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   LAG Hessen, 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05   

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https://dejure.org/2006,14588
LAG Hessen, 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05 (https://dejure.org/2006,14588)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05 (https://dejure.org/2006,14588)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 (https://dejure.org/2006,14588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 BMT-G 2, § 67 Nr 10 BMT-G 2, § 67 Nr 32 BMT-G 2
    Abgrenzung von Rufbereitschaft un Arbeitsbereitschaft - Vergütung - BMT-G 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft auf Grund unterschiedlicher Bestimmung des Aufenthaltsortes; Anspruch auf Vergütung von Bereitschaftsdienst; Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft; Bestimmung des ...

  • Judicialis

    BMT-G II § 16 Abs. 1; ; BMT-G II § 67 Nr. 32; ; BMT-G II § 67 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMT-G II § 16 Abs. 1 § 67 Nr. 10, 32
    Aufenthaltsbestimmung bei Ruf- und Arbeitsbereitschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05
    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - eine 10-Minuten-Grenze aufgestellt, bei der es sich um die äußerste zeitliche Grenze, die zwischen der Benachrichtigung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsaufnahme liegen dürfe, handele.

    Dagegen liegt bei der Arbeitsbereitschaft eine Aufenthaltsbeschränkung verbunden mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden, vor (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1, zu II. 2. d.Gr.; 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 - Rufbereitschaft Nr. 2, zu B. I. 2. d.Gr.).

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05
    Dagegen liegt bei der Arbeitsbereitschaft eine Aufenthaltsbeschränkung verbunden mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden, vor (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1, zu II. 2. d.Gr.; 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 - Rufbereitschaft Nr. 2, zu B. I. 2. d.Gr.).
  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05
    Arbeitsbereitschaft kann allerdings auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsstelle konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht (BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - Juris, zu II. 2. c) d.Gr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12

    Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als

    Auch ohne dass es einer diesbezüglichen ausdrücklichen (schriftlichen) Anordnung bedarf, folgt schon aus der Natur ("Berufskodex" der Feuerwehr) und dem insoweit übereinstimmenden Verständnis des Einsatzleiterdienstes, dass der Einsatzleiter vom Dienst den weiteren Bereich des Stadtgebiets der Beklagten bzw. einen Umkreis von maximal 15 bis 20 Kilometern um die Feuerwache nicht verlassen darf, sondern sich für die sofortige Übernahme eines Einsatzes bereithalten muss (vgl. zur Annahme von Bereitschaftsdienst bei einer räumlichen Beschränkung Hessisches LAG, Urteil vom 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05 -, Juris).
  • VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 K 3505/14

    Rufbereitschaft von Feuerwehrbeamten ist keine Arbeitszeit

    Das Gericht folgt deshalb nicht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, nach der Rufbereitschaft zu verneinen ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsort konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt (10 oder 20 Minuten) und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht, vgl. BAG, Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560 f. = juris, und vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432 = juris; LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19 = juris; LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76 = juris; Hessisches LAG, Urteil vom 6. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 -, juris; diesen Aspekt im Rahmen einer Gesamtschau heranziehend ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 S 94/12 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 27.11.2015 - 26 K 775/14
    Das Gericht folgt deshalb nicht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, nach der Rufbereitschaft zu verneinen ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsort konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt (10 oder 20 Minuten) und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht, vgl. BAG, Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560 f. = juris, und vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432 = juris; LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19 = juris; LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76 = juris; Hessisches LAG, Urteil vom 6. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 -, juris; diesen Aspekt im Rahmen einer Gesamtschau heranziehend ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 S 94/12 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 K 3451/14

    Anspruch eines verbeamteten Feuerwehrmannes auf Freizeitausgleich für geleistete

    Das Gericht folgt deshalb nicht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, nach der Rufbereitschaft zu verneinen ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsort konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt (10 oder 20 Minuten) und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht, vgl. BAG, Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560 f. = juris, und vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432 = juris; LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19 = juris; LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76 = juris; Hessisches LAG, Urteil vom 6. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 -, juris; diesen Aspekt im Rahmen einer Gesamtschau heranziehend ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 S 94/12 -, juris.
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