zu Recht hat insoweit bereits das LAG Köln in seinem Urteil vom 10.03.2011 (3 Sa 1057/10, Rdn. 23) auf die Entscheidung des BAG vom 20.04.2010 (3 AZR 370/08) hingewiesen, in dem (für den Bereich der Altersversorgung) ausgeführt wurde: Ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgelts befreit, weil das Arbeitsverhältnis ruht, ist er auch nicht gehalten, direkt oder indirekt zusätzliche Leistungen zu erbringen.

  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

    Die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts ist für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht ( LAG Baden-Württemberg v. 09.06.2011 - 6 Sa 109/10 - Rn. 57 nach Juris, LAG Düsseldorf 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09,) und keine Nebenpflicht Die erkennende Kammer folgt damit der Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 442/10 und 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 463/11 ) und des LAG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - Revision eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10 ).

    Soweit der 9. Senat dort entschieden hat, dass das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses während der Teilnahme an Wehrübungen nicht aufgrund allgemeiner Bestimmungen dazu führt, dass der tarifliche Jahresurlaubsanspruch zeitanteilig entfalle, ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar, da es hier nicht um eine Wehrübung von 24 Kalendertagen, sondern einen Ruhenszeitraum von mehreren Jahren geht (so auch zu einem Ruhen von 1, 5 Jahren : LAG Köln v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10 - Rn. 23 nach Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4; TVöD § 33 Abs. 2 S. 6
    Ausschluss von Urlaubsansprüchen im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub während ruhendem Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Zur Begründung beruft er sich dabei im Wesentlichen auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 (Az.: 11 Sa 64/09).

    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die erkennende Kammer folgt damit den Entscheidungen des LAG Köln (Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - ) und LAG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -).
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Dabei kommt es entgegen der von der 9. Kammer des LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 - ) vertretenen Auffassung auch nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis während des gesamten Kalenderjahres geruht hat, Denn im ruhenden Arbeitsverhältnis kann ein Urlaubsanspruch von vorneherein nicht entstehen.
  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die erkennende Kammer folgt damit den Entscheidungen des LAG Köln (Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 - ) und LAG Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Nichts anderes folgt aus einer jüngeren Entscheidung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 795/08 -).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10
    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).
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